Abrechnungsgrundlagen der KV Sachsen

Den Rahmen für die Abrechnung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen bildet das SGB V.

Dieses beinhaltet die Rechte und Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen und ihrer Mitglieder. Die daraus abgeleiteten Abrechnungsgrundlagen sind in erster Linie:

  • Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie liefern die Vorgaben zur Gestaltung des EBM, in dem sie Leistungen definieren, welche Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind. Weiterhin bilden sie die Grundlage für Richtlinien zur Qualitätssicherung, auf deren Basis die Erteilung von Genehmigungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt.

  • Der Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä), welcher die Verfahrensweise z.B. im Umgang mit Überweisungen, der persönlichen Leistungserbringung, der Krankenversichertenkarte etc. regelt.

  • Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), welcher in der jeweils gültigen Fassung die Grundlage für die Abrechnung ambulanter und belegärztlicher Leistungen bildet. In ihm werden die abrechnungsfähigen Leistungen und die Bedingungen, unter welchen diese abgerechnet werden können, beschrieben.

  • Hinzu kommen regionale Vereinbarungen zwischen der KV Sachsen und den sächsischen Krankenkassen (wie z. B. DMP-Verträge, Impfvereinbarung, Onkologievereinbarung etc.), in denen weitere abrechnungsfähige Leistungen, zuzüglich der entsprechenden Abrechnungsvoraussetzungen, vereinbart und beschrieben sind. Eine Zusammenfassung über diese, zusätzlich zum EBM, abrechnungsfähigen Leistungen, finden Sie in den Abrechnungshinweisen unter Dokumente.

  • Der Honorarverteilungsmaßstab, der die Grundzüge der Honorarverteilung und die Bildung der Regelleistungsvolumen beschreibt.

  • Die Gesamtvergütungsvereinbarungen zwischen der KV Sachsen und den sächsischen Krankenkassen, welche die Höhe der von den Kassen zu entrichtenden Gesamtvergütung, die Leistungen welche außerhalb der Gesamtvergütung honoriert werden und die dafür zu zahlenden Quoten regeln und

  • die Abrechnungsordnung, welche das Prozedere der Abrechnungsabgabe und die Form der Einreichung regeln.

Die quartalsweise aktualisierten Abrechnungshinweise der KV Sachsen enthalten für den Bereich der KV Sachsen gültige regionale bzw. überregionale Vereinbarungen. Darüber hinaus sind darin Hinweise zu Zuzahlungen und Kennzeichnungen, Beschlüsse des Vorstandes der KV Sachsen sowie sonstige Abrechnungsbestimmungen (z. B. besondere Erklärungen, Begründungen, Abrechnungsbesonderheiten) aufgeführt.

Die jeweils aktuelle Fassung der Abrechnungshinweise finden Sie ebenfalls unter Dokumente.