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KV Sachsen KVS akut

An alle sächsischen Augenarztpraxen

Katarakt-Nachsorge-Vereinbarung mit der AOK PLUS endet zum 30. Juni 2024

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum 30. Juni 2024 kündigte die AOK PLUS die Katarakt-Nachsorge-Vereinbarung. Deshalb können die Abrechnungsziffern 92718O und 92718W für die 3. Nachkontrolle letztmalig für das II. Quartal 2024 abgerechnet werden. Danach kann die Kennzeichnung der 1. und 2. Nachkontrolle mit den Ziffern 99990K und 99990L entfallen.

Nachdem wir durch die Anpassungen der Katarakt-Nachsorge-Vereinbarung zum 1. Januar 2020 einen Kompromiss finden konnten, um die seit dem Jahr 2011 geltende Vereinbarung noch einmal fortzuführen, war eine Verlängerung aktuell nicht mehr möglich.

Grund für die Kündigung der AOK PLUS ist u.a., dass die Wirksamkeit der Förderung einer kontinuierlichen Nachsorge auf der Basis der vorhandenen Daten nicht statistisch signifikant nachgewiesen werden konnte. Für die AOK PLUS sei es auch nicht mehr hinnehmbar, dass die anderen Krankenkassen ohne zusätzliche Finanzierung – sozusagen als „Trittbrettfahrer“ – von der 3. Nachkontrolle bei ihren Versicherten profitiert haben.

Auch wenn wir die Kündigung der Vereinbarung sehr bedauern, sei Ihnen versichert, dass wir uns auch zukünftig für die Förderung, insbesondere der konservativen Tätigkeit der Augenärzte einsetzen.

Mit der für das Jahr 2024 geltenden Vereinbarung zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurde bereits die Förderung der GOP 06225 für konservativ tätige Augenärzte neugestaltet. Weiterhin werden die Behandlungen von Kinderneupatienten bis zum 5. Lebensjahr und Kindern mit einer krankhaften Störung des binokularen Sehens bis zum 12. Lebensjahr gefördert. Die Details hierzu entnehmen Sie bitte dem auf unserer Internetpräsenz unter der Rubrik „Für Praxen > Aktuelle Informationen > Praxis-News“ am 28. Dezember 2023 veröffentlichten Artikel „Vertragspartner haben sich auf Eckpunkte zu förderungswürdigen Leistungen verständigt“. Damit werden die konservativen Tätigkeiten der Augenärzte deutlich mehr gefördert als in den Jahren zuvor. Zudem gelten diese Stützungen für die Behandlungen aller GKV-Patienten.

Im Vertrauen auf Ihr weiteres tägliches Engagement für eine qualitätsgerechte augenärztliche Versorgung, für das wir Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich und ganz herzlich danken, verbleiben wir

mit freundlichen, kollegialen Grüßen


Dr. med. Sylvia Krug
Stellv. Vorstandsvorsitzende

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Schützenhöhe 12
01099 Dresden


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