Abrechnungsordnung 2025
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und anderen Leistungserbringer (Teilnehmer) müssen ihren Honoraranspruch im Rahmen der Honorarverteilung nach den Vorschriften des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) durch Vorlage einer Abrechnung bei der KV Sachsen geltend machen. Abrechnungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.
Die Inhalte dieser Bestimmungen gelten für alle über die KV Sachsen Abrechnenden, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen.
gültig ab 01.01.2025
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Vorherige Versionen
gültig ab 01.04.2020
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gültig ab 01.01.2020 bis 31.03.2020
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gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2019
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gültig ab 01.07.2016 bis 31.12.2017
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gültig ab 01.07.2015 bis 30.06.2016
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Diese Abrechnungsordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt die Abrechnungsordnung vom 9. Mai 2012.
gültig ab 01.01.2014 bis 30.09.2014