Gemäß §14 Mitteilungsverordnung ist die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen auf Grundlage der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, die nach dem 31. Dezember 2020 an Leistungserbringer geleisteten Zahlungen nach der Coronavirus-Testverordnung den Finanzbehörden nach Maßgabe der AO mitzuteilen.


Zur Einreichung Ihrer Steuerdaten nutzen Sie bitte folgenden Link:

https://frigg.kvs-sachsen.de/corona-vo/pages/taxdata.jsf


Sollten Sie Ihren Zugangs-Code nicht mehr auffinden, bitte wir um eine schriftliche Mitteilung per E-Mail.

Die Anfrage muss vom Antragsteller gestellt werden und folgende Informationen beinhalten:

  • Name des Antragstellers

  • Name der Teststelle

  • Postleitzahl der Teststelle

  • Registrierungs-ID

  • E-Mail-Adresse laut Antrag

  • eine kurze Begründung

Bitte beachten Sie, dass der neue Zugangscode an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse laut Antrag versendet wird. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf diese E-Mail-Adresse haben, benötigen wir die oben
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