Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten sektorenübergreifenden QS-Verfahrens nach DeQS-Richtlinie (Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung).

Das Verfahren fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist. Eine Anfrage bei rechnerischen Auffälligkeiten der Einrichtung durch die Landesarbeitsgemeinschaft ist dadurch möglich.

Zum anderen beantworten operierende Ärzte (Chirurgen, Orthopäden, Gynäkologen und Urologen) in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern (einschließlich der Belegärzte) seit dem 1. Januar 2017 einmal jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung. Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind dazu verpflichtet.

Dafür steht den Vertragsärzten (auch den Belegärzten) für den Dokumentationszeitraum
1. Januar bis 15. März wieder im Mitgliederbereich der KV Sachsen ein Webportal zur kostenfreien Dokumentation zur Verfügung.

Laut der Spezifikation des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) haben die Belegärzte seit 2022 auch die Möglichkeit, sich über die Krankenhaussoftware (KIS) dem Hygiene- und Infektionsmanagement ihres Krankenhauses anzuschließen. Ob diese Funktion in der Software des jeweiligen Krankenhauses tatsächlich eingerichtet wurde, muss über den Softwareanbieter erfragt werden. Betreffende Leistungserbringer (Belegärzte/einzelne Vertragsärzte, Praxen, MVZ, etc) werden jährlich über den genauen Ablauf durch ein Informationsschreiben der KV Sachsen informiert.

  • Chirurgie/Allgemeinchirurgie

  • Gefäßchirurgie

  • Viszeralchirurgie

  • Orthopädie und Unfallchirurgie

  • Rheumatologieverfahren

  • Plastische Chirurgie

  • Frauenheilkunde

  • Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

  • Gynäkologische Onkologie

  • Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

  • Urologie

Die am QS-Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten einen jährlichen Rückmeldebericht zu den Ergebnissen der Einrichtungsbefragung. Für die Auswertungen des Erfassungsjahrs 2022 (Dokumentation in 2023) werden die Rückmeldeberichte bereits zum 31. Mai 2023 hinterlegt. Bei auffälligen Ergebnissen wird die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen. In den ersten sieben Jahren unterliegen sowohl das QS-Verfahren als auch die Durchführung der Stellungnahmeverfahren einer sogenannten begleitenden Erprobung.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens - hier QSWI - zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

Um Sie möglichst gezielt bei der Vorbereitung auf die nächste Einrichtungsbefragung zu unterstützen, hat die KBV Hinweise und unterstützende Materialien für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

  • Leitfaden "Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene": Der Leitfaden enthält eine Kurzanleitung und hilfreiche Hinweise zur Nutzung des Webportals zur Praxishygiene.

  • Ausfüllhilfe  für die konkrete Beantwortung der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement mit allen Fragen, kurzen Erläuterungen, passenden Musterdokumenten und weiterführenden Links.

Auf der Internetseite  https://www.kbv.de/html/sqs-verfahren.php finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest „Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.

Digitale Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der KBV und des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) mit dem Deutschen Ärzteblatt:

https://www.aerzteblatt.de/cme