Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Hagen Bruder, wurde mit 37 anwesenden der 40 Vertreter die Beschlussfähigkeit festgestellt. Als Gäste wurden Dr. Frank Habermann, Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses der angestellten Ärzte sowie Psychotherapeuten, und Dr. Jana Gärtner, Vizepräsidentin der Sächsischen Landesärztekammer, begrüßt. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt war in dieser Sitzung nicht vertreten.

Herr Dr. Bruder verwies zunächst auf die Handlungsfähigkeit der KV Sachsen, insbesondere der psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen im Zusammenhang mit der Amokfahrt vom 4. Mai in Leipzig. Bereits wenige Stunden nach dem tragischen Ereignis hatte die KV Sachsen Sonderrufnummern für die Plattform 116117 eingerichtet, zusätzliche personelle Kapazitäten aktiviert und die Vermittlungsstrukturen angepasst. Dank dieses unmittelbaren Handelns und des hohen Engagements niedergelassener Psychotherapeuten konnte die in dieser akuten Situation kurzfristig benötigte professionelle Unterstützung bereitgestellt werden. Dafür gelte den Psychotherapeuten und den Organisatoren der KV Sachsen ein besonderer Dank. Diese KV Sachsen ist leistungsfähig, ihre Mitglieder sind leistungsbereit.

Gleichzeitig haben die Psychotherapeuten in den letzten Monaten eine erhebliche Missachtung ihrer Tätigkeit durch die Politik erfahren. Zu der Honorarkürzung um 4,5 Prozent kämen noch die Kürzungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG). Herr Dr. Bruder befürworte den Protest der Psychotherapeuten, den diese laut, deutlich und inhaltlich begründet auf die Straße und in den Bundestag tragen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Klage am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, da sie die Honorarkürzung als rechtswidrig einstuft. 

Der Vorsitzende der Vertreterversammlung führte weiter aus, dass mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der Notfallreform, dem Digital-Gesetz und dem schon beschlossenen Apothekenstärkungsgesetz weitere massive Eingriffe in die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung geplant sind. 

Aus den Sparmaßnahmen der Bundesregierung werde ein grundlegender politischer Kurswechsel ersichtlich: Medizinische Versorgung, die sich eigentlich an der Demografie, Morbidität und dem Versorgungsbedarf orientieren sollte, werde dann von den Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Besonders absurd sei es, Maßnahmen zu fordern, an denen dann aber gespart würde, bspw. wenn Ausgaben für ambulante Operationen gesenkt oder Präventionsangebote gekürzt würden. Eine rein einnahmenorientierte Steuerung führe zwangsläufig zu Leistungskonflikten, Priorisierung und spürbaren Einschnitten für Patienten.

Herr Dr. Bruder betonte auch den problematischen Umgang mit den Akteuren, die das System tagtäglich tragen und substantiell einbezogen werden müssten. Für eine Stellungnahme erhielten die KVen den 157-seitigen Referentenentwurf des GKV-BStabG jedoch mit einer Frist von eineinhalb Werktagen, kurz vor dessen Beschluss im Bundeskabinett. Damit sei nicht nur eine ernsthafte Beteiligung verhindert worden; solch ein Vorgehen beschädige das Vertrauen. Die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen sei die Voraussetzung für personelle und finanzielle Investitionen der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten. Bei sich ständig ändernden politischen Rahmenbedingungen sinke die Bereitschaft, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen bzw. in der Versorgung zu bleiben. 

Ermutigend sei das geschlossene Auftreten aller Fachgruppen bei der Vertreterversammlung der KBV am 11. Mai 2026 gewesen, bei der fachrichtungsübergreifend gemeinsame Positionen und klare Erwartungen an die Politik formuliert wurden. Die Akteure in der ambulanten Versorgung ließen sich nicht gegeneinander ausspielen. 
 

Der Vorstandsvorsitzende, Dr. Stefan Windau, gab einen Überblick über die Sparvorhaben im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), deren Folgen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen sowie die Forderungen der KV Sachsen. 

Aufgrund von Maßnahmen wie der globalen Begrenzung der Vergütungsanstiege, der Begrenzung des Ausgabenanstiegs in der MGV und EGV, der Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen, der Rückführung der Psychotherapie in die MGV sowie der Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie werde es zu Honorarverlusten für viele Fachgruppen kommen. Der daraus resultierende Rückgang der Kapazitäten und Leistung werde zu einer Verschlechterung der Versorgung führen.

Herr Dr. Windau betonte im Namen des Vorstandes der KV Sachsen noch einmal, dass sich die Auswirkungen dieser geplanten Gesundheitsreform zum jetzigen Zeitpunkt nur anhand der Kalkulation der Expertenkommission abschätzen lassen. Dies liegt zum einen daran, dass ein Teil der Regelungen in die Zukunft wirkt, d. h. zukünftige Honorarsteigerungen begrenzt, zum anderen sind Teile der beabsichtigten Regelungen noch im Detail auszugestalten. Er warb dafür – bei all der berechtigten Kritik am Gesetzesvorhaben – auch vor dem Hintergrund sächsischer Besonderheiten in der Honorarverteilung, mit Augenmaß und sorgsam die ambulante Versorgung in Sachsen weiter zu tragen und zu gestalten. Dabei wies er auch darauf hin, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie z. B. die des TSVG, nach wie vor gelten und dies zumindest noch bis Ende des Jahres 2026. Die KV Sachsen wird das Gesetzesvorhaben weiter begleiten. Sollten sich handlungsnotwendige Konsequenzen für ihre Ärzte und Psychotherapeuten ergeben, wird die KV Sachsen dezidiert darüber informieren. 

Die KV Sachsen fordert die sofortige grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Neben der Rücknahme der oben genannten Maßnahmen werden auch die Steuerfinanzierung der kompletten GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger, ein Strukturreformkonzept sowie die Umsetzung und Zweckbindung gesundheitsrelevanter Steuereinnahmen (Tabak, Alkohol) gefordert. Ebenfalls wird ein ernsthaftes Beteiligungsverfahren mit angemessener Frist für die Selbstverwaltung sowie ein klares politisches Bekenntnis zur ambulanten Versorgung als tragende Säule des Gesundheitssystems erwartet. Ihre Forderungen hat die KV Sachsen in einer am 21. Mai 2026 in der Landespressekonferenz vorgestellten Resolution gemeinsam mit den sächsischen ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer deutlich gemacht.

Herr Dr. Windau erläuterte darüber hinaus das am 22. Mai 2026 vom Bundestag verabschiedete Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), welches ärztliche Leistungen auf Apotheken überträgt. Dazu gehören u. a. pharmazeutische Dienstleistungen, die Erweiterung der Impfungen, die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sowie diverse Testungen. Zusätzlich werden die Notdienstpauschale nahezu verdoppelt und neue Zuschüsse für Teilnotdienste eingeführt. Dies führe nicht nur zu einem deutlichen Bruch mit der ärztlichen Therapieverantwortung und dem Grundsatz des Arztvorbehalts, sondern auch zu erheblichen Mehrkosten in der GKV.  

Am Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 20. April 2026 gebe es einige Punkte zu kritisieren. So ist die Nutzung der 116 117 vor der Inanspruchnahme der notdienstlichen Strukturen durch die Patienten nicht verbindlich und ein jederzeit verfügbarer aufsuchender sowie telemedizinischer Dienst vorgesehen. Für die begrüßenswerte Unterstützung der Ärzte im aufsuchenden Dienst durch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ fehlen rechtliche Grundlagen zu Verantwortungs- und Haftungsfragen; zudem bleiben die Unterschiede in der Refinanzierung der Vergütung zwischen stationärem und ambulantem Sektor bestehen. Bei der Finanzierung der Notdienststrukturen durch die KVen und Krankenkassen müssen die KVen den überwiegenden Teil tragen. Wiederholt sei zudem auf den dringenden Abstimmungsbedarf zur Berücksichtigung der Schnittstellen aller Reformen (Notfall/Primärversorgung/Digitalisierung/GKV-Sparmaßnahmen) verwiesen worden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Abschließend berichtete Herr Dr. Windau über die Arbeit der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für den Berichtszeitraum 2024/2025 und gab einen Überblick über Termine des Vorstandes mit politischem Bezug. 

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Manuela Sipli, berichtete zunächst von ihren ersten fünf Monaten im Amt. In dieser Zeit arbeitete sie sich intensiv in das operative Tagesgeschäft der KV Sachsen ein und stellte sich persönlich in den Fachbereichen vor, wobei sie einen umfassenden Überblick in die jeweiligen Themen und Abläufe erhielt. Darüber hinaus führte sie Klausurtagungen mit den Mitarbeitern zu den Themen Unternehmenskultur und Entscheidungsprozesse durch und vertiefte ihr Verhandlungsgeschick in einem Workshop. Neben ihrer Teilnahme an Veranstaltungen der KBV nahm sie eigene Vorträge und weitere repräsentative Aufgaben wahr.

Nach diesem Rückblick stellte sie ein Modellprojekt der KV Westfalen-Lippe zu Physician Assistants (PA) in der ambulanten Versorgung vor, welchem ein positives Gesamtfeedback durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bescheinigt wurde. Die KV Sachsen strebt an, die Anzahl der PA-Absolventen, die für eine ambulante Tätigkeit vorbereitet sind, zu erhöhen und dieses Berufsbild in der ambulanten Versorgung zu etablieren. 

Des Weiteren gab Frau Dr. Sipli einen Überblick über das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Als positiv bewertete sie die Vorhaben eÜberweisung, KIM-Pflicht, standardisierte Ersteinschätzung und Digitalberatung. Als kritisch werde die Weiterentwicklung der ePatientenakte (ePA) zu einer zentralen Plattform gesehen, da sie nicht verpflichtend ist und Patienten Inhalte löschen können. Auch ein digitaler Versorgungseinstieg über die ePA-App sowie die Datenerhebung und -nutzung durch die Krankenkassen werden erheblich kritisiert. Neben eines hohen Fehlerpotenzials würden diese Maßnahmen auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährden, zudem eröffne es den Kassen Möglichkeiten, Patienten ohne ärztliche Beteiligung Therapien anzubieten. Das Gesetz befindet sich noch in der frühen Gesetzgebungsphase; die Verabschiedung werde 2026/2027 und die Umsetzungsschritte bis 2029 erwartet.

Im Anschluss diskutierten die Mitglieder der Vertreterversammlung diese Themen. Die vorangegangenen Ausführungen des Vorstandes und des Vorsitzenden der Vertreterversammlung mündeten nach einer Diskussion in einen Antrag über die Forderung eines öffentlichen Bekenntnisses der sächsischen Staatsregierung zur ambulanten Gesundheitsversorgung. Sie solle Maßnahmen zur Abwendung negativer Folgen öffentlich kommunizieren und sich auf Bundesebene für ein „Praxisstärkungsgesetz“ einsetzen. In einem zweiten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die im GKV-BStabG vorgesehenen Maßnahmen mit Wirkung auf die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung zurückzunehmen und stattdessen eine grundsätzliche Strukturreform im Gesundheitswesen auf den Weg zu bringen. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen. 

Dr. Gunnar Dittrich, Fachbereichsleiter Honorar- und Abrechnungssteuerung, erläuterte die Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Das bisherige Vergütungsvolumen „Genetisches Labor“ wird in die neuen Vergütungsvolumen „Humangenetisches Labor“ und „Tumorgenetisches Labor“ aufgeteilt. Zudem werden die Förderzuschläge der Praxisnetze an die seit der Einführung erfolgte Erhöhung des Orientierungspunktwertes angepasst und die Vergütung der kinderärztlich durchgeführten Hausbesuche mit der Vergütung im fachärztlichen Bereich gleichgesetzt.  

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen; der HVM tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. 
 

Wie von Herrn Dr. Windau beschrieben, werden die Zusammensetzung des Disziplinarausschusses und die Berufung der Ausschussmitglieder differenzierter ausgeführt. So werden der Vorsitzende des Disziplinarausschusses sowie die bis zu zwei möglichen weiteren Vorsitzenden, die wechselweise und ohne Regionalbezug tätig werden können, durch den Vorstand berufen. Weiterhin besteht der Disziplinarausschuss aus zwei ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Mitgliedern sowie Stellvertretern in gleicher Zahl, die jeweils gesondert für die Regionen Dresden, Leipzig und Chemnitz auf Vorschlag der Regionalausschüsse und im Benehmen mit dem Vorstand von diesem berufen werden.

Die laufenden Geschäfte des Disziplinarausschusses werden zentralisiert von der Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses wahrgenommen, die auf Weisung seines Vorsitzenden tätig wird. Der Maßnahmenkatalog wird um das Anordnen des Ruhens der vertragsärztlichen Beteiligung bis zu zwei Jahre erweitert. Außerdem kann der Vorstand den Antrag auf Einleitung des Disziplinarverfahrens jederzeit bis zu dessen Abschluss zurücknehmen und ein Disziplinarverfahren ist nicht mehr zwingend auszusetzen, wenn in gleicher Sache ein straf- oder berufsgerichtliches, ein Zulassungsentziehungsverfahren oder ein Ermittlungsverfahren läuft. Unanfechtbar gewordene Beschlüsse sowie die Akten sind nach fünf Jahren zu vernichten.

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen; die Disziplinarordnung tritt nach Bekanntmachung in Kraft. 
 

Frau Dr. Sipli erläuterte die Änderung, welche die Anpassung der Gebühr bei Nichtantritt des Bereitschaftsdienstes auf pauschal 1.000 Euro, bzw. auf 500 Euro bei Nichtantritt der Hintergrundbereitschaft, umfasst. 

Die Änderung wurde einstimmig angenommen; die Gebührenordnung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

Für die Nachwahl eines Stellvertreters des dritten Delegierten für die KBV wurde aus den Reihen der Vertreterversammlung in geheimer Wahl Dr. Marco Hensel, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Löbau, gewählt.

Carmen Baumgart, Ressortleiterin Vertragsärztliche Versorgung, stellte die Kandidaten für die Nachwahlen vor. Aufgrund der Beendigung von Tätigkeiten war eine Nachwahl der Ärztevertreter im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen sowie im Erweiterten Landesausschuss nötig geworden. Die folgenden Personen wurden einstimmig für die restliche Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2028 bzw. 19. Dezember 2028 in die Gremien gewählt: Dr. Manuela Sipli sowie die Vorsitzenden der Regionalausschüsse Dipl.-Med. Axel Stelzner, Dr. Grit Richter-Huhn und Dr. Frank Rohrwacher. Anja Kaiser, Fachbereichsleiterin Versorgungssteuerung, wurde als Stellvertreterin im Erweiterten Landesausschuss einstimmig gewählt. 

Für die bestehende Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2028 wurden Dr. Stefan Windau und Dr. Manuela Sipli einstimmig als Mitglieder im gemeinsamen Landesgremium gewählt. 

Die Änderungen wurden von Hauptgeschäftsführer Michael Rabe vorgestellt. Aufgrund der im November 2025 vorgenommenen Erhöhung der Vergütung von Vortragstätigkeiten im Rahmen des Fortbildungsstatuts wird die bisher gesonderte Vergütungsregelung zur Referententätigkeit von Qualitätszirkeltutoren ersatzlos gestrichen. Die Qualitätszirkeltutoren können damit von der höheren Vergütung für Vortragstätigkeiten profitieren. Die Entschädigungsregelungen für Vorsitzende und Beisitzer des Disziplinarausschusses werden erhöht. Als neue Vergütungsregelung wird eine Vorbereitungspauschale für Mitglieder des Zulassungsausschusses aufgenommen. 

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen; die Reisekosten- und Sitzungsgeldregelung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.

Herr Dr. Bruder bedankte sich für die sachlichen und zielführenden Diskussionen und die breite Zustimmung zu den gefassten Beschlüssen. Der Vorstand habe die Botschaft erhalten, bei der Politik weiter beharrlich zu bleiben und über neue Erkenntnisse zeitnah zu informieren, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Bei aller berechtigter Kritik und dem deutlichen Vertrauensverlust in die Politik dürfe jedoch eines nicht aus dem Blick verloren werden: Patienten vertrauten auf die Diagnose, Therapie und Zuwendung ihrer Ärzte und Psychotherapeuten. Dieses Vertrauen gelte es zu bewahren.

Mögliche Leistungsbeschränkungen seien keine Folge fehlender Bereitschaft, sondern der politischen Steuerung. Medizinische Versorgung benötige verlässliche Rahmenbedingungen und diese seien von der Vertreterversammlung lautstark eingefordert worden. 

– Kommunikation/rab –