Zu Beginn begrüßte Dr. Stefan Windau, Vorsitzender der Vertreterversammlung, die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie Dr. Claudia Eberhard, Leiterin der Abteilung Gesundheit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), und Annett Oertel, Leiterin des Referats Krankenversicherung, ambulante Versorgung des SMS.
Mit 39 anwesenden der insgesamt 40 Mitglieder der Vertreterversammlung wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Sitzung begann mit einem nicht-öffentlichen Teil.
Dr. Klaus Heckemann, der bereits durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 4. September 2024 von seinem Amt als Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen entbunden war, unterbreitete wenige Tage vor der aktuellen Vertreterversammlung ein Angebot zur Beendigung seines Dienstvertrages zum 31. Dezember 2024. Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen Dr. Heckemann und dem Hauptausschuss konnte dann unmittelbar vor der Vertreterversammlung ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss erzielt werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung diskutierten das Verhandlungsergebnis und stimmten der Vorgehensweise zu. Mit diesem Schritt und nach mittlerweile erfolgter Genehmigung durch das SMS konnten alle diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten beendet werden.
Dr. Hagen Bruder, Vorsitzender des Finanzausschusses der KV Sachsen, stellte den Verwaltungs- und Investitionshaushalt der KV Sachsen für das Jahr 2025 vor. Dieser besteht aus dem Haushaltsvoranschlag, dem Personalhaushalt sowie den Ausgaben und der Finanzierung von Investitionen 2025.
Der Haushalt beinhaltet auch geänderte Verwaltungskostenumlagen:
| Online proaktiv | 2,4 % → 2,58 % |
| Online | 2,7 % → 2,88 % |
| Datenträger | 4,0 % → 4,18 % |
| Manuell | 5,0 % → 5,18 % |
Aufgrund der Änderung der Finanzierung der Förderung von Ärzten in Weiterbildung aus dem HVM hin zur Umlagenfinanzierung über den Haushaltsplan wäre eine zusätzliche Umlage in Höhe von 0,68 Prozent erforderlich. Gleichzeitig war aufgrund der wirt-schaftlichen Situation der KV Sachsen eine Absenkung der allgemeinen Umlage um 0,5 Prozent möglich. Somit ergibt sich per Saldo eine Erhöhung der allgemeinen Verwaltungskostenumlagen in Höhe von 0,18 Prozent. Die Umlagen für den Bereitschaftsdienst bleiben konstant.
Der Haushalt wurde diskutiert und mit dem Ergebnis der Abstimmung durch die Vertreterversammlung bestätigt.
Für den anschließenden öffentlichen Teil begrüßte Dr. Windau die neu hinzugekommenen Gäste, Dr. Michael Schulte Westenberg, Hauptgeschäftsführer der Sächsischen Landesärztekammer, und Dr. Reinhard Martens, Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie.
Dr. Windau gab einen Überblick über die Gesetzgebungsvorhaben, besonders im Hinblick auf eine Neuwahl und die Neubildung des Bundestages. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passierte am 22. November 2024 noch den Bundesrat und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ein Inkrafttreten des Notfallgesetzes (NotfallG) sowie des Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetzes (GVSG) ist offen. Aufgrund des Grundsatzes der Diskontinuität, welcher besagt, dass beim Zusammentritt eines neuen Bundestages alle vom alten Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetzentwürfe neu eingebracht und verhandelt werden müssen, sei ein Inkrafttreten dieser beiden Gesetze in 2025 eher unwahrscheinlich.
Dr. Windau skizzierte die Hauptkritikpunkte am KHVVG aus ambulanter Sicht. Die Krankenhausreform dürfe nicht zu Lasten der ambulanten Versorgung gehen. Auf Grundlage dieses Kritikpunktes wurde eine Resolution formuliert. In einer zweiten Resolution fordert die Vertreterversammlung die Politik auf, noch in der alten Legislatur die Entbudgetierung der Hausärzte zu beschließen sowie auch die Entbudgetierung der Fachärzte zügig in Angriff zu nehmen. Nach einer kurzen Diskussion wurden beide Resolutionen angenommen.
Dr. Windau berichtet gemäß § 3 Absatz 5 des Vorstandsdienstvertrages über die vom Vorstand im Berichtszeitraum des Kalenderjahres 2023 ausgeübten Nebentätigkeiten. Er informierte die Vertreter darüber, dass von den Vorständen für diesen Berichtszeitraum keine finanziellen Zuwendungen in Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit gemeldet wurden.
Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, blickte in ihrem Bericht auf das vergangene halbe Jahr zurück und warf einen Blick in die Zukunft.
Im August 2024 besuchte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gemeinsam mit Staatsministerin Petra Köpping die KV Sachsen am Standort Chemnitz. Bei einem Diskussionsforum mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten aus der Region wurden unter anderem die wirtschaftliche Situation in den Praxen, der Ärztemangel, die geplante Entbudgetierung der Hausärzte und die Digitalisierung thematisiert.
Nach anfänglich schwierigen MGV-Verhandlungen wurde ein Gesamtpaket ausgearbeitet, welches beispielsweise die Ausbudgetierung wesentlicher schmerztherapeutischer Leistungen, die Förderung der Gastroskopie, die unveränderte Förderung von Hausärzten in Regionen mit bestehender bzw. drohender Unterversorgung bis zum Inkrafttreten der vollständigen Entbudgetierung bzw. mit Anpassung ab Inkrafttreten sowie die Fortführung der Förderung der Kinder-Pneumologie sowie Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie enthält.
Zu den wesentlichen Inhalten der Impfvereinbarung zählt die Vergütung der Mpox-, Dengue-, und RSV-Impfungen ab 1. Oktober 2024 bzw. 1. Januar 2025.
In der Angelegenheit MVZ DerArzt, jetzt Arbeitskreis Polikliniken/MVZ/niedergelassene Ärzte, ging ein Schreiben von Michael Kosel an Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Sachsen, in diesem wiederholt Unwahrheiten verbreitet wurden, z. B. über angebliche falsche Honorarauszahlungen bzw. zurückgehaltene Honorare in Milliardenhöhe seitens der KV Sachsen. Da von den Aussendungen mehrere KVen und die KBV betroffen sind, will die KBV das weitere rechtliche Vorgehen koordinieren. Die Insolvenzverfahren über das Vermögen der beiden MVZ Der Arzt-Ableger in Sachsen laufen noch.
Dr. Krug stellte Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung vor. So ist die Kampagne „Praxen für Sachsen“ zur Gewinnung von Hausärzten im ländlichen Raum gestartet. Mit Ambulanten Versorgungs- und Weiterbildungszentren (AVWZ) wird die ambulant-stationäre Zusammenarbeit intensiviert und Nachwuchs in einem ambulant-stationären Weiterbildungssystem ausgebildet. Telemedizinische Projekte, wie das dermatologische Telekonsil in der Hausarztpraxis, die Mobile Untersuchungs- und Behandlungseinheit (MUBE) für routinemäßige augenärztliche Kontrolluntersuchungen sowie Versorgerpraxen als Eigeneinrichtungen der KV Sachsen, ermöglichen Untersuchungen und Behandlungen ohne (Fach-)Arzt vor Ort.
In ihrem Ausblick auf das Jahr 2025 widmete sich Dr. Krug zudem der „ePA für alle“, den Hybrid-DRG sowie neuen Veranstaltungs- und Informationsformaten der KV Sachsen. Erst nach erfolgreicher Testphase in den Modellregionen soll der bundesweite Rollout der ePA erfolgen. Informationen dazu werden für die Mitglieder von der KBV, der gematik sowie der KV Sachsen auf zahlreichen Wegen bereitgestellt.
Für die Abrechnung von Hybrid-DRG erfolgt ab 1. Januar 2025 die Abrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen mittels Web-Applikation in Zusammenarbeit mit der KV Westfalen-Lippe. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine erneute Beauftragung der KV Sachsen. Auch zur Abrechnung der Hybrid-DRG informiert die KV Sachsen weiterhin aktuell.
Die Informationsangebote für Mitglieder wurden 2024 durch neue Kanäle ergänzt. So erscheint der regelmäßige E-Mail-Newsletter „KVS kompakt“. In dem anlassbezogenen Newsletterformat „KVS akut“ werden dringliche Angelegenheiten umgehend mitgeteilt. Die satzungsgemäße Informations- und Mitgliederveranstaltung findet als „KV im Dialog“ zwei Mal jährlich statt. Mit der Implementierung eines sogenannten Parlamentarischen Frühstücks und des kommenden neuen Veranstaltungsformats KVimpuls tritt die KV Sachsen verstärkt als Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der Politik auf.
Abschließend wurde der Bericht über die Arbeit der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für den Berichtszeitraum 2022/2023 thematisiert.
Mit Frank Massow, psychologischer Psychotherapeut sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut in Chemnitz, wurde gemäß Satzung erstmals ein Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten in den Hauptausschuss gewählt. Die Wahl von Herrn Massow erfolgte einstimmig. Der Hauptausschuss hat die Aufgaben, den Vorstand zu überwachen, vertritt die Interessen der Mitglieder dem Vorstand gegenüber und hat ihm übertragene Aufgaben aus der Vertreterversammlung zu erfüllen.

Dr. Stefan Windau

Dr. Sylvia Krug

Frank Massow ergänzt den Hauptausschuss

Robert Baierl

Carmen Baumgart
Robert Baierl, Ressortleiter Honorar und Verordnung, stellte die Änderungen in der Abrechnungsordnung (AbrO) der KV Sachsen vor. Unter anderem wird die Regelung, dass Abschlagszahlungen bei Überschreitung des Abrechnungstermins um mehr als einen Monat einzustellen sind, gestrichen. Die Abrechnungen müssen zu dem von der KV Sachsen vorgegebenen Termin vorliegen, d. h. die 14-tätige Karenzfrist entfällt. Anstelle des bisherigen einheitlichen Abzuges von 4 Prozent bei verspätet eingereichter Abrechnung beträgt der Abzug zukünftig 2 Prozent/mindestens 500 Euro bzw. bei Fristüberschreitung von mehr als 14 Tagen 4 Prozent/mindestens 1.000 Euro. Begründete Abgabeverzögerungen bleiben weiterhin sanktionsfrei.
Die Änderungen wurden mit zwei Enthaltungen angenommen. Die AbrO tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Carmen Baumgart, Ressortleiterin Vertragsärztliche Versorgung, begründete den Antrag auf Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis. Nach bisheriger Rechtsauffassung in Sachsen ist die Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis als Assistenten nicht möglich. Folglich können diese Ärzte nur im stationären Sektor tätig sein. Um Ärzte mit Berufserlaubnis auch im vertragsärztlichen Bereich zu beschäftigen, soll eine Richtlinie zur Beschäftigung von Ärzten mit Berufserlaubnis als „Ausbildungsassistenten“ eingeführt werden.
Der Antrag wurde mit zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
Frau Baumgart stellte den Wahlvorschlag für Vertreter dieser Ausschüsse vor.
Die Vertreter wurden mit einer Enthaltung angenommen.
Dr. Krug erläuterte die Änderungen in der Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung für ehrenamtlich tätige Ärzte und Psychotherapeuten und sonstige Entschädigungen der KV Sachsen. Diese umfassen die Aufnahme der Teilnahmen an Videokonferenzen sowie die Projektarbeit von ehrenamtlich tätigen Ärzten und Psychotherapeuten.
Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Die Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Herr Baierl erläuterte die Anpassung der Verfahrensordnung über den Inhalt und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen. Neben Anpassungen aufgrund verwaltungsseitiger Änderungen wird der Umfang der Berücksichtigung von Ärzten in Weiterbildung geändert sowie der Abschnitt zum Plausibilitätsausschuss angepasst.
Die Änderungen wurden mit zwei Enthaltungen angenommen. Die Verfahrensordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Kommunikation/rab
Resolutionen aus der 88. Vertreterversammlung der KV Sachsen
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen als Repräsentant aller Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten, die in der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen tätig sind, erklärt am 27. November 2024 auf ihrer 88. Sitzung:
Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der ambulanten Versorgung erfolgen
Die Krankenhausreform darf nicht zu Lasten der Praxen gehen!
Wir fordern von der Politik und insbesondere von der neuen Bundesregierung ein klares und nachhaltiges Bekenntnis zum Erhalt der qualitativ hochwertigen, ambulanten gebiets- und fachärztlichen Versorgung.
Die vom Ansatz her dringend notwendige Reform des Krankenhauswesens enthält in ihrer derzeitigen Umsetzung durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eine Reihe von Kompensationsmöglichkeiten für Kliniken, welche zu Lasten der ambulanten Versorgung gehen und nicht nur das Potential haben, das ambulante System nachhaltig zu schwächen, sondern gleichzeitig das Funktionieren der gesamten medizinischen Versorgung zu gefährden.
Die im Gesetz vorgesehenen umfangreichen Institutsermächtigungen, die zu großen Teilen unbefristet und ohne Einbezug der Gemeinsamen Selbstverwaltung zu erteilen sind, führen auf Dauer zu ineffizienten Doppelstrukturen in der ambulanten Versorgung. In diesem Wettbewerb werden die ambulant behandelnden Strukturen an den Kliniken in wettbewerbswidriger Weise subventioniert, unterliegen keinem Facharztstandard und werden ohne eine bedarfsplanerische Korrektur aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.
Das muss korrigiert werden!
Dr. med. Stefan Windau
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen
Dresden, 27. November 2024
Sofortige Entbudgetierung der Hausärzte gefordert
Wir können uns ein „Abwarten oder ein Weiter so“ nicht mehr leisten!
Wir fordern die Politik dringend auf, parteiübergreifend noch in dieser Legislatur die Entbudgetierung der Hausärzte zu beschließen. Die entsprechenden Reformvorschläge liegen vor und könnten noch vor der parlamentarischen Weihnachtspause im Bundestag verabschiedet werden. Denn wir können es uns nicht mehr leisten, so, wie bisher, weiter zu machen und erst in einem neuen Anlauf ein entsprechendes Gesetzesvorhaben – dann wohl frühestens in zwei Jahren – umzusetzen.
Bei schon jetzt bestehenden Lücken in der hausärztlichen Versorgung wird es derzeit immer schwieriger, ältere Kollegen zum Weitermachen sowie junge Kollegen für eine hausärztliche Niederlassung zu motivieren, wenn die im Koalitionsvertrag versprochene Entbudgetierung der Hausärzte nicht kommen sollte. Die in einigen Gegenden bereits existenzgefährdende Situation für die ambulante Versorgung wird mit der durch das Inkrafttreten der Krankenhausreform einhergehenden und nach unserer Ansicht wettbewerbswidrig finanzierten Konkurrenzsituation zugunsten der Sektorenübergreifenden Versorger künftig noch weiter verschärft.
Nach dem Bruch der Ampelkoalition wird das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), welches eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen enthält, voraussichtlich in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet. Das kann so nicht hingenommen werden! Zum Wohle unserer Patienten und mit dem Ziel eines Erhalts des bewährten Systems der ambulanten Versorgung in Deutschland muss die oben dargestellte Entwicklung gestoppt und die Entbudgetierung der Hausärzte zügig umgesetzt sowie die Entbudgtierung des fachärztlichen Bereiches genauso zügig in Angriff genommen werden!“
Dr. med. Stefan Windau
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen
Dresden, 27. November 2024
