Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und anderen Leistungserbringer (Teilnehmer) müssen ihren Honoraranspruch im Rahmen der Honorarverteilung nach den Vorschriften des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) durch Vorlage einer Abrechnung bei der KV Sachsen geltend machen. Abrechnungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.

Die Inhalte dieser Bestimmungen gelten für alle über die KV Sachsen Abrechnenden, soweit keine abweichenden Regelungen bestehen.

gültig ab 01.01.2025

Hauptdokumente

Abrechnungsordnung 2025