Offener Brief
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Frau Dänschel hat einen offenen Brief verschickt, den auch einige Standesmedien aufgegriffen haben, in dem sie die vertraglichen Regelungen unseres AOK PRIMA PLUS Vertrages reflektiert. Wir wollen Ihnen deshalb gerne weitere Erläuterungen zum Modellvorhaben zwischen AOK PLUS und KV Sachsen geben. Unser Schreiben ist damit auch gleichzeitig als Reaktion auf bestimmte Äußerungen von Frau Dänschel zu verstehen.
Wie könnte eine Antwort an Frau Dänschel beginnen? Wohl am ehesten so:
„Ja, Frau Dänschel, die KV Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wir finden es sehr gut, dass alle vertragsärztlich tätigen Ärzte eine gemeinsame Interessenvertretung haben.
Ja, Frau Dänschel, wir bekennen uns auch dazu, dass zum Funktionieren eines guten Gesundheitswesens auch die bewusste Wahrnehmung von Pflichten gehört und ein entsprechender Ordnungsrahmen selbstverständlich einzuhalten ist.
Ja, Frau Dänschel, wir bekennen uns zu einer vertragspartnerschaftlichen Ausgestaltung der Versorgung und der Vertretung der Interessen aller Ärzte. Dazu gehört auch ein Interessensausgleich. Ein einzelner Berufsverband kann dies nicht leisten, da er ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder verpflichtet ist. Diese ist der Hausärzteverband bereit ggf. auch gegen die Interessen aller Ärzte durchzusetzen“.
Aus diesem Grund haben wir eine Vertragsform gewählt die problemlos die Einbindung fachärztlicher Module ermöglicht. Zu einer solchen Gestaltung der Gesundheitsversorgung eröffnet das SGB V den Vertragspartnern auf Landesebene eine Reihe an Möglichkeiten, Verträge außerhalb des § 73b SGB V auf freiwilliger Basis ohne Zwang zum Vertragsabschluss zu schließen. Diese Möglichkeiten nutzen wir erfolgreich, um das KV-System im Interesse der von uns vertretenen Haus- und Fachärzte zu stärken. Dazu gehören auch Modellvorhaben nach § 63 SGB V. Das Modellvorhaben „AOK PRIMA PLUS“ ist das Ergebnis vertragspartnerschaftlicher Zusammenarbeit und Verhandlungsbereitschaft zwischen AOK PLUS und KV Sachsen.
Der Gesetzgeber sieht zwar für Modellvorhaben eine befristete Laufzeit vor. Wenn sich unser Modell bewährt, planen die Vertragspartner bereits jetzt eine Übernahme in die Regelversorgung und damit eine unbegrenzte Laufzeit. Mit dem Modellvorhaben „AOK PRIMA PLUS“ wird die Regelversorgung der vertragsärztlichen Versorgung mit innovativen Ansätzen unter Nutzung vorhandener Strukturen und innerhalb des Sicherstellungsauftrages der KV Sachsen weiterentwickelt. Unter anderem ist beabsichtigt, Module zur fachärztlichen Versorgung an das Modellvorhaben anzugliedern.
Auch wenn die Nutzung der S3C-Schnittstelle im Modellvorhaben „AOK PRIMA PLUS“ durch die teilnehmenden Ärzte freiwillig ist, bietet deren Nutzung erhebliche Vorteile, weil zwischen den Vertragspartnern abgestimmte Informationen auf einfachem Wege zur Verfügung gestellt werden können.
Die S3C-Schnittstelle ist ein „Bauplan“ für eine Software, jedoch keine Software selbst, deshalb kann sie gar kein „(Kassen)Trojaner“ sein. Die S3C-Schnittstelle ist veröffentlicht und nach erfolgreicher Registrierung unter www.gevko.de einseh- bzw. abrufbar und wird von den Softwarehäusern umgesetzt, um für die Ärzte vertragliche Regelungen im Praxisverwaltungssystem (PVS) nutzbar zu machen. Dieses klassische und transparente System lässt im Gegensatz zu fertiger Software in Form einer „Black Box“ (z.B. der sogenannte „Gekapselte Kern“) eine missbräuchliche Nutzung nicht zu.
Es liegt in der Entscheidung des Arztes, welche Module er in seiner Praxis nutzen möchte.
Der Vertrag der KV Sachsen bietet folgende entscheidende Vorteile:
Sie benötigen kein zusätzliches Abrechnungssystem. Die Abschlagszahlungen werden automatisch angepasst. Sollten doch einmal Streitigkeiten mit dem Kostenträger auftreten, richten sich diese zunächst gegen die KV Sachsen und nicht gegen den Hausarzt. Dies gelingt, weil wir uns in den bewährten Strukturen des KV-Systems bewegen und keine zusätzlichen Abrechnungswege durch die Ärzte implementiert werden müssen. Damit werden auch zusätzliche bürokratische Belastungen in den Praxen vermieden.
Sie bezahlen nur die niedrigere Verwaltungskostenumlage der KV Sachsen und alimentieren nicht noch zusätzlich eine privatrechtliche gewinnorientierte Organisation in Form der HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft - Aktiengesellschaft).
Nur die KV Sachsen kann grundsätzlich auch eine herkömmliche Abrechnung nach EBM einfach in die neue Vergütungsstruktur umsetzen. Die Hausärzte können sich damit auch noch zum Ende eines Quartales für eine Teilnahme entscheiden.
Die Vergütung wird analog der Gesamtvergütung jährlich angepasst.
Sie sind im Urlaub- oder Krankheitsfall für die bei ihnen sprechstundenfreien Zeiten nicht darauf angewiesen einen Vertreter zu finden, der am gleichen Vertrag teilnimmt.
Es können auch die Patienten eingeschrieben werden, die einen zweiten Hausarzt (Diabetologen, Rheumatologen) benötigen. Im HzV-Vertrag wäre das eine „nicht vertragskonforme Inanspruchnahme“, falls diese Hausärzte nicht am HzV-Vertrag teilnehmen (was die Regel sein dürfte) und könnte zur Ausschreibung des Versicherten durch die AOK PLUS führen.
Nur mit unserem Vertrag ist es problemlos möglich und auch vorgesehen, an diesen Vertrag Facharzt-Module anzudocken, um die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten zu verbessern.
Wir sind deshalb davon überzeugt, dass mit diesem Modellvorhaben die vertragsärztliche Versorgung zum Vorteil der Ärzte und der von ihnen behandelten Patienten zukunftsorientiert weiterentwickelt wird.
Als Interessenvertretung aller Vertragsärzte in Sachsen werden wir auch zukünftig das Gesundheitswesen gemeinsam und partnerschaftlich mit den Kostenträgern aktiv im Interesse unserer Mitglieder innovativ mitgestalten.
Sie haben jetzt die Möglichkeit zwischen zwei Verträgen zu wählen, die ähnliche finanzielle Auswirkungen haben. Unser PRIMA PLUS-Vertrag ist auf die Stärkung des gemeinsamen Handelns von Haus- und Fachärzten ausgerichtet. Eine Spaltung der Ärzteschaft wird langfristig gesehen niemals im Interesse der Hausärzte sein, sodass wir nicht empfehlen können, dem HZV-Vertrag beizutreten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. med. Klaus Heckemann Dr. med. Claus Vogel
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorstandsvorsitzender