Die Sinnhaftigkeit einer kontinuierlichen Durchführung einer dritten Nachsorge nach der Durchführung einer Katarakt-Operation steht auch nach der Kündigung vollkommen außer Frage. Medizinisch ist diese unbedingt indiziert und es ist deshalb absolut unverständlich, warum diese zwingend erforderliche Leistung nach einer ambulanten Operation nicht außerbudgetär vergütet wird. Daran ändert auch die Aussage der AOK PLUS nichts, dass die Wirksamkeit der Förderung bislang mit den vorhandenen Daten nicht statistisch signifikant nachgewiesen werden konnte, obwohl diesbezüglich jahrelang kontinuierlich Daten an die Krankenkasse übermittelt und diese auch jährlich anerkannt wurden. |