Hin und wieder lassen sich Konflikte zwischen Arzt und Patient nicht vermeiden. Auch um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine einvernehmliche und schnelle Klärung auf fachlicher Basis unumgänglich.
Unter der Voraussetzung, dass der bestehende Konflikt ausschließlich die ambulante medizinische Versorgung im Bundesland Sachsen betrifft, prüft die KV Sachsen Ihr Anliegen im Falle von Verletzungen vertragsarztrechtlicher Pflichten.
Nicht zuständig ist die KV Sachsen dagegen bspw. bei Streitfragen in folgenden Fällen:
Beschwerden in Bezug auf Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten im Freistaat Sachsen; hier liegt die Zuständigkeit bei der Sächsischen Landesärztekammer
Beschwerden in Bezug auf Verstöße gegen psychotherapeutische Berufspflichten im Freistaat Sachsen; Zuständigkeit bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer
Behandlungsfehler; Zuständigkeit bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Sächsischen Landesärztekammer
Krankenhauseinweisungen und -aufenthalte
Kuraufenthalte
Wege- und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten; Zuständigkeit bei den Berufsgenossenschaften
Bei Fragen zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Themen steht Ihnen die bundesweit tätige Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihren vielfältigen Beratungsangeboten zur Verfügung.
Sowohl für Sie als Patient als auch für Ihren Arzt steht an erster Stelle die Wiederherstellung und Erhaltung Ihrer Gesundheit! Jedoch lassen sich nicht immer die Wünsche der Patienten mit allen berufspraktischen Vorgaben und Pflichten eines Arztes vereinbaren.
Suchen Sie den Dialog
In den meisten Fällen lassen sich Unstimmigkeiten zwischen Arzt und Patient in einem offenen Gespräch klären. Im Vorfeld einer Beschwerde bitten wir Sie:
sich zuerst mit Ihrem Arzt auszusprechen
Konfliktpunkte klar darzulegen
Ihren persönlichen Standpunkt zu vermitteln
Sollten sich die Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt als unüberbrückbar erweisen, bieten wir Ihnen in Abwägung aller Möglichkeiten an, mit dem nötigen Augenmaß und unserer langjährigen Erfahrung in Ihrer Angelegenheit entsprechend zu vermitteln. Dabei sind wir bemüht, eine einvernehmliche und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Informationen zur Übermittlung einer Beschwerde
Anhörung: Wir sind verpflichtet, den Arzt oder den Psychotherapeuten zu Ihrer Beschwerde anzuhören. Er erhält Ihre Beschwerde daher grundsätzlich zur Kenntnis und zur Stellungnahme.
Strafanzeige und Gutachterverfahren: Wenn Sie bereits eine Strafanzeige erstattet oder ein Gutachterverfahren eingeleitet haben, ruht die Bearbeitung Ihrer Beschwerde so lange, bis ein solches Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
Medizinische oder therapeutische Entscheidungen: Wir bewerten als KV Sachsen keine diagnostischen oder therapeutischen Entscheidungen des Arztes oder des Psychotherapeuten auf ihre medizinische „Richtigkeit“.
Der Arzt oder der Psychotherapeut muss im Freistaat Sachsen vertragsärztlich tätig sein.
Das Verhalten, welches zur Beschwerde führt, darf maximal fünf Jahre zurückliegen.
Grundsätzlich ist erster Ansprechpartner für Anfragen und Beschwerden von Versicherten deren jeweilige gesetzliche Krankenkasse. Das hat der Gesetzgeber so geregelt, vgl. § 14 und § 15 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – (SGB I).
Die KV Sachsen hat darüber hinaus Beschwerden von gesetzlich Versicherten wegen Verstößen gegen vertragsärztliche Pflichten zu bearbeiten.
Die KV Sachsen kann Patientenbeschwerden nur bearbeiten, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:
Beschwerdeschreiben mit Schilderung des konkreten Sachverhaltes unter vollständiger Nennung des betroffenen Arztes oder Psychotherapeuten sowie Ihrer vollständigen Anschrift und Unterschrift
Vorlage der Schweigepflichtentbindungserklärung
Bei Beschwerden im Namen Dritter: Vorlage der Vertretungsvollmacht und des Einverständnisses des Patienten
Senden Sie die Unterlagen an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen per E-Mail an sachsen@kvsachsen.de
Bitte beachten Sie: Einfache E-Mails, die den vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, können von uns nicht bearbeitet werden.
Sie können uns die vorgenannten Unterlagen auch postalisch an die genannten Anschriften übermitteln.