Seit dem 1. Januar 2024 ist die Abrechnung von Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren möglich. Für die Abrechnung ab dem 1. Januar 2025 plant die KV Sachsen derzeit eine EDV-Lösung unter Verwendung eines DRG-Groupers. Für das Jahr 2024 gilt eine Übergangsregelung, die eine Abrechnung der Leistungen der Hybrid-DRG mittels Abrechnungsziffer über den bekannten Abrechnungsweg der KV Sachsen, d. h. im Zuge der Quartalsabrechnung, ermöglicht.