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KV Sachsen KVS kompakt
A smiling female doctor having an online video call over a laptop at the office.
 
 

15. September 2025

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

heute erreicht Sie ein neuer Newsletter der KV Sachsen. Er hält folgende Themen für Sie bereit:

Neue Telefonnummern seit 1. September 2025

Verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte ab 1. Oktober 2025

KBV führt Online-Umfrage zur Nutzung der ePA in Praxen durch – Teilnahme bis 18. September 2025 möglich

Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB): Seit 1. Juli 2025 verpflichtend

Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI: Für zahlreiche Komponenten ist ein Austausch bis zum Jahresende 2025 geplant

Abschaltung von KV-Connect

Videosprechstunde: Praxisgenehmigung

Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 (AOK): Anhebung der Vergütungssätze

HPV-Impfung für Versicherte der AOK PLUS ab 1. Oktober 2025 als Satzungsleistung

Teilnahme weiterer BKKn am Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“

Brückentage im Bereitschaftsdienst 2026

Fortbildung: Radon - gesundheitliches Risiko und rechtliche Regelungen

Ausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“

Ausgewählte Veranstaltungen

 

Neue Telefonnummern seit 1. September 2025

 

Zum 1. September 2025 wurden die bislang bestehenden vier regionalen Einwahlnummern in einer zentralen Einwahlnummer 0351 8290-XXXXX zusammengeführt, wodurch die Kontaktaufnahme mit der KV Sachsen für Sie wesentlich vereinfacht wurde. Eine Übersicht über alle Ressorts, Fachbereiche und Themen finden Sie unter „Ansprechpartner“. Unter den veröffentlichten Funktionsrufnummern können Sie – wie bisher – die jeweiligen Fachbereiche der KV Sachsen erreichen und sich zu praxisbezogenen Themen umfassend und gezielt beraten lassen.

 
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Verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte ab 1. Oktober 2025

 

Am 1. Oktober 2025 beginnt die verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach §347 SGB V durch Ärzte und Psychotherapeuten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Praxen das aktuelle ePA-Modul vorhalten. Im Vorfeld möchten wir Ihnen noch einmal wesentliche Hinweise zur ePA-Befüllung an die Hand geben.

 
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KBV führt Online-Umfrage zur Nutzung der ePA in Praxen durch – Teilnahme bis 18. September 2025 möglich

 

In der Umfrage können Sie als Ärzte, Psychotherapeuten sowie Ihre Mitarbeitenden über Erfahrungen berichten. Gefragt wird u. a. danach, wie zufrieden sie mit dem ePA-Modul sind und an welchen Stellen ihr Softwarehersteller nachbessern sollte. Von Interesse ist ferner, warum einige Praxen die ePA noch nicht nutzen und welche Erwartungen Ärzte und Psychotherapeuten an die Akte haben. Eine andere Frage thematisiert den Arbeitsaufwand. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa fünf Minuten. Die Teilnahme ist anonym und bis zum 18. September 2025 möglich.

 
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Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB): Seit 1. Juli 2025 verpflichtend

 

Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) dient als Ersatzverfahren zum Versicherungsnachweis, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorgelegt oder eingelesen werden kann. Seit dem 1. Juli 2025 sind Praxen verpflichtet, eEBs elektronisch entgegenzunehmen.

 
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Neues Verschlüsselungsverfahren für die TI: Für zahlreiche Komponenten ist ein Austausch bis zum Jahresende 2025 geplant

 

Nach einer Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist vorgesehen, dass zahlreiche Komponenten der Telematikinfrastruktur auf Grundlage eines Maßnahmenplanes der gematik GmbH bis Jahresende auf ein neues Verschlüsselungsverfahren umgestellt werden. Infolgedessen müssen etliche Konnektoren, Heilberufs- und Praxisausweise sowie Gerätekarten ausgetauscht werden.

 
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Abschaltung von KV-Connect

 

Zum 20. Oktober 2025 wird der Kommunikationsdienst KV-Connect seitens der kv.digital eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt werden Anwendungen, die bisher auf der Basis von KV-Connect liefen und noch angewendet werden, auf den Kommunikationsdienst KIM umgestellt.

 
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Videosprechstunde: Praxisgenehmigung

 

Die Anwendungsmöglichkeiten der Videosprechstunde im Rahmen der Versorgung der Patienten sind vielfältig. Damit Sie die zahlreichen und unabhängigen Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunde Ihren Patienten anbieten können, bedarf es einer Genehmigung durch die KV Sachsen. Vor der Ausführung und Abrechnung der Videosprechstunde ist ein Antrag für Ihre Praxis zu stellen.

 
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Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 (AOK): Anhebung der Vergütungssätze

 

Zum Vertrag über ein erweitertes Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche mit der AOK PLUS (Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2) wird ab dem 1. Oktober 2025 die Vergütung angepasst. Für die vollständige Erbringung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung einschließlich der Beratung, Aufklärung, Durchführung und Dokumentation in der Patientenakte erhält der Arzt eine pauschale Vergütung von 58,00 Euro.

 
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HPV-Impfung für Versicherte der AOK PLUS ab 1. Oktober 2025 als Satzungsleistung

 

Die KV Sachsen und die AOK PLUS haben im Rahmen der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen nachfolgende Änderungen bzgl. der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) vereinbart. Die ärztliche Leistung kann ab dem 1. Oktober 2025 für alle Versicherten der AOK PLUS ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erbracht werden. Sie wird mit der Ziffer 99791 abgerechnet und der Impfstoff zu Lasten der AOK PLUS über den Sprechstundenbedarf verordnet.

 
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Teilnahme weiterer BKKn am Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“

 

Dem Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ zwischen der KBV (AG Vertragskoordinierung), dem BKK Landesverband Bayern und dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. treten zum 1. Oktober 2025 drei weitere BKKn (BKK Deutsche Bank AG, BKK_DürkoppAdler und Pronova BKK) bei. Damit werden ab Oktober 2025 52 Betriebskrankenkassen an dem Versorgungsprogramm teilnehmen. Die Mädchensprechstunde bietet einen niedrigschwelligen, unbefangenen Erstkontakt junger Mädchen für die frauenärztliche Beratung.

 
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Brückentage im Bereitschaftsdienst 2026

 

Im Jahr 2026 wird es wieder Brückentage geben, die bei der Bereitschaftsdienstplanung berücksichtigt werden. Sie werden ganztägig durch den organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst abgesichert. Als Brückentage gelten zwischen gesetzlich geregelten Feiertagen und dem Wochenende gelegene Einzeltage. Diese Regelung gilt auch für den 24. Dezember und 31. Dezember eines Jahres. Folgende Tage gelten im Jahr 2026 als Brückentage:

Freitag, den 2. Januar 2026

Freitag, den 15. Mai 2026

Die Tage vom 28. bis 30. Dezember 2026 sind keine Brückentage nach Bereitschaftsdienstordnung.

 
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Fortbildung: Radon – gesundheitliches Risiko und rechtliche Regelungen

 

27.11.2025 | online

Die Sächsischen Staatsministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bieten durch das Bildungszentrum Reinhardtsgrimma eine Fortbildung für Ärzte an. Insbesondere Allgemeinärzten und Betriebsärzten, aber auch Pneumologen, wird eine Teilnahme empfohlen. Die Teilnahme ist kostenfrei und Fortbildungspunkte wurden beantragt.

 
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Ausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“

 

05.-27.11.2025 | Chemnitz

Die KV Sachsen präsentiert die Wanderausstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“. Die Auseinandersetzung unserer Gesellschaft mit dieser Zeit ist nach wie vor ein zentrales Anliegen. Die Ausstellung zeigt die Ergebnisse einer mehrjährigen Forschungsarbeit des Zentrums für Antisemitismusforschung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Ärzteschaft, Patienten sowie die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945. Sie soll Mahnmal sein, aufklären und der Opfer dieser Zeit gedenken. Die Ausstellung steht allen Interessierten montags bis freitags zwischen 07:00 und 18:00 Uhr im Foyer des Standortes Chemnitz offen. Der Eintritt ist frei.

 
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Der Online-Veranstaltungskalender

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Ausgewählte Veranstaltungen

 

Niederlassungsseminar „Tag der Chancen Humanmedizin“

20.09.2025 | Dresden

Kassenzulassung

Zahlen, Daten, Fakten

Sie als Unternehmer und Führungskraft

Verträge rund um die Niederlassung

Steuern des Arztes, Finanzierung und Absicherung

Raumgestaltung und Praxisausstattung

 
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden

 


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