Die sächsischen Arztpraxen und der ärztliche Bereitschaftsdienst sind in dringenden Fällen für Sie da!

Auch zwischen Weihnachten und Neujahr sichern die Arztpraxen und der ärztliche Bereitschaftsdienst in dringenden Fällen die ambulante medizinische Versorgung der Patienten in Sachsen.

An den regulären Wochentagen zwischen Weihnachten und Silvester haben viele Praxen der niedergelassenen Ärzte geöffnet und können aufgesucht werden. Da es aber auch möglich ist, dass in dieser Zeit Arztpraxen urlaubs- oder krankheitsbedingt schließen oder veränderte Öffnungszeiten haben, finden Sie auf der Internetpräsenz der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) eine Übersicht von Praxen, die Ihre Öffnungszeit gemeldet haben. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Praxen geöffnet haben.

www.kvsachsen.de > Für Patienten > Service und Behandlung > Geöffnete Praxen an regulären Wochentagen zum Jahreswechsel 2023 / 24

Doch auch, wenn an den Feiertagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel die Arztpraxen geschlossen sind, stehen den Patienten für die Behandlung akuter Erkrankungen (z.B. Erkältung mit Fieber, Hals- und Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Harnwegsinfekten) die von der KV Sachsen betriebenen Bereitschaftspraxen sowie der ärztliche Hausbesuchsdienst zur Verfügung (Rufnummer 116 117).

Bereitschaftspraxen

Eine Übersicht aller Bereitschaftspraxen in den Regionen mit den aktuellen Öffnungszeiten sowie die Adressen aller Standorte sind auf dieser Internetseite hinterlegt:

Hinweis: Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, weisen wir darauf hin, dass die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit sind.

Weitere Informationen bietet das „Patienten-Navi“. Hier werden gesundheitliche Beschwerden online abgefragt. Anschließend erhalten Patienten den Rat, an wen sie sich wenden können, wie beispielsweise eine Arztpraxis, die Bereitschaftspraxis oder die Rufnummer 116 117:

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z.B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft und Vergiftungen ist der Rettungsdienst zuständig.

Der Rettungsdienst ist erreichbar unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112.

Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Klaus Heckemann, selbst niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin: „Bereits in den vergangenen Jahren konnte die KV Sachsen mit der sachsenweiten Einrichtung von Bereitschaftspraxen einen großen Beitrag zur ambulanten medizinischen Versorgung der Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen leisten. Doch sind nach wie vor unsere niedergelassen sächsischen Ärzte in ihren Praxen eine unerlässliche Stütze zur wohnortnahen Versorgung der Patienten. Darum geht unser Dank ganz besonders an all jene Ärzte und ihre Mitarbeiter, die zum Jahresende in ihren Praxen oder im Bereitschaftsdienst für die Patenten da sind.“


V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

 

 

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