Hin und wieder lassen sich Konflikte zwischen Arzt und Patient nicht vermeiden. Auch um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine einvernehmliche und schnelle Klärung auf fachlicher Basis unumgänglich.

Unter der Voraussetzung, dass der bestehende Konflikt ausschließlich die ambulante medizinische Versorgung im Bundesland Sachsen betrifft, prüft die KV Sachsen Ihr Anliegen im Falle von Verletzungen vertragsarztrechtlicher Pflichten.
 

Nicht zuständig ist die KV Sachsen dagegen bspw. bei Streitfragen in folgenden Fällen:

  • Beschwerden in Bezug auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten im Freistaat Sachsen - hier liegt die Zuständigkeit bei der Sächsischen Landesärztekammer

  • Behandlungsfehler

  • Krankenhauseinweisungen und -aufenthalte

  • Kuraufenthalte


Bei Fragen zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Themen steht Ihnen die bundesweit tätige Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihren vielfältigen Beratungsangeboten zur Verfügung.

Sowohl für Sie als Patient als auch für Ihren Arzt steht an erster Stelle die Wiederherstellung und Erhaltung Ihrer Gesundheit! Jedoch lassen sich nicht immer die Wünsche der Patienten mit allen berufspraktischen Vorgaben und Pflichten eines Arztes vereinbaren.
 

Suchen Sie den Dialog

In den meisten Fällen lassen sich Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Patient in einem offenen Gespräch klären. Im Vorfeld einer Beschwerde bitten wir Sie:

  • sich zuerst mit Ihrem Arzt auszusprechen

  • Konfliktpunkte klar darzulegen

  • Ihren persönlichen Standpunkt zu vermitteln


Sollten sich die Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt als unüberbrückbar erweisen, bieten wir Ihnen in Abwägung aller Möglichkeiten an, mit dem nötigen Augenmaß und unserer langjährigen Erfahrung in Ihrer Angelegenheit entsprechend zu vermitteln. Dabei sind wir bemüht, eine einvernehmliche und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Für die Übermittlung Ihres Anliegens bitten wir Sie, das auf unserer Internetpräsenz bereitgestellte Kontaktformular zu nutzen.

    Weiterführende Informationen

    Gesundheitsinformationen für Bürger