Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Hygiene und Medizinprodukte ist für Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxispersonal eine Selbstverständlichkeit. Sie dient nicht nur der Sicherheit des Praxispersonals und der Patienten, sondern auch den Praxisinhabern zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten.

Für die Verantwortlichen ist es jedoch aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Grundlagen sowie Akteure schwer, einen aktuellen Überblick über sämtliche Anforderungen zu behalten. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit dem Beratungsangebot der KV Sachsen zum Thema Hygiene und Medizinprodukte die Verantwortlichen unterstützen.

Hygienedokumentation

Mit der Publikation "Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden" stellen wir Ihnen ein umfangreiches Informations- und Nachschlagewerk zur Verfügung. Sie finden darin die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie einhalten müssen, aber auch viele konkrete Umsetzungsvorschläge für die Praxis.

In der Mustervorlage "Musterhygieneplan für die Arztpraxis 2024" werden fachübergreifend hygienerelevante Abläufe einer Praxis detailliert dargestellt. Die Regelungen berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz und erstrecken sich über Maßnahmen der Basishygiene, die baulich-funktionelle Gestaltung, die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten sowie die Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten.

Für Praxen, die bereits die Mustervorlage 2017 an ihre Gegebenheiten angepasst haben, steht eine Gegenüberstellung der geänderten Inhalte bereit. Diese farbig dargestellte Hilfestellung zeigt, welche Kapitel komplett neu sind, umfassend angepasst wurden oder welche Kapitel einzelne, aber relevante Ergänzungen enthalten. Ein Abgleich der Inhalte eröffnet die Möglichkeit, einzelne Aspekte zu aktualisieren, Verbesserungspotential zu identifizieren und eventuelle Lücken zu schließen.

Grundlage für die Inhalte des Leitfadens "Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis" sind die Arbeit und die Bedürfnisse der psychotherapeutisch tätigen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in der ganzen Breite und Vielfalt des Behandlungs- und Methodenspektrums.

Unter dem Link Musterhygieneplan-Gastro finden Sie verschiedene Unterlagen, wie den kompletten Musterhygieneplan-Gastroenterologie, Informationen zu verschiedenen Rechtsgrundlagen rund um das Thema Erstellen und Inhalte eines Hygieneplans sowie zu der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Endoskopie, Arbeitsanweisungen zum Thema, Musterchecklisten und Muster-Vorlagen.

Selbstbewertungsinstrumente

Um einen Überblick über den Umsetzungsstand von Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu bekommen, hat das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (CoC Hygiene und Medizinprodukte) einen Fragebogen zu "Hygiene und Medizinprodukte - Feststellung des Status quo in der Arztpraxis" entwickelt. Durch Beantwortung der Fragen können Sie den Ist-Zustand Ihrer Praxis bei der Etablierung von Hygienestandards selbst bewerten.

Der Online-Test "Mein PraxisCheck-Thema Hygiene" wurde von der KBV in Zusammenarbeit mit Experten, Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten entwickelt. Die Fragen, Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf den rechtlichen Anforderungen sowie Qualitätszielen aus QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®, dem Qualitätsmanagement-System der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.

Für die hygienegerechte Ausstattung und Gestaltung von Praxisräumen gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene. Für in Betrieb befindliche Praxen besteht auch bei Praxisübernahme Bestandsschutz, der jedoch mit Nutzungsänderung oder baulichen Maßnahmen endet. Bei baulicher Veränderung sollte das zuständige Gesundheitsamt bzw. die Fachbehörde einbezogen werden.

Allgemeine Anforderungen

Neben baulichen Anforderungen der Praxisräume sind auch der Infektions- und Arbeitsschutz zu berücksichtigen.

Welche Regularien gelten aktuell für die Praxisräume hinsichtlich der Hygiene?

Infektionsschutzgesetz

Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)

Biostoffverordnung 

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften 

  • Arbeitsstättenverordnung sowie Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Gefährdungsbeurteilung

Barrierefreiheit

Bei Nutzungsänderung bzw. Neu- und Umbauten sind die Bestimmungen zur Barrierefreitheit zu erfüllen, z. B. müssen Toiletten sowie (Park-)Stellflächen in ausreichender Anzahl vorgehalten und barrierefrei gestaltet werden (§ 50 Sächsische Bauordnung; DIN 18024 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“).

Fußböden, Wandbelag, Mobiliar und sonstige Ausstattung

Zur Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen ist die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ S. 1098ff zu beachten.

Fußböden, Wände und hygienerelevante Flächen sollen leicht zu reinigen und desinfizieren sein:

  • glatt (geschlossenporig), rutschhemmend, abwischbar und ggf. desinfektionsmittelbeständig; fugendichter Wandübergang bei Fenstern, Türen, Fenstersimsen u.s.w. sowie Fußböden (mit Stellsockel)

  • Verzicht auf Teppiche und textile Sitzflächen bei Notwendigkeit einer regelmäßigen Reinigung und Desinfektion

  • Plattenheizkörpern ist gegenüber Gliederheizkörpern der Vorzug zu gewähren

  • separate Personalumkleide (inkl. Spind mit Trennung für Personal- und Dienstkleidung)

Aufbereitungsraum

Je nach zusätzlicher Einstufung in die Kategorie A oder B sind semikritische (Kontakt mit Schleimhaut) und kritische (Hautdurchdringung) Medizinprodukte in einem eigenen Bereich bzw. Aufbereitungsraum aufzubereiten.

Sanitäranlagen und Ausstattung für die Händehygiene

Praxen, die regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 nach TRBA 250, Pkt. 3.4.2 (z. B. Punktieren, Injizieren, Blutentnahmen; Wundversorgung) durchführen, haben für Beschäftigte und Patienten getrennte Toiletten vorzuhalten (TRBA 250, Pkt. 4.2.2). Praxen mit bis zu 9 Beschäftigten können auf geschlechtergetrennte Toilettenräume verzichten, wenn eine zeitliche Trennung sichergestellt ist.

Handwaschplätze müssen in oder in der Nähe von Räumen vorhanden sein, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden oder vorbereitet werden sowie in unreinen Arbeitsbereichen (z.B. Aufbereitungsräume für Medizinprodukte, Putzräume).

Anforderungen an den Handwaschplatz
  • fließend warmes und kaltes Wasser; Wasserhähne ohne Handkontakt (z.B. Fuß- und Ellenbogenbedienung; keine Sensorarmatur laut KRINKO)

  • Handwaschbecken ausreichend groß, tief ausgeformt und ohne Überlauf; Wasserstrahl nicht direkt in Siphon

  • Wandmontierte und handkontaktlose Spender mit Flüssigseife, alkoholischem Händedesinfektionsmittel, Einmalhandtücher, Abwurf

  • Regelmäßiger Austausch der Perlatoren

Fenster, Vorhänge, Sicht- und Fliegenschutz

  • Vorhänge, Rollos o. ä. sollten  glatt und abwischbar sein

  • Sichtschutz sollte vorzugsweise aus sichthemmender Folie bestehen

  • OP-Räume/ Aufbereitungsräume:  Fenster mit einem dichten Fliegengitter(-fenster) versehen

Pflanzen und Dekoration

  • kompletter Verzicht auf Topfpflanzen; in Bereichen ohne Infektionsrisiko sind frische Schnittblumen und Pflanzen in Hydrokultur hygienisch unbedenklich

  • Bilder und Dekorationsartikel regelmäßige reinigen (Abstauben)

  • Verzicht auf Spielsachen aus Holz oder Textil

Fachlich fundierte Auskünfte zur Thematik Hygiene und Medizinprodukte erhalten Sie über die unter 'Ansprechpartner' benannten Kontaktmöglichkeiten.

Beratungsangebot:
  • Hygienemanagement in der Arztpraxis

  • Umsetzung des Hygieneplans in der Arztpraxis

  • Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Haut- und Händedesinfektion

  • Personalschutz

  • Umgang mit übertragbaren Krankheiten

  • Vermeidung nosokomialer Infektionen und Multiresistenzen

Hinweis:

Bitte beachten Sie auch unsere Fortbildungsangebote.