Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen als Repräsentant aller Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätig sind, erklärt am 27. November 2024 auf ihrer 88. Sitzung:
Die Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der Praxen gehen!
Wir fordern von der Politik und insbesondere von der neuen Bundesregierung ein klares und nachhaltiges Bekenntnis zum Erhalt der qualitativ hochwertigen, ambulanten gebiets- und fachärztlichen Versorgung.
Die vom Ansatz her dringend notwendige Reform des Krankenhauswesens enthält in ihrer derzeitigen Umsetzung durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine Reihe von Kompensationsmöglichkeiten für Kliniken, welche zu Lasten der ambulanten Versorgung gehen und nicht nur das Potential haben, das ambulante System nachhaltig zu schwächen, sondern gleichzeitig das Funktionieren der gesamten medizinischen Versorgung zu gefährden.
Die im Gesetz vorgesehenen umfangreichen Institutsermächtigungen, die zu großen Teilen unbefristet und ohne Einbezug der Gemeinsamen Selbstverwaltung zu erteilen sind, führen auf Dauer zu ineffizienten Doppelstrukturen in der ambulanten Versorgung. In diesem Wettbewerb werden die ambulant behandelnden Strukturen an den Kliniken in wettbewerbswidriger Weise subventioniert, unterliegen keinem Facharztstandard und werden ohne eine bedarfsplanerische Korrektur aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.
Das muss korrigiert werden!
Dr. med. Stefan Windau
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen
Hintergrund:
Die Vertreterversammlung (VV) besteht aus 40 gewählten Vertretern der Mitglieder der KV Sachsen und repräsentiert damit alle Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätig sind. Der Hauptausschuss der Vertreterversammlung besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den drei Vorsitzenden der Regionalausschüsse für Chemnitz, Dresden und Leipzig. Dieser vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand, in der Zeit, in der die Vertretersammlung nicht tagt.
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