Das dritte – im Rahmen des Projektes „KVS NEO“ – neu gebildete Ressort „Honorar und Verordnung“ nahm zum 1. April 2024 seine Tätigkeit auf.

Im Ressort „Honorar und Verordnung“ werden die ehemaligen Abteilungen Abrechnung sowie Verordnungs- und Prüfwesen neu strukturiert und weiterentwickelt. Die Aufgaben der beiden Abteilungen, die ursprünglich in den drei Bezirksgeschäftsstellen und der Landes­geschäftsstelle jeweils getrennt verantwortet wurden, sind durch die neue Struktur in den folgenden fünf Fachbereichen zusammengeführt. Leiter des Ressorts ist Robert Baierl.

Fachbereich Arzneimittel / Impfstoffe

Der Fachbereich Arzneimittel / Impfstoffe informiert und berät zu allen Fragestellungen rund um die Verordnung von Arzneimitteln, Verband- und Impfstoffen. Zudem sollen durch aktive Kommunikation mögliche Prüfverfahren verhindert werden. Der Fachbereich bietet dabei seine effektive Unterstützung an.

Fachbereich Veranlasste Leistungen

Der Fachbereich Veranlasste Leistungen informiert und berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Rehabilitationsleistungen, Sprechstundenbedarf sowie Sachkosten, Krankentransport, häuslicher Krankenpflege, Arbeitsunfähigkeit und sonstigen veranlassten Leistungen. Durch den Fachbereich sollen mittels aktiver Kommunikation präventiv mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen verhindert und im Falle derartiger Prüfungen effektive Unterstützung angeboten werden.

Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung

Der Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung ist verantwortlich für die Grundlagen des aktuellen und zukünftigen Abrechnungsprozesses. Wichtige Kernaufgaben sind, neben der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlung der jährlichen MGV-Vereinbarung, die Steuerung des gesamten Abrechnungsprozesses, die Bereitstellung der Grundlagen für die Abrechnungsprüfung, die arztseitige Honorarabrechnung sowie die quartalsbezogene Kostenträgerabrechnung. Der Fachbereich steht im engen Austausch mit den Berufsverbänden und Krankenkassen.

Fachbereich Leistungsabrechnung

Der Fachbereich Leistungsabrechnung prüft die Quartalsabrechnungen aller Leistungserbringer auf Einhaltung der Vorgaben, auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit der abgerechneten Leistungen. Durch den Fachbereich werden außerdem Beratungen und Schulungen zur Abrechnungsfähigkeit von Leistungen sowie zum Honorar angeboten. Zudem stehen im Rahmen der Vorabprüfung der Quartalsabrechnung die Mitarbeiter des Fachbereiches Leistungsabrechnung bei fachlichen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.

Fachbereich Richtigstellung

Im Fachbereich Richtigstellung erfolgen Korrekturen der Honor­arabrechnungen, sofern diese nach Erlass des Honorar­bescheides erforderlich werden. Es werden Anträge bzw. Prüfmitteilungen der Kostenträger zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Quartalsabrechnungen bzw. der Notarzt­abrechnungen geprüft und bearbeitet. Bei Widersprüchen gegen den Honorarbescheid wird im Sinne der Leistungserbringer eine Abhilfeprüfung vorgenommen. Zudem obliegt dem Fachbereich die Beurteilung von statistischen Abweichungen der Abrechnungen. Zu allen Themengebieten beraten die Mitarbeiter gern.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Fachbereich Honorar- und Abrechnungssteuerung

Anträge Regelleistungsvolumen (RLV)/qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV)

0351 8290-70311