Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, begrüßte die Mitglieder der Vertreterversammlung sowie die Gäste, darunter Annett Oertel, Leiterin des Referats Krankenversicherung/ambulante Versorgung im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Susann Jahn, Referentin im gleichen Referat, sowie Petra Albrecht, Vizepräsidentin der Sächsischen Landesärztekammer.
Mit 40 anwesenden Mitgliedern war die Vertreterversammlung vollzählig besetzt. Damit wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt.


Robert Baierl

Dr. Frank Rohrwacher in der Diskussion

Carmen Baumgart


Dr. Klaus Hamm

Dr. Jürgen Flohr

Dr. Stefan Windau
Herr Dr. Windau begann seinen Bericht damit, dass in den nächsten Monaten die gesundheitspolitischen Weichen gestellt würden und es zu Veränderungen mit erheblicher Wirkung für das KV-System komme. Laut der ersten Regierungserklärung der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken solle der Dialog mit den Akteuren der Selbstverwaltung gesucht und gepflegt werden. Zwei ihrer Vorhaben seien die Reduzierung von Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung.
Die lang erwartete Notfallreform solle im nächsten halben Jahr geregelt werden. Herr Dr. Windau betonte noch einmal die Ermächtigung per Gesetz durch die Krankenhausreform: Der Zulassungsausschuss muss (nicht kann) Krankenhäuser bzw. sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ermächtigen, wenn eine Unterversorgung oder zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht bzw. keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Auch pädiatrische Krankenhäuser und solche mit selbstständiger pädiatrischer Fachabteilung sind zur ambulanten Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der Behandlung durch ein Krankenhaus bedürfen, ermächtigt.
Das im Koalitionsvertrag beschriebene Primärarztsystem mit Termingarantie werde das KV-System vor das Problem stellen, dafür eine umsetzbare und akzeptable Lösung zu finden. Die Termingarantie habe enorme personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Terminservicestelle. Positiv hervorzuheben seien die Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs, die Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren, die Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst sowie die Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie. Weniger positiv sei die Länderbeteiligung in den Zulassungsausschüssen.
Dr. Sylvia Krug, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, gab einen Rückblick, Zwischenstand und Ausblick zu aktuellen Themen und Projekten der KV Sachsen.
Im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz im Modellprojektes „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ fanden nach einer Online-Bewerbung im Januar und einem schriftlichen Auswahltest insgesamt 51 Bewerbergespräche statt. Im Ergebnis dieser Gespräche konnten 46 bedingte Förderzusagen gegeben werden, mit denen sich die zukünftigen Studenten nun an der Universität Pécs in Ungarn bewerben können.
Zudem berichtete Frau Dr. Krug über zwei weitere innovative Projekte zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung. In Niedercunnersdorf einem von drohender Unterversorgung betroffenen Bereich, entstand eine Versorgerpraxis als Eigeneinrichtung der KV Sachsen. Das nichtärztliche Praxispersonal übernimmt delegierbare Leistungen, z. B. Blutdruckmessungen, und leitet die Patienten bei Bedarf an die einmal pro Woche vor Ort tätige Ärztin oder einen Arzt in einer Kooperationspraxis zur (Weiter-)Behandlung in einer Video- oder Präsenzsprechstunde weiter.
Zur Verbesserung der augenärztlichen Versorgung in Südwestsachsen ging neben den Ambulanten Versorgungs- und Weiterbildungszentren die Mobile Untersuchungs- und Behandlungseinheit (MUBE) an den Start. Nach einer Erstuntersuchung durch einen Augenarzt können die routinemäßigen Kontrolluntersuchungen durch nichtärztliches Personal in der MUBE durchgeführt werden. Die Befundung erfolgt durch einen per Video zugeschalteten Augenarzt oder zeitnah im Anschluss an die Untersuchung. Bei Bedarf kann der Patient zu einem Kooperationspartner weitervermittelt werden.
Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) startete am 29. April 2025 zunächst auf freiwilliger Basis. Ab dem 1. Oktober 2025 ist die Befüllung der ePA verpflichtend. Eine neue KBV-Richtlinie regelt, dass die Befüllung der ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren nicht erfolgen muss, sofern dem erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen oder Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles des Kindes oder Jugendlichen vorliegen.
Bisher haben 97 Praxen die KV Sachsen zur Abrechnung von Hybrid-DRGs beauftragt. Bei dem 14-tätigen Auszahlungsrhythmus stellen derzeit die teils unkoordinierten Rückmeldungen einiger Krankenkassen noch ein Hindernis dar. Mit Beschluss des ergänzten Erweiterten Bewertungsausschusses über den Hybrid-DRG-Katalog für 2026 kommen 106 neue OPS-Codes hinzu.
Dank des weitestgehend abgeschlossenen Rollouts der Virtual Desktop Infrastructure (VDI) ist eine moderne, serverbasierte IT-Struktur in der KV Sachsen entstanden, die u. a. eine zentrale Verwaltung von Daten und Anwendungen, eine höhere Datensicherheit, flexibles Arbeiten unabhängig vom Standort und eine hohe Standardisierung der Arbeitsplätze ermöglicht.
Mit „KVimpuls“ und „KV im Dialog“ wurden neue Veranstaltungsformate geschaffen, die den Dialog mit u. a. politischen Entscheidungsträgern und den Mitgliedern der KV Sachsen stärken. Die nächsten Termine sind im März 2026 bzw. am 10. September 2025 geplant.
Die KV Sachsen wird ihre telefonische Erreichbarkeit in einem weiteren Schritt verbessern. Die bisherigen drei Rufnummernsysteme (eins je Standort) können die standortübergreifend arbeitenden Ressorts nur unzureichend abbilden und schränken deren einfache Erreichbarkeit ein. Ab dem 1. September 2025 wird es nur noch die Rufnummer 0351 8290-... als zentrale Einwahl geben.
Die noch immer an den drei Standorten unabhängig voneinander arbeitenden Allgemeinen Verwaltungen sowie die Zentrale Beschaffung werden in einen gemeinsamen Fachbereich im Ressort Zentrale Dienste zusammengeführt. Damit sollen Synergien gehoben und Abläufe vereinheitlicht werden.
Auf einem Parkplatz am Standort Dresden werden eine Regenwassernutzungs- und eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Nutzung von Solarenergie und weiterem Regenwasser stärkt die Nachhaltigkeit der KV Sachsen.
Noch vom alten Bundestag wurde die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen beschlossen. Für die Umsetzung der Entbudgetierung im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) und eine von der KV Sachsen geplante HVM-Reform wird es eine Klausurtagung der Vertreterversammlung geben.
Robert Baierl, Ressortleiter Honorar und Verordnung, erläuterte die Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Zunächst werden aufgrund der Umstellung der Ausbildung von Psychotherapeuten und der Einführung der Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut“ die Fachpsychotherapeuten für Erwachsene und die Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche aufgenommen. Die Anpassung tritt rückwirkend am 1. Januar 2025 in Kraft.
Infolge der Neuregelung der Vergütung schmerztherapeutischer Leistungen soll neben der Ausbudgetierung der entsprechenden GOPen den Schmerztherapeuten durch die Zusicherung einer Mindestquote der GOP 30700 eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet werden und das Vergütungsniveau für Leistungen der Schmerztherapie auf dem bisherigen Niveau abgesichert werden. Auch diese Anpassung tritt rückwirkend am 1. Januar 2025 in Kraft.
Aufgrund der wegen technischer Neuentwicklungen stark individualisierten Abrechnung im Bereich Nuklearmedizin und der Tatsache, dass die Leistungen des Kapitels 17 in der Vergleichsgruppe der Nuklearmediziner den überwiegenden Teil der Leistungen ausmachen, wird für die Vergleichsgruppe der Fachärzte für Nuklearmedizin die RLV-/QZV-Systematik aufgehoben. Die Vergütung der Leistungen erfolgt somit über vergleichsgruppenspezifische Quoten. Zusätzlich werden in dieser Vergleichsgruppe Vorwegabzüge für Leistungen der Sonografie und für CT/MRT und MRT-Angiografie gebildet.
Da Leistungen des Kapitels 17 auch in anderen Vergleichsgruppen erbracht werden und die im Punkt zuvor genannten Gründe analog gelten, wird das Kapitel 17 für alle der RLV-/QZV-Regelung unterliegenden Vergleichsgruppen aus einem Vorwegabzug finanziert.
Auch für die Vergütung von Gastroskopien wird ein Vorwegabzug aufgenommen. Im Rahmen der MGV-Vereinbarung werden seit dem 1. Januar 2025 die GOPen 13400 bis 13402 sowie 13410 bis 13412 EBM gefördert. Eine Regelung im HVM ist erforderlich, da im Rahmen dieser Förderung ein Zuschlag gezahlt wird, der die jeweilige Quotierung des HVM ausgleicht. Damit wird gewährleistet, dass die genannten Leistungen ohne Leistungssteuerung vergütet werden. Diese Anpassung tritt ebenfalls rückwirkend am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ebenfalls ein Vorwegabzug wird in der Vergleichsgruppe der Augenärzte für die Vergütung eines Zuschlags bei teleophthalmologischer Behandlung aufgenommen. Im Rahmen der MGV-Vereinbarung werden teleophthalmologische Behandlungsfälle gefördert. Dabei ist bei der teleophthalmologischen Befundung ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in der Regel nicht erforderlich, womit eine Abrechnung der Grundpauschale ausgeschlossen ist. Um den Anreiz einer Teilnahme an dieser neuen Versorgungsform zu erhöhen, wird eine zusätzliche Förderung über HVM aufgenommen, die die finanziellen Konsequenzen aus der fehlenden Abrechnung der Grundpauschale in Teilen ausgleicht. Diese Anpassung tritt rückwirkend am 1. April 2025 in Kraft.
Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Der HVM tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Herr Baierl stellte außerdem die geplanten Eckpunkte für eine Reform des HVM vor. Für eine Weiterentwicklung des HVM sollen Modellrechnungen erstellt und in einer Klausurtagung der Vertreterversammlung diskutiert werden. Das Ziel ist eine gerechte und nachhaltige Honorarverteilung. Eine Reform ist erforderlich, da die RLV-/QZV-Systematik nach 15 Jahren kaum noch Steuerungswirkung entfaltet. Zudem ist durch immer neue Gesetzesvorhaben die Kalkulation sachgerechter RLV-/QZV-Fallwerte kaum mehr möglich. In diesem Zusammenhang sollen auch die Ergebnisse der Konvergenzregelung nachhaltig weiterentwickelt werden.
Aus diesen Gründen ergeben sich folgende Eckpunkte der geplanten HVM-Reform:
Aufhebung der RLV/QZV in allen Vergleichsgruppen;
Reduzierung der Vergleichsgruppen;
Reduzierung der Vorwegabzüge vor Bildung der Vergleichsgruppenbudgets;
Quotierte Vergütung der abgerechneten Leistungen aus dem Vergleichsgruppenbudget mit grundsätzlich floatenden Quoten, aber Förderung von Leistungen mit festen Quoten und Individualbudgets für ausgewählte Leistungen;
Schaffung einer Regelung zur dynamischen Anpassung der Vergleichsgruppenbudgets.
Auch sollen alternative Ideen zur Gestaltung des HVM in die Überlegungen einbezogen werden.
Auch der Antrag auf Weiterentwicklung der HVM-Reform wurde einstimmig angenommen.
Dipl.-Med. Peter Raue, Vorsitzender der Bereitschaftsdienstkommission, stellte die rein redaktionellen Änderungen an der Bereitschaftsdienstordnung (BdO) vor. Damit wird eine durchgängige Konsistenz in der BdO und den Durchführungsbestimmungen erreicht.
Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Die BdO tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Carmen Baumgart, Ressortleiterin Vertragsärztliche Versorgung, erläuterte die Änderungen der Durchführungsbestimmungen zur Förderung der Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgebieten. Mit dem bisher geltenden „Windhundprinzip“, d. h. der Vergabe der Förderstellen nach Eingangsdatum des Antrags, werden sachliche Kriterien nicht berücksichtigt und die Fördermittel nicht ausgewogen regional verteilt. Zudem bedeutet es eine Planungsunsicherheit für die Antragsteller. Aus diesem Grund soll das Windhundprinzip durch konkrete inhaltliche Auswahlkriterien ersetzt und strukturschwächere ländliche Regionen priorisiert werden.
Die Vergabe der Förderstellen erfolgt deshalb nicht mehr nach Datum des Posteingangs. Neu ist u. a. eine Priorisierung ländlicher Regionen bzw. von Planungsbereichen mit regionalen Merkmalen/Besonderheiten nach festgelegter Rangfolge. Aufgrund dieser Neuregelung wird auch der Verfahrensablauf geändert. So können Anträge bereits vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember für das kommende Jahr eingereicht werden; spätere werden auf der Warteliste vermerkt.
Die Änderungen wurden mit einer Gegenstimme angenommen. Die Durchführungsbestimmungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Dr. Hagen Bruder, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung, stellte den in einer Klausurtagung der Vertreterversammlung thematisierten Änderungsbedarf an der Satzung vor. Neben redaktionellen Anpassungen werden u. a. die konkreten Tatbestände zur Begründung und Beendigung einer Mitgliedschaft in der KV Sachsen aufgenommen. Zudem wird das Einberufungsrecht der Vertreterversammlung durch ihren Vorsitzenden sowie der berechtigten Gremien klargestellt.
Eine Neuerung betrifft die Zusammensetzung des Vorstands der KV Sachsen. Dieser kann bei einer neuen Amtsperiode um ein drittes Mitglied erweitert werden. Des Weiteren wird die Berechtigung, Vollmacht zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung zu erteilen, auf den gesamten Vorstand ausgeweitet. Diese lag zuvor nur beim Vorstandsvorsitzenden.
In der Entschädigungsregelung für Organmitglieder wird die Entschädigung des Vertreters der Psychologischen Psychotherapeuten im Hauptausschuss aufgenommen.
Die Anpassung der Entschädigungsregelung wurde mit einer Enthaltung angenommen. Die übrigen Änderungen wurden mit fünf Enthaltungen angenommen. Die Satzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Zur Komplettierung des Vorstandes der KV Sachsen, neben der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Sylvia Krug, wurde ein neuer Vorstandsvorsitzender gewählt. Zuvor wurde ein Antrag auf Verlegung der Wahl auf die nächste Vertreterversammlung im November 2025 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Satzung sieht Wahlvorschläge aus den Reihen der hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung vor. Zur Wahl aufgestellt wurden Dr. Stefan Windau, Facharzt für Innere Medizin in Leipzig, und Dr. Jürgen Flohr, Facharzt für Allgemeinmedizin, ebenfalls in Leipzig. Die Kandidaten stellten ihre Beweggründe und Vorhaben als potentieller Vorstandsvorsitzender dar und beantworteten die Fragen der Mitglieder der Vertreterversammlung.
Für die Wahl des Vorstandsvorsitzenden ist die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen der anwesenden Vertreter nötig. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. Auf Herrn Dr. Windau entfielen 27 Stimmen, auf Herrn Dr. Flohr elf Stimmen; es gab zwei Enthaltungen. Damit wurde Herr Dr. Windau zum neuen Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen gewählt.
Die Vertreterversammlung beauftragte den Hauptausschuss, den Dienstvertrag mit dem neu gewählten Vorstandsvorsitzenden zu verhandeln und abzuschließen.
Dr. Barbara Teichmann stellte den Wahlvorschlag für ein neues stellvertretendes Mitglied im Beratenden Fachausschuss der angestellten Ärztinnen und Ärzte vor. Dr. Anja Hintersdorf, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Leipzig, tritt die Nachfolge von Dr. Kristina Maier-Janke, ebenfalls Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Leipzig, an. Frau Dr. Hintersdorf wurde einstimmig gewählt.
Im Schlusswort dankte Herr Dr. Windau für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und den damit einhergehenden Auftrag. Er werde sich um mehr Nähe und ein neues Miteinander bemühen, die politischen Herausforderungen annehmen und zukunftsorientiert handeln.
Herr Dr. Bruder dankte dem SMS für die Unterstützung sowie allen an der Organisation der Vertreterversammlung Beteiligten.
Kommunikation/rab
