In der zweiten Verhandlungsrunde zur Vereinbarung über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für 2025 konnten die Vertragspartner keine Einigung erzielen.

Die Verhandlungen wurden seitens der Vertretung der Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) für gescheitert erklärt.

Die Vertreter der LVSK machten bereits eingangs deutlich, dass sie nur dann zu weiteren Gesprächen bereit sind, wenn die KV Sachsen wesentliche Grundforderungen im Vorfeld komplett aufgibt.

Die KV Sachsen sieht die Verhandlung zur MGV-Vereinbarung allerdings als Gesamtpaket und war nicht bereit, einzelne Forderungen bereits vorab, ohne Kenntnis des weiteren Entgegenkommens der LVSK, aufzugeben. Vielmehr vertritt die KV Sachsen den Standpunkt, dass man besser gemeinsam überlegt, an welchen Stellen Kompromisse möglich sind. Das ist das Wesen von Vertragsverhandlungen.

Das Beibehalten bisher bestehender förderungswürdiger Leistungen, wie z. B. die Förderung von Leistungserbringern in unterversorgten Regionen, in von Unterversorgung bedrohten Regionen und in Regionen mit lokalem Versorgungsbedarf sowie die Förderung konservativer Leistungen von Augenärzten, konnte somit nicht diskutiert werden. Gleiches gilt für die von der KV Sachsen vorgebrachten Vorschläge für neue förderungswürdige Leistungen.

Das Angebot, die Verhandlung vorerst zu vertagen, auch um die Entscheidung zur Steigerung des Orientierungspunktwertes auf Bundesebene und damit eine wesentliche finanzielle Belastung der Krankenkassen abzuwarten und die Situation dann gemeinsam im Sinne eines Gesamtpaketes neu zu bewerten, haben die Vertreter der LVSK bedauerlicher- und unverständlicherweise abgelehnt.

Im Ergebnis wurden die Verhandlungen zur MGV-Vereinbarung 2025 seitens der LVSK als gescheitert erklärt und ein Schiedsverfahren eröffnet.

V.i.S.d.P.:    Dr. med. Sylvia Krug
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen

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