Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) sowie die sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände warnen.

Der Regierungsentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante Versorgung massiv und verschärft bestehende strukturelle Probleme – insbesondere in ohnehin belasteten Regionen Sachsens.

Die KV Sachsen und die Verbände warnen vor den weitreichenden Folgen der heute im Kabinett beschlossenen Maßnahmen, darunter Vergütungsbegrenzungen für ärztliche Leistungen und Kürzungen im Bereich der Psychotherapie. Diese werden zu einem spürbaren Rückgang von Behandlungskapazitäten führen, längere Wartezeiten auf Termine verursachen und die Versorgung insbesondere in den ländlichen Regionen weiter destabilisieren.

Stark kritisiert wird zudem, dass bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Akteure des Gesundheitssystems nicht einbezogen wurden. Dabei setzen die Einsparungsmaßnahmen vor allem bei den Leistungserbringern an und gefährden dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Der Entwurf für die Gesetzgebung stellt zudem keine nachhaltige Lösung dar, auch wenn er kurzfristig die Beiträge der GKV-Versicherten stabilisieren soll. Die Konsolidierung erfolgt sehr einseitig zulasten der ambulanten Versorgung, jedoch ohne echte Strukturreformen und ohne die realen Konsequenzen für die Versorgung der Patienten zu benennen.

Auch strukturelle Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht nachhaltig gelöst, sondern einseitig auf die Vertragsärzte und -psychotherapeuten verlagert. Statt Einsparungen drohten langfristig steigende Kosten durch ineffiziente Verschiebungen in der Versorgung. Das Gesetzesvorhaben setzt keinerlei Impuls zur Stärkung der ambulanten Versorgung und zur politisch gewollten Ambulantisierung. Im Gegenteil: Es konterkariert paradoxerweise weitere gesundheitspolitische Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums wie ein geplantes Primärversorgungsgesetz und eine Reform der Notfallversorgung.

Des Weiteren droht eine steigende Zunahme bürokratischer Belastungen in den Praxen. Statt Entlastungen kommen neue Hürden hinzu, die Praxisabläufe verkomplizieren und wertvolle Behandlungszeit binden.

Schon jetzt ist Sachsen durch eine im Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich alte Bevölkerung, viele Ärzte kurz vor dem Ruhestand und damit einhergehenden Nachbesetzungsproblemen stark belastet. Zusätzliche finanzielle Einschnitte bei bereits bestehendem Fachkräftemangel werden den Druck weiter erhöhen und zu weiteren Praxisschließungen führen. Daraus resultieren Verlängerungen der Wartezeiten auf Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten, da künftig nicht mehr der medizinische Bedarf, sondern finanzielle Vorgaben das Leistungsangebot bestimmen werden. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen treffen vor allem ländliche Regionen, in denen bereits heute Versorgungsprobleme bestehen.

Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: „Wird dieser Gesetzesentwurf so umgesetzt, so führt dies zwangsläufig zu Engpässen in der ambulanten Versorgung. Wenn Termine wegfallen, Personal abgebaut werden muss und letztendlich sogar Praxen schließen müssen, geht dies am Ende zu Lasten der Patienten. Wird die ambulante Versorgung geschwächt, gefährdet dies die Stabilität des gesamten Gesundheitssystems. Wir fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs, ein transparentes und faires Beteiligungsverfahren sowie nachhaltige Finanzierungsansätze – etwa durch eine noch deutlich stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.“

Dr. med. Manuela Sipli, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, betont die enorme Bedeutung der ambulanten Versorgung für das gesamte Gesundheitswesen und macht deutlich: „Mit lediglich 16 Prozent der deutschlandweiten Gesamtausgaben im Gesundheitswesen bewältigen unsere ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten rund 97 Prozent aller Patientenanliegen – das ist immens! Und genau darum hätten die beim aktuellen Gesetzentwurf geplanten Einsparungen von ca. 179 Mio. Euro pro Jahr leider sehr konkrete Folgen für die Menschen in Sachsen – das bedeutet, das Angebot wird zwangsläufig eingeschränkt.“

Zudem spricht sich die KV Sachsen zusammen mit den Berufsverbänden klar gegen weitere Honorarkürzungen aus und fordert den Erhalt bewährter Vergütungsanreize.

Abschließend appellierten alle Beteiligten an die Politik, die Realität der Versorgung vor Ort ernst zu nehmen: Die existierende, exzellente wohnortnahe, medizinische Betreuung der Bürger darf nicht durch zu kurzfristig gedachte Sparmaßnahmen gefährdet werden.

V.i.S.d.P.: Dr. med. Stefan Windau
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen

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