Am 2. Juli 2024 fand das erste Verhandlungsgespräch zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für 2025 statt.
Die gestellten Forderungen der KV Sachsen wurden von den Landesverbänden zu einem Großteil abgelehnt.
Bei dem ersten Verhandlungsgespräch erläuterte und begründete die KV Sachsen den LVSK ihren Forderungskatalog. Anhand dessen soll die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der sächsischen Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft sichergestellt und gestärkt werden. Im Ergebnis dieser Verhandlungsrunde konnte zunächst noch keine Einigung erzielt werden, da die LVSK einen Großteil der für die KV Sachsen wesentlichen Forderungen ablehnten.
„Wir sind enttäuscht über dieses vorläufige Ergebnis“, äußert sich der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Herr Dr. med. Klaus Heckemann. „Unser oberstes Ziel für die MGV-Verhandlungen für 2025 ist es, den sächsischen Patienten auch weiterhin eine bestmögliche ambulante medizinische Versorgung zu sichern. Bei entscheidenden Forderungen konnten wir hierzu jedoch vorerst keine Verständigung bzw. Einigung erzielen.“
Frau Dr. med. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, erklärt zum weiteren Vorgehen: „Leider mussten wir feststellen, dass wir aktuell noch weit von einer Übereinkunft entfernt sind. Wir werden unsere Positionen daher weiter erläutern und verstärken, um in der nächsten Verhandlungsrunde im September diesbezüglich weiter voranzukommen.“
V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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