Die KV Sachsen konnte in diesem Herbst 2021 die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes final umsetzen: Für die Patienten wurden mit 39 Bereitschaftspraxen und der Ärztlichen Vermittlungszentrale neue und verbesserte Strukturen der medizinischen Versorgung geschaffen.
Für sächsische Patienten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst immer dann zuständig, wenn außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen gesundheitliche Beschwerden auftreten. In diesen Zeiten stehen den Patienten die diensthabenden Ärzte in den Bereitschaftspraxen und im Hausbesuchsdienst über den Service der Ärztlichen Vermittlungszentrale zur Verfügung.
Mittlerweile gibt es für den gesamten Freistaat Sachsen einheitliche Strukturen für den Bereitschaftsdienst, die in den letzten Jahren Region für Region durch die KV Sachsen umgesetzt wurden. Für die Patienten ist die spürbarste Veränderung sicherlich die Einrichtung der Bereitschaftspraxen an mittlerweile sachsenweit 39 Standorten. Diese Praxen haben sich als feste und zuverlässige zentrale Anlaufstellen für die Patienten in den Regionen erwiesen. Bis vor wenigen Jahren war der Bereitschaftsdienst in Sachsen in über 130 Dienstbereiche aufgeteilt. Deshalb mussten sich die Bürger immer wieder von Neuem und insbesondere an Wochenenden oder Feiertagen informieren, wo sich die jeweils diensthabenden Praxen befanden. Erschwerend waren auch die vormals sachsenweit unterschiedlichen Bereitschaftsdienst-Rufnummern. Mit der Einrichtung der Ärztlichen Vermittlungszentrale, die unter der Nummer 116117 erreichbar ist, wurde ein einheitliches System der telefonischen Erreichbarkeit etabliert. Darüber hinaus wird zu allen Bereitschaftsdienstzeiten ein zentral organisierter Fahrdienst mit diensthabenden Ärzten und medizinisch geschulten Fahrern bereitgestellt, um auch Patienten, die nicht mobil sind, entsprechend zu erreichen.
Die KV Sachsen hat die Reform des Bereitschaftsdienstes, beginnend mit der Einrichtung erster Bereitschaftspraxen im Jahr 2018, gemeinsam mit den ambulant tätigen Ärzten in Sachsen umgesetzt. Ohne deren engagierte Arbeit im Bereitschaftsdienst wäre dies nicht möglich gewesen. Die gemeinsame Nutzung ambulanter und stationärer Strukturen in den Bereitschaftspraxen wird langfristig zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen.
Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen und selbst niedergelassener Arzt: „Die Reform der Organisation der Bereitschaftsdienste stellte für die vertragsärztliche Tätigkeit ein Großprojekt besonderer Art dar. Es mussten neuartige Versorgungsstrukturen geschaffen werden, die insbesondere bei der Einrichtung der Bereitschaftspraxen an Klinikstandorten einer intensiven Zusammenarbeit von ambulantem und stationärem Sektor bedurften. Wie gut dies funktionieren kann, erkennen wir an den positiven Rückmeldungen zur kollegialen Zusammenarbeit unserer diensthabenden Ärzte, der Klinikärzte und des medizinischen Personals. Patienten können sich in dieser neuen Struktur der ärztlichen Versorgung im Bereitschaftsdienst gut aufgehoben fühlen. Basierend auf einer medizinischen Ersteinschätzung kann eine indikationsgerechte Versorgung sichergestellt werden.“
Staatsministerin Petra Köpping: „Ich freue mich, dass die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen die Reform des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes – auch unter Corona-Bedingungen – vollenden konnte. Chapeau! Das war sicher ein Kraftakt, Bereitschaftsdienstbereiche neu und damit effektiver zuzuschneiden und damit die bisherigen Bereitschaftsdienstgruppen auch neu aufzustellen. Wir haben viele Zuschriften bekommen, denn wie immer bei einer Reform, es ändert sich Vieles, Gewohntes muss aufgegeben werden. Aber es wird auch vieles besser: Für die Bürgerinnen und Bürger wird es transparenter, denn die neu aufgebauten Bereitschaftspraxen haben feste Öffnungszeiten und sie müssen nicht bei einem Notfall in den Medien erst nachschlagen, wer denn heute Dienst hat. Für die Vertragsärzte und die Krankenhäuser kommt aber auch ein Vorteil hinzu, der gemeinsame Tresen, der heute in vielen neuen Bereitschaftspraxen schon gute Praxis und nicht mehr wegzudenken ist. Dort können sektorenübergreifend die Notfallanliegen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden und der Patient findet in die für ihn passende Behandlungsstruktur. Ich bin auch überzeugt, dass nicht nur der gesetzliche Auftrag, sondern auch der demografische Wandel, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Ärzteschaft und das Praxispersonal betrifft, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen diese Strukturreform im Bereitschaftsdienst aufgegeben hat. Ich danke Ihnen als der tätigen Selbstverwaltung von ganzem Herzen für dieses Ergebnis und ihr Engagement.“
Dirk Hermann, Kaufmännischer Geschäftsführer des Evangelischen Diakonissenkrankenhauses Leipzig: „In unserem Haus ist seit nunmehr zwei Jahren eine Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eingerichtet – die Erfahrungen sind insgesamt positiv, weil dadurch während ihrer Öffnungszeiten auch unsere Notaufnahme entlastet wird und sie sich seitdem etwas stärker auf ihre eigentlichen Kernaufgaben konzentrieren kann. Mit Beginn der Corona-Pandemie hat sich die besondere Herausforderung ergeben, trotz geltender Zutrittsbeschränkungen die Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxis während der Öffnungszeiten zu gewährleisten und für sichere Abläufe und Prozesse zu sorgen. Dies ist uns gemeinsam gut gelungen.“
Marius Milde, Geschäftsführer Unternehmenskommunikation der AOK PLUS: „Mit der flächendeckenden Etablierung der 39 Portalpraxen in Sachsen ist ein wichtiger erster Meilenstein für eine bessere medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger erreicht. Sie haben nun bei dringlichen gesundheitlichen Anliegen jederzeit verlässlich Anlaufpunkte.“
V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen