Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) äußert sich mit Sorge zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit, wie sie in einer Zusammenfassung des ersten Berichts vom 30. März 2026 dargelegt wurden.

Insbesondere die geplante Streichung zentraler Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sowie die Begrenzung von Vergütungsanstiegen werden nach Einschätzung der KV Sachsen unweigerlich zu einem Rückgang von Arztterminen führen. Bereits heute bleiben bundesweit über 40 Millionen fachärztliche Termine unvergütet. Eine weitere Einschränkung finanzieller Mittel würde die Situation erheblich verschärfen. Dabei findet der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung – rund 97 Prozent – im ambulanten Bereich statt, welche jetzt schon mit nur 16 % der Gesamtkosten bestritten wird. Die Leistungsfähigkeit der Praxen ist ein zentraler Pfeiler des Gesundheitssystems. Eingriffe in die bestehenden Strukturen gefährden daher unmittelbar die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

Auch die öffentliche Meinung spricht eine deutliche Sprache: Eine bundesweite Befragung im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Kürzungen in der ambulanten Versorgung klar ablehnt. Dieses deutliche Votum sollte in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden.

„Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten stehen bereits jetzt unter enormen Druck. Wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden – also dort zu sparen, wo bereits jetzt Engpässe bestehen – bleibt ihnen keine andere Wahl, als ihre Leistungen an die reduzierten finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen“ erklärt der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Stefan Windau, und fügt hinzu: „Die KV Sachsen fordert daher, die Auswirkungen des Maßnahmenkataloges der Finanzkommission sorgfältig zu prüfen und die Bedeutung der ambulanten Versorgung angemessen zu berücksichtigen, um letztlich noch weniger verfügbare Termine und eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern. Und wir müssen endlich Klartext reden. Als Vertragsärzte, Psychotherapeuten und bundesweit als KV-System müssen wir uns fragen, welchen Entwurf wir zusammen entwickeln und als gemeinsames Gesamtkonzept für die ambulante Versorgung in den öffentlichen Raum und in die Politik einbringen!“

Positiv bewertet die KV Sachsen hingegen Ansätze der Finanzkommission, die auf eine breitere Finanzierungsbasis abzielen. Dazu zählen insbesondere Überlegungen, versicherungsfremde Leistungen nicht länger der Solidargemeinschaft aufzubürden sowie zusätzliche Einnahmen durch gesundheitsbezogene Steuern, etwa auf Alkohol, Tabak oder Zucker, zu generieren. Entscheidend ist jedoch, dass diese Mittel zweckgebunden dem Gesundheitswesen zugutekommen und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung verwendet werden.

Die KV Sachsen appelliert an die politisch Verantwortlichen, die Weichen für eine stabile und leistungsfähige ambulante Versorgung unter Beteiligung aller relevanten Akteure zu stellen – im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der gesamten Gesellschaft.

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V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen