Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Hagen Bruder, begrüßte die Mitglieder der Vertreterversammlung und die Gäste Alexander Manzke, Leiter der Abteilung Gesundheit im Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), Marion Kletti, Leiterin des Referats Krankenversicherung, ambulante Versorgung im SMS, sowie Prof. Dr. Uwe Köhler, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Mit 39 anwesenden der insgesamt 40 Mitglieder der Vertreterversammlung wurde die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Herr Dr. Bruder gab einen Überblick über den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Zulassungsverordnung. Dieser umfasst unter anderem die Neustrukturierung des Zulassungsverfahrens und die Flexibilisierung der Vertretungsregelungen. Die Reform werde von der KV Sachsen begrüßt. Der Entwurf enthalte wichtige Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren; die Entbürokratisierung führe allerdings noch nicht weit genug.

Im Regierungsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) als Ersatz für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden die ursprünglichen Ziele des KHVVG weiter aufgeweicht. Der finanzielle Anteil der Kassen am Transformationsfonds wird aus dem Sondervermögen des Bundes „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert. Da dies jedoch nur den Kliniken zugutekommen wird, erfolgte bereits 2024 eine Beschwerde der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der EU-Kommission wegen Wettbewerbsnachteilen. Aus den gesetzlich bedingten Veränderungen der von Krankenhäusern vorgehaltenen Leistungen in einer Region könnten sich erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung ergeben, bspw. mögliche Versorgungspflichten des ambulanten Bereichs, wenn die Krankenhäuser bisherige Leistungen nicht mehr erbringen. Auch könne es zu Verschiebungen kommen, wenn Krankenhäuser oder neu geschaffene Versorgungszentren sich für die Erbringung ambulanter Versorgung besonders lukrative Leistungen heraussuchten.  Außerdem werde der Spielraum der KV Sachsen bei der Entscheidung, welche Krankenhäuser für die ambulante Versorgung ermächtigt werden, zunehmend begrenzt. Auch im Rahmen der Weiterbildung werde es zu Veränderungen kommen. Das Inkrafttreten des KHAG ist für den 1. Januar 2026 geplant. Fraktionen im Bundestag und Bundesrat fordern derzeit eine Reihe von Nachbesserungen.

Anfang 2025 hat die KV Sachsen das Abrechnungsportal für Hybrid-DRG in Betrieb genommen. Die Fallübergabe ist zu jeder Zeit über zwei Wege möglich: fallweise über eine Eingabemaske bzw. die Übergabe einer Vielzahl von Fällen per KVDT-Upload. Neben der Einrichtung einer Hybrid-DRG-Hotline und einer Themenseite auf der Internetpräsenz der KV Sachsen wurde auch ein umfangreiches Schulungsprogamm für alle Teilnehmenden angeboten. Im Jahr 2025 wurden mehr als 4.000 Fälle von über 100 Praxen über die KV Sachsen abgerechnet. Das Umsatzvolumen beträgt mehr als 5 Millionen Euro. Die Auszahlungen erfolgen aktuell im 14-tägigen Rhythmus. Für 2026 wurde der Hybrid-DRG-Katalog von 22 auf 69 Eingriffe deutlich erweitert. Die betroffenen Fachärzte werden von der KV Sachsen informiert und zu einer Schulung eingeladen.

Abschließend berichtete Herr Dr. Bruder gemäß § 3 Absatz 5 des Vorstandsdienstvertrages über Nebentätigkeiten und finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit für das Jahr 2024. Beide Vorstandsmitglieder haben in diesem Zeitraum keine über die Praxistätigkeit hinausgehenden Nebentätigkeiten oder finanziellen Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit angezeigt.

Dr. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, berichtete über weitere Aktivitäten des Gesetzgebers. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (bisher: Pflegekompetenzgesetz) soll voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft treten, wurde aber am 21. November 2025 vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) wird die Sozialversicherungsfreiheit im Bereitschaftsdienst klargestellt. Außerdem sollen die KVen entscheiden können, wie der Strukturfonds künftig finanziert wird. Neu sind ebenfalls Maßnahmen für stabile GKV-Beiträge im Jahr 2026: Begrenzung des Ausgabenanstiegs bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen, Reduktion des Fördervolumens des Innovationsfonds, Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel.

Für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung liegt ein Referentenentwurf vor. Darin wird der Si-cherstellungsauftrag der KVen auf eine „24 Stunden täglich verfügbare vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist“ erweitert. Jede KV soll eine Akutleitstelle betreiben. Bei der Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) sei insbesondere zu nennen, dass „die Erreichbarkeit des Standorts mit Pkw innerhalb von 30 Minuten für mindestens 95 Prozent der zu versorgenden Menschen“ gewährleistet werden soll. Außerdem soll ein 24 Stunden täglich verfügbarer aufsuchender Dienst durch die KVen sichergestellt werden. Des Weiteren soll es Notdienstpraxen mit festen Öffnungszeiten geben. Darüber hinaus wird der Rettungsdienst Teil des SGB V. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant. 

Weiterhin berichtete Herr Dr. Windau von seinen umfassenden Aktivitäten mit politischem Bezug seit seinem Amtsantritt. Darunter fallen z. B. Gespräche und Veranstaltungen mit Vertretern von Institutionen aus dem Gesundheitswesen, mit politischen Akteuren sowie Presseinterviews.

Abschließend ging er auf Ideen zur Patientensteuerung ein. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken spricht von einem Anreizsystem, etwa einem Bonus für das Befolgen des Hausarztpfades oder einer Extragebühr für das direkte Aufsuchen des Facharztes. Herr Dr. Windau betonte, dass aber auch andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden sollten.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Sylvia Krug gab einen Rückblick sowie Ausblick auf aktuelle Themen der KV Sachsen. Im Juni 2025 fand das zweitägige Bereitschaftsdienst-Symposium der Kassenärztlichen Vereinigungen statt. Die 45 Teilnehmenden aus 15 KVen brachten Forderungen ein wie das Zusammendenken der Reformen von Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst und Krankenhaussektor, die Digitalisierung im Bereitschafts- und Notdienst mit Schnittstellen über alle Bereiche sowie Klarheit vonseiten des Gesetzgebers im Hinblick auf die Finanzierung der künftigen Strukturen. Zudem fand eine Podiumsdiskussion zur Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes in der Zukunft statt, unter Beteiligung von Vertretern der KBV, des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung, des Sächsischen Landtags, der Krankenhausgesellschaft Sachsen und der KV Sachsen. 

Nach Verhandlungen zwischen der KBV, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Infor-mationstechnik wurden neue Fristen für den Umstieg in der Telematikinfrastruktur vom bisherigen RSA-Verschlüsselungsverfahren auf das sicherere ECC-Verschlüsselungsverfahren gesetzt. Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B-Karten) müssen bis zum 30. Juni 2026, die gerätespezifische Karte (gSMC-KT) im eHealth-Kartenterminal bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Vor September 2020 produzierte Konnektoren („RSA-only-Konnektoren“) sind nur noch bis zum 31. Dezember 2025 funktionsfähig. Erfolgt bis dahin kein Austausch, kommt es zu Einschränkungen.

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt die Pflicht zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Praxen. Mit der Abrechnung Q4/2025 ist die KV Sachsen verpflichtet zu prüfen, ob die ePA im Praxisverwaltungssystem vorhanden ist. Falls nicht, kommt es zu einer Honorarkürzung um ein Prozent sowie einer Kürzung der TI-Pauschale.
Innerhalb der Räumlichkeiten der KV Sachsen wird die Ärztliche Vermittlungszentrale erweitert und zieht in neue Büroräume um. Das Ziel ist eine flexible Arbeitsumgebung, die den zukünftigen, aus der Reform der Notfallversorgung resultierenden Anforderungen wie dem Wachstum der 116 117 und der zunehmenden Digitalisierung gerecht wird. Im vierten Quartal 2026 soll der Umzug erfolgen.

Das dermatologische Telekonsil in der Hausarztpraxis wurde von Löbau-Zittau auf die Region Aue/Annaberg-Buchholz erweitert. Insgesamt nehmen 52 Hausärzte und 17 Dermatologen an dem Programm teil. 96 Prozent der Fälle können final beim Hausarzt behandelt werden, bei vier Prozent erfolgt eine Weiterbehandlung durch einen Dermatologen bzw. Chirurgen.

In der dermatologischen Eigenpraxis der KV Sachsen in Bautzen hat im Oktober 2025 eine neue Ärztin ihren Dienst aufgenommen. Neben der seit August 2025 betriebenen Eigenpraxis für Allgemeinmedizin in Weißwasser ist auch eine allgemeinärztliche Eigenpraxis in Werdau in Planung. Zudem soll voraussichtlich bis Mitte 2026 in Ebersbach-Neugersdorf eine Kooperationspraxis Dermatologie in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Dresden und dem Klinikum Oberlausitzer Bergland - Standort Ebersbach entstehen.

Die KV Sachsen beschäftigt sich aktuell mit dem Thema Künstliche Intelligenz (KI). Mit der Etablierung eines KI-Boards, bestehend aus Mitarbeitern thematisch involvierter Fachbereiche, werden eine eigene KI-Richtlinie erarbeitet, Tools und deren Umsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und des Datenschutzes geprüft sowie Mitarbeiter geschult. Das Potenzial für z. B. effizientere (Verwaltungs-)Prozesse oder für eine gesteigerte Servicequalität für Mitglieder soll angemessen genutzt werden. Aber auch in der medizinischen Versorgung ist KI bereits angekommen, wie in der Radiologie und Mammographie. Im November 2025 fand die erste gemeinsame KI-Informationsveranstaltung („KI-Roadshow“) mit der KBV statt. Zudem wird ein Beratungsangebot für Mitglieder erstellt. Dieses ist, genauso wie erste KI-Anwendungen, für 2026 geplant.

Im Anschluss an ihren Bericht warf Frau Dr. Krug einen persönlichen Blick zurück auf ihre Amtszeit. Anhand von Impressionen aus den vergangenen neun Jahren führte sie noch einmal durch Projekte und Herausforderungen, die die KV Sachsen in dieser Zeit angegangen ist. Dabei erinnerte sie an Themen wie die Reform des Bereitschaftsdienstes, die Corona-Pandemie oder die Strukturreform der KV Sachsen und stellte auch die Aktivitäten im Bereich Politik, Nachwuchsförderung und Projekte zur Sicherstellung der Versorgung heraus. Frau Dr. Krug wurde mit den besten Wünschen für ihren wohlverdienten Ruhestand von der Vertreterversammlung verabschiedet.

Robert Baierl, Ressortleiter Honorar und Verordnung, erläuterte die Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM), die sich insbesondere aus dessen Neustrukturierung ergeben. Dies betrifft die umfassende Neugestaltung der Honorarverteilung im fachärztlichen Versorgungsbereich. So wurden die RLV-/QZV-Systematik aufgelöst, die Vorwegabzüge deutlich reduziert, Vergleichsgruppen zusammengefasst, unbeabsichtigter Quotenverfall abgesichert und bedarfsorientierte Anreize geschaffen durch die Vergütung der Grund- und Konsiliarpauschalen ohne Leistungssteuerung sowie die Förderung ausgewählter Leistungen durch die Aufhebung der Leistungssteuerung, z. B. Sonografie.

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst werden die Vergütungsregelungen der telefonischen Beraterärzte in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Konsultation differenziert. Außerdem wird eine Begründungspflicht für ausgewählte Leistungen im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und bei ambulanter Notfallbehandlung ergänzt.

In Analogie zum fachärztlichen Versorgungsbereich werden für den hausärztlichen Versorgungsbereich die Quotierung im Hinblick auf die Grundpauschale Schmerztherapie auf 100 Prozent erhöht und die Budgetbildung sowie die Vergütungsregelungen im Praxisvolumen Psychosomatik umgestellt.

Zudem werden Regelungen definiert, durch die ein Verfall der Vergleichsgruppenquote verhindert werden soll, wenn die mit dem HVM verbundenen Versorgungsziele erfüllt werden bzw. anderweitige Kriterien vorliegen, welche von der Vergleichsgruppe nicht unmittelbar beeinflusst werden können.

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Der HVM tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Die KV Sachsen wird alle Informationen zur Neugestaltung des HVM weiterhin in den entsprechenden Veröffentlichungen zum Thema kommunizieren.

Die Änderung der Bereitschaftsdienstordnung (BdO) wurde von Dipl.-Med. Peter Raue, Vorsitzender der Bereitschaftsdienstkommission, vorgestellt. Neben redaktionellen Anpassungen wird aufgenommen, dass Patienten auch zu behandeln sind, wenn dadurch die Bereitschaftsdienstzeit überschritten wird. Hat der Bereitschaftsdienstarzt mit einem vermittelten Patienten telefonische Rücksprache genommen oder diesen anderweitig kontaktiert, hat eine Rückmeldung an die Ärztliche Vermittlungszentrale der KV Sachsen zu erfolgen. Inhalt und Ergebnis des telefonischen Patientenkontaktes muss der Arzt entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und sonstigen Bestimmungen zur Dokumentationspflicht festhalten. Die Verantwortung für die zeit- und fachgerechte Behandlung geht mit der Vermittlung des Patienten an den Bereitschaftsdienstarzt über.
Die Änderungen wurden einstimmig angenommen. Die BdO tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Da Frau Dr. Krug ihre Tätigkeit als stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen zum Jahresende 2025 beenden wird, fand die Wahl einer ebenfalls fachärztlich tätigen Nachfolgerin statt. Aus den Reihen der fachärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung wurden drei Kandidatinnen zur Wahl vorgeschlagen, von denen alle die Kandidatur annahmen: Dr. Kriemhild Barth, Fachärztin für Psychiatrie/Psychotherapie in Königsbrück, Dipl.-Med. Heike Martin, Fachärztin für Innere Medizin in Zwickau, sowie Dr. Manuela Sipli, Fachärztin für Neurologie in Markkleeberg. Nachdem die Kandidatinnen ihre Ziele und Vorstellungen für ihr potenzielles Amt vorgestellt hatten, wurde in geheimer Abstimmung gewählt. Dabei entfiel eine deutliche Mehrheit von 29 Stimmen auf Frau Dr. Sipli, welche die Wahl annahm.

Nach der Gratulation durch den Vorstand und den Vorsitzenden der Vertreterversammlung dankte Frau Dr. Sipli für das Vertrauen und versicherte, die zuvor von ihr vorgestellten Vorhaben auf den Weg zu bringen.

Die Vertreterversammlung beauftragte den Hauptausschuss mit der Verhandlung und dem Abschluss des Dienstvertrages mit der neu gewählten stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Herr Raue stellte den Wahlvorschlag für die Wahl eines neuen Mitgliedes der Bereitschaftsdienstkommission der KV Sachsen vor. Marcus Köhler, Facharzt für Allgemeinmedizin in Leipzig, wurde einstimmig gewählt.

Nach der Wahl des ehemals stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Herrn Dr. Bruder, zu deren Vorsitzenden, war die Nachwahl eines neuen Stellvertreters notwendig geworden. Aus den Reihen der Vertreterversammlung wurde Dr. Kristina Weiss, Fachärztin für Allgemeinmedizin in Dresden, vorgeschlagen, welche die Kandidatur annahm und ihre Ziele vorstellte. In geheimer Abstimmung wurde sie mit 37 Ja-Stimmen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung gewählt.

Dr. Grit Richter-Huhn, Vorsitzende des Regionalausschusses Dresden, stellte die Wahlvorschläge für die Nachwahl von stellvertretenden Mitgliedern der Beratenden Fachausschüsse vor, welche im Anschluss in geheimer Abstimmung gewählt wurden. Als stellvertretendes Mitglied im Beratenden Fachausschuss der Psychotherapie wurde Dr. Ines Richter-Kuhn, psychotherapeutisch tätige Ärztin in Dresden, mit 38 Ja-Stimmen gewählt. Als stellvertretendes Mitglied im Beratenden Fachausschuss der hausärztlichen Versorgung wurde Katharina Grohmann, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Kamenz, ebenfalls mit 38 Ja-Stimmen gewählt.

Herr Dr. Bruder stellte die notwendig gewordene Änderung der Satzung der KV Sachsen vor. Auf-grund der Umstrukturierung von regionalen Geschäftsstellen zu überregional tätigen Ressorts wird die Funktion der ehrenamtlichen ärztlichen Leiter aufgegeben und die entsprechenden Textstellen aus der Satzung gestrichen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

In diesem Zuge wird auch die Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen ärztlichen Leiter der KV Sachsen zum 1. Januar 2026 aufgehoben.

Herr Dr. Bruder dankte den ehrenamtlichen ärztlichen Leitern Dipl.-Med. Axel Stelzner, Dipl.-Med. Christine Kosch und Dr. Barbara Teichmann persönlich für ihr langjähriges Engagement und die gute Zusammenarbeit.

Die Änderungen der Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung für ehrenamtlich tätige Ärzte und Psycho-therapeuten und sonstige Entschädigungen der KV Sachsen stellte Frau Dr. Krug vor. Die Entschädigungen für Qualitätssicherungskommissionen werden erweitert um eine Vorbereitungspauschale, Prüfungen von Dokumenten im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Beratungsgespräche außerhalb von Kommissionssitzungen. Neben redaktionellen Anpassungen werden außerdem die Entschädigungen für Honorare im Rahmen der Fortbildungssatzung der KV Sachsen angepasst.

Herr Dr. Bruder dankte den beiden zum Jahresende 2025 aus der Vertreterversammlung ausscheidenden Mitgliedern Dr. Klaus Hamm und Dr. Barbara Teichmann für ihren langjährigen Einsatz. Herr Dr. Hamm ist seit 2005 und Frau Dr. Teichmann seit 2011 Teil der Vertreterversammlung. Beide verabschieden sich in den wohlverdienten Ruhestand. Sie betonten die Wichtigkeit und Verantwortung, in der Selbstverwaltung für die Kollegen einzustehen, dankten für die Zusammenarbeit und wünschten den Vertretern der Selbstverwaltung und der neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden viel Kraft und gutes Gelingen.

In seinem Schlusswort dankte Herr Dr. Bruder für die sachlich-konstruktiven Diskussionen und die Organisation der Vertreterversammlung. Er sei sehr froh, dass mit den gewählten Spitzen der Gremien die Stabilität für die weitere Legislatur gesichert ist.

– Kommunikation/rab –