Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen (LVSK) haben sich Ende Oktober 2024 doch noch über die wesentlichen Eckpunkte der MGV-Vereinbarung für 2025 verständigen können.
Damit setzen sie sich für eine verlässliche und zukunftssichere Versorgung in Sachsen ein.
Die Einigung wurde in einer konstruktiven Gesprächsrunde erreicht, wodurch ein drohendes Schiedsverfahren verhindert werden konnte.
Die Eckpunkte der neuen Vereinbarung umfassen mehrere zentrale Fördermaßnahmen, die die ambulante Versorgung in Sachsen auch künftig stärken sollen. So bleibt die Förderung für den hausärztlichen Bereich in Regionen mit bestehender oder drohender Unterversorgung bis zur vollständigen Entbudgetierung unverändert und wird ab Inkrafttreten der neuen Regelung an den Bedarf angepasst. Damit konnte ein zentrales Anliegen der KV Sachsen durchgesetzt werden.
Die Förderung von Neupatienten im Bereich der Augenheilkunde wird künftig für Kinder bis zum Alter von sieben Jahren erweitert, um eine bessere frühzeitige medizinische Versorgung zu ermöglichen. Auch die Unterstützung für Fachärzte, die sich auf Kinder-Pneumologie sowie auf Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie spezialisiert haben, wird weiterhin fortgeführt.
Erstmals wird es zudem eine gezielte Förderung für Magenspiegelungen geben, um sicherzustellen, dass diese wichtige Untersuchung weiterhin verfügbar bleibt. Außerdem wird es eine Ausbudgetierung für bestimmte Leistungen in der Schmerztherapie geben, um Anreize für eine bessere Versorgung und Planungssicherheit in diesem Bereich zu schaffen.
Die genauen Details und Ausgestaltungen dieser Fördermaßnahmen werden in den kommenden Wochen weiter besprochen und in einem Vertrag festgeschrieben.
Dr. med. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, unterstreicht die Bedeutung des Verhandlungsergebnisses: „Die erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die ambulante Versorgung in Sachsen nachhaltig zu sichern und gezielt dort zu fördern, wo Versorgungsbedarfe bestehen. Das Ergebnis ist auch ein Zeichen dafür, dass die KV Sachsen und die sächsischen Krankenkassen als Vertragspartner gemeinsam in der Lage sind, wichtige Entscheidungen für die ambulante Versorgung in Sachsen verantwortungsvoll und zielgerichtet zu treffen. Wir freuen uns, dass wir zentrale Anliegen der KV Sachsen im Interesse der Patientinnen und Patienten erfolgreich verhandeln konnten.“
V.i.S.d.P.: Dr. med. Sylvia Krug
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen
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