| Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, wir möchten Sie heute darüber informieren, dass im Mitgliederportal (MiPo) die RLV-Mitteilung für das Quartal III/2025 für Ihre Praxis vorliegt. Die Übersichten zu den RLV-/QZV-Fallwerten und zusätzliche Dokumente finden Sie auf der Internetpräsenz der KV Sachsen unter: > Für Praxen > Honorar und Abrechnung > Honorar > Honorardaten. Für die Vergleichsgruppe der Nuklearmediziner wird die Systematik RLV und QZV ab dem Quartal III/2025 (Leistungen des Kapitels 17 und 33 EBM und Abschnitte 34.3 und 34.4 EBM) aufgehoben. Daher erhalten Ärzte der Vergleichsgruppe Nuklearmedizin keine RLV-Mitteilung und es werden keine QZV-Fallwerte für nuklearmedizinische Leistungen (Kapitels 17 EBM) ausgewiesen. Für Vergleichsgruppen, die Leistungen des Kapitels 17 EBM erbringen, erfolgt die Vergütung dieser Leistungen aus einem Vorwegabzug. Bei Fragen zu diesem Rundschreiben können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter wenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Sylvia Krug Stellv. Vorstandsvorsitzende Hinweis: Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig. |
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