Vertreterversammlung sächsischer Vertragsärzte und Psychotherapeuten stellt Forderungen auf: Stopp des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, Strukturreformen im Gesundheitswesen, Stärkung der ambulanten Versorgung durch „Praxisstärkungsgesetz“
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig wegweisende Beschlüsse gefasst: Sie fordert die Bundesregierung sowie die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Akteure auf, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vorgesehenen Maßnahmen mit Wirkung auf die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung zurückzunehmen und stattdessen eine grundsätzliche Strukturreform im Gesundheitswesen im Jahr 2027, sowie ein umfassendes „Praxisstärkungsgesetz“ auf den Weg zu bringen.
Hintergrund
Die Beschlüsse folgen auf die Anträge der Vorstände der KV Sachsen, Dr. med. Stefan Windau und Dr. med. Manuela Sipli, sowie des Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. med. Hagen Bruder, im Rahmen der 92. Vertreterversammlung am 27. Mai 2026, in denen die weitreichenden Folgen des geplanten Gesetzes für die ambulante Versorgung in Sachsen klar benannt wurden.
Das GKV-BStabG zielt darauf ab, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung durch massive Einschnitte in die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung kurzfristig zu stabilisieren, ohne dass strukturelle Reformen vorangehen. Die Vertreterversammlung hält diesen Ansatz für grundlegend falsch: Wer zuerst das Fundament der Versorgung schwächt und erst danach über Strukturfragen spricht, riskiert Schäden, die politisch nicht mehr repariert werden können.
Was das bedeutet
Die Beschlüsse beinhalten die Forderungen, die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen mit Wirkung auf die ambulante Versorgung für das Jahr 2027 zurückzuziehen. Im Gegenzug schlägt die KV Sachsen eine Nullrunde beim ärztlichen Orientierungswert für 2027 vor. Konkret bedeutet das, dass der Orientierungswert, mit dem jeder ärztliche Leistungspunkt vergütet und der jährlich neu festgelegt wird, in 2027 unverändert bleibt. Die KV Sachsen würde dadurch auf eine inflationsbedingte Anpassung der ärztlichen Vergütung verzichten und somit einen konkreten, bezifferbaren Beitrag zur Entlastung der GKV-Finanzen leisten. Dies aber nur unter der Bedingung, dass das Gesetz zurückgenommen und Strukturreformen implementiert werden.
Die gewonnene Zeit soll genutzt werden, um mit Vertretern der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Expertenkommission, der Politik und der Selbstverwaltung unverzüglich strukturierte Gespräche aufzunehmen. Bis Mitte 2027 soll ein abgestimmter Plan, einschließlich eines fundierten Finanzierungskonzepts, zur nachhaltigen Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung vorliegen. Auf dieser Grundlage wäre ab 2028 ein konsentierter Reformschritt möglich, der von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
Frist: Vor der parlamentarischen Sommerpause
Die Vertreterversammlung appelliert eindringlich, das verbleibende parlamentarische Zeitfenster zu nutzen. Das GKV-BStabG soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages endet am 10. Juli 2026. Ist das Gesetz erst beschlossen, sind die Weichen gestellt und Korrekturen somit nicht mehr möglich. Das Gesetz muss deshalb jetzt gestoppt werden.
Appell an die Sächsische Staatregierung
Die Vertreterversammlung bittet die Sächsische Staatsregierung, Herrn Ministerpräsidenten Michael Kretschmer sowie Frau Staatsministerin Petra Köpping, dieses Anliegen nach Berlin zu tragen und im Bund mit Nachdruck zu vertreten.
Dieses Zeichen wäre umso wichtiger, da die Vertreterversammlung von der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere von Herrn Ministerpräsident Kretschmer sowie Frau Staatsministerin Köpping, ein ausdrückliches und öffentlich wirksames Bekenntnis zur ambulanten Versorgung im Freistaat vermisst.
Während für die stationäre Versorgung bereits erhebliche Landesmittel bereitgestellt wurden, fehlt eine vergleichbare politische Unterstützungsaussage für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bis heute. Die mündliche Zusicherung von Staatsministerin Petra Köpping, das Schlimmste für die ambulante Versorgung abwenden zu wollen (https://www.instagram.com/p/DYmr61cGa6t/), wird ausdrücklich begrüßt. Diese Zusicherung muss nun jedoch in eine formelle, öffentliche Positionierung seitens der Sächsischen Staatsregierung münden und konkrete Schritte nach sich ziehen.
Neben der Rücknahme des geplanten Gesetzes fordert die KV Sachsen ein „Praxisstärkungsgesetz“, das die strukturellen Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten dauerhaft sichert. Die Staatsregierung, allen voran Herr Ministerpräsident Michael Kretschmer und Frau Staatsministerin Petra Köpping, wird aufgefordert, sich für ein solches Gesetz auf Bundesebene stark zu machen.
Sachsen: Versorgung bereits am Limit
Sachsen ist von den geplanten Maßnahmen in besonderer Weise betroffen. Eine überdurchschnittlich alte Bevölkerung, eine ausgeprägte Unterversorgung im ländlichen Raum, ein erheblicher Anteil niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten im oder nahe dem Rentenalter sowie strukturelle Nachbesetzungsprobleme. Honorarkürzungen unter diesen Bedingungen beschleunigen einen Versorgungskollaps in der Fläche – und dieser Prozess ist kaum umkehrbar. Bereits heute werden bundesweit rund 46 Millionen Termine unentgeltlich erbracht: ein stilles Fundament der Versorgung, das politisch bisher kaum gewürdigt wird.
Dr. med. Hagen Bruder, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen: „Bisher war es der Anspruch, medizinische Versorgung am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. Wenn dieser Anspruch aufgegeben wird, verändert das nicht nur die Finanzierung – sondern den Charakter unseres gesamten Versorgungssystems. Wir stellen uns unserer Verantwortung für die Finanzlage der GKV und sind zu konstruktiven Gesprächen bereit.“
V.i.S.d.P.: Dr. med. Hagen Bruder
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen
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