Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Hygiene und Medizinprodukte ist für Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxispersonal eine Selbstverständlichkeit. Sie dient nicht nur der Sicherheit des Praxispersonals und der Patienten, sondern auch den Praxisinhabern zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten.
Für die Verantwortlichen ist es jedoch aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Grundlagen sowie Akteure schwer, einen aktuellen Überblick über sämtliche Anforderungen zu behalten. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit dem Beratungsangebot der KV Sachsen zum Thema Hygiene und Medizinprodukte die Verantwortlichen unterstützen.
Hygienedokumentation
Mit der Publikation "Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden" stellen wir Ihnen ein umfangreiches Informations- und Nachschlagewerk zur Verfügung. Sie finden darin die gesetzlichen Bestimmungen, die Sie einhalten müssen, aber auch viele konkrete Umsetzungsvorschläge für die Praxis.
In der Mustervorlage "Musterhygieneplan für die Arztpraxis 2024" werden fachübergreifend hygienerelevante Abläufe einer Praxis detailliert dargestellt. Die Regelungen berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz und erstrecken sich über Maßnahmen der Basishygiene, die baulich-funktionelle Gestaltung, die Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten sowie die Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten.
Eine Word-Version zum Anpassen auf die eigene Praxis können Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Hygieneberatung der KV Sachsen anfordern: hygiene@kvsachsen.de
Ein Erklärvideo zur Nutzung des Musterhygieneplans finden hier
Für Praxen, die bereits die Mustervorlage 2017 an ihre Gegebenheiten angepasst haben, steht eine Gegenüberstellung der geänderten Inhalte bereit. Diese farbig dargestellte Hilfestellung zeigt, welche Kapitel komplett neu sind, umfassend angepasst wurden oder welche Kapitel einzelne, aber relevante Ergänzungen enthalten. Ein Abgleich der Inhalte eröffnet die Möglichkeit, einzelne Aspekte zu aktualisieren, Verbesserungspotential zu identifizieren und eventuelle Lücken zu schließen.
Grundlage für die Inhalte des Leitfadens "Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis" sind die Arbeit und die Bedürfnisse der psychotherapeutisch tätigen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in der ganzen Breite und Vielfalt des Behandlungs- und Methodenspektrums.
Unter dem Link Musterhygieneplan-Gastro finden Sie verschiedene Unterlagen, wie den kompletten Musterhygieneplan-Gastroenterologie, Informationen zu verschiedenen Rechtsgrundlagen rund um das Thema Erstellen und Inhalte eines Hygieneplans sowie zu der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Endoskopie, Arbeitsanweisungen zum Thema, Musterchecklisten und Muster-Vorlagen.
Selbstbewertungsinstrumente
Um einen Überblick über den Umsetzungsstand von Hygienemaßnahmen in der eigenen Praxis zu bekommen, hat das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (CoC Hygiene und Medizinprodukte) einen Fragebogen zu "Hygiene und Medizinprodukte - Feststellung des Status quo in der Arztpraxis" entwickelt. Durch Beantwortung der Fragen können Sie den Ist-Zustand Ihrer Praxis bei der Etablierung von Hygienestandards selbst bewerten.
Der Online-Test "Mein PraxisCheck-Thema Hygiene" wurde von der KBV in Zusammenarbeit mit Experten, Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten entwickelt. Die Fragen, Bewertungen und Empfehlungen beruhen auf den rechtlichen Anforderungen sowie Qualitätszielen aus QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®, dem Qualitätsmanagement-System der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV.
Infektionsschutz und Medizinprodukte stehen im Fokus der behördlichen Überwachung. Immer häufiger werden Sie mit der Überwachung des Hygienemanagements, des Arbeitsschutzes oder des Umgangs und der Aufbereitung von Medizinprodukten konfrontiert.
Mit der Broschüre „Hygiene und Medizinprodukte – Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ werden Sie rund um das Thema der Überwachung von Arztpraxen durch Behörden informiert und erhalten eine praxisnahe Orientierungshilfe zu den geltenden Vorschriften im Bereich Infektionsschutzrecht, Medizinprodukterecht und Teilen aus dem Arbeitsschutzrecht. Dargestellt wird, wie die zuständigen Behörden eine Begehung planen, worauf sie achten und wie der Besuch in der Praxis konkret abläuft. Sollten bei der Begehung Mängel festgestellt werden, beschreibt die Broschüre auch die möglichen Konsequenzen je nach Umfang und Schwere der Verstöße.
Download "Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ - Neuauflage
Für die hygienegerechte Ausstattung und Gestaltung von Praxisräumen gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene. Für in Betrieb befindliche Praxen besteht auch bei Praxisübernahme Bestandsschutz, der jedoch mit Nutzungsänderung oder baulichen Maßnahmen endet. Bei baulicher Veränderung sollte das zuständige Gesundheitsamt bzw. die Fachbehörde einbezogen werden.
Allgemeine Anforderungen
Neben baulichen Anforderungen der Praxisräume sind auch der Infektions- und Arbeitsschutz zu berücksichtigen.
Welche Regularien gelten aktuell für die Praxisräume hinsichtlich der Hygiene?
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Arbeitsstättenverordnung sowie Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Zusätzlich bei Durchführung von ambulanten Operationen und Dialysen: Verordnung der SächsischenStaatsregierung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (SächsMedHygVO)
Barrierefreiheit
Bei Nutzungsänderung bzw. Neu- und Umbauten sind die Bestimmungen zur Barrierefreitheit zu erfüllen, z. B. müssen Toiletten sowie (Park-)Stellflächen in ausreichender Anzahl vorgehalten und barrierefrei gestaltet werden (§ 50 Sächsische Bauordnung; DIN 18024 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“).
Fußböden, Wandbelag, Mobiliar und sonstige Ausstattung
Zur Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen ist die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ S. 1098ff zu beachten.
Fußböden, Wände und hygienerelevante Flächen sollen leicht zu reinigen und desinfizieren sein:
glatt (geschlossenporig), rutschhemmend, abwischbar und ggf. desinfektionsmittelbeständig; fugendichter Wandübergang bei Fenstern, Türen, Fenstersimsen u.s.w. sowie Fußböden (mit Stellsockel)
Verzicht auf Teppiche und textile Sitzflächen bei Notwendigkeit einer regelmäßigen Reinigung und Desinfektion
Plattenheizkörpern ist gegenüber Gliederheizkörpern der Vorzug zu gewähren
separate Personalumkleide (inkl. Spind mit Trennung für Personal- und Dienstkleidung)
Aufbereitungsraum
Je nach zusätzlicher Einstufung in die Kategorie A oder B sind semikritische (Kontakt mit Schleimhaut) und kritische (Hautdurchdringung) Medizinprodukte in einem eigenen Bereich bzw. Aufbereitungsraum aufzubereiten.
Sanitäranlagen und Ausstattung für die Händehygiene
Praxen, die regelmäßig Tätigkeiten der Schutzstufe 2 nach TRBA 250, Pkt. 3.4.2 (z. B. Punktieren, Injizieren, Blutentnahmen; Wundversorgung) durchführen, haben für Beschäftigte und Patienten getrennte Toiletten vorzuhalten (TRBA 250, Pkt. 4.2.2). Praxen mit bis zu 9 Beschäftigten können auf geschlechtergetrennte Toilettenräume verzichten, wenn eine zeitliche Trennung sichergestellt ist.
Handwaschplätze müssen in oder in der Nähe von Räumen vorhanden sein, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden oder vorbereitet werden sowie in unreinen Arbeitsbereichen (z.B. Aufbereitungsräume für Medizinprodukte, Putzräume).
Anforderungen an den Handwaschplatz
fließend warmes und kaltes Wasser; Wasserhähne ohne Handkontakt (z.B. Fuß- und Ellenbogenbedienung; keine Sensorarmatur laut KRINKO)
Handwaschbecken ausreichend groß, tief ausgeformt und ohne Überlauf; Wasserstrahl nicht direkt in Siphon
Wandmontierte und handkontaktlose Spender mit Flüssigseife, alkoholischem Händedesinfektionsmittel, Einmalhandtücher, Abwurf
Regelmäßiger Austausch der Perlatoren
Fenster, Vorhänge, Sicht- und Fliegenschutz
Vorhänge, Rollos o. ä. sollten glatt und abwischbar sein
Sichtschutz sollte vorzugsweise aus sichthemmender Folie bestehen
OP-Räume/ Aufbereitungsräume: Fenster mit einem dichten Fliegengitter(-fenster) versehen
Pflanzen und Dekoration
kompletter Verzicht auf Topfpflanzen; in Bereichen ohne Infektionsrisiko sind frische Schnittblumen und Pflanzen in Hydrokultur hygienisch unbedenklich
Bilder und Dekorationsartikel regelmäßige reinigen (Abstauben)
Verzicht auf Spielsachen aus Holz oder Textil
Hygiene spielt in allen Bereichen der medizinischen Versorgung eine wichtige Rolle. Bereits durch den Einsatz einfacher Hygienemaßnahmen kann die Übertragung von Krankheitserregern verhindert werden. Ziel ist es, mit festgelegten Hygienemaßnahmen Patienten, Mitarbeiter und Arzt vor Infektionen zu schützen.
Eine Hilfestellung für die Umsetzung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen bietet der Leitfaden „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis“.
Grundlage für die Inhalte des Leitfadens "Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis" sind die Arbeit und die Bedürfnisse der psychotherapeutisch tätigen Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber in der ganzen Breite und Vielfalt des Behandlungs- und Methodenspektrums.
Die Praxis definiert Maßmahmen zur Verhütung und Vermeidung von Infektionen unter Berücksichtigung des Leistungs- und Therapiespektrums und hält diese im praxisinternen Hygieneplan fest.
Darin sind Regelungen zu allen organisatorischen und baulichen Gegebenheiten getroffen, aber auch Maßnahmen zur Basishygiene sowie für Ausnahmefälle. Eine Word-Version zum Anpassen auf die eigene Praxis erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Hygieneberatung der KV Sachsen:
Wie oft ist der Hygieneplan zu aktualisieren und mein Personal zu unterweisen?
Der Hygieneplan wird auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellt und ist Bestandteil des Qualitätsmanagements.
Er enthält verbindliche Anweisungen zur Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygienestandards. Die mindestens jährliche (dokumentierte) Überprüfung des Hygieneplanes kann dem Hinterfragen der eigenen Abläufe bezüglich des Standes der Wissenschaft – Aktualität, sowie Wirtschaftlichkeit der Abläufe und Prozessoptimierung dienen. Bei Änderungen der Abläufe oder eingesetzter Mittel ist der Hygieneplan sofort zu aktualisieren.
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen ist für sie eine jährliche, schriftlich dokumentierte Unterweisung verpflichtend.
Die Händehygiene besteht aus drei Komponenten:
Händewaschen → keine Abtötung krankheitsverursachender Erreger
Händedesinfektion → Inaktivierung von Mikroorganismen
Haut- und Handpflege
Händewaschen:
vor Arbeitsbeginn
ggf. nach Arbeitsende
nach dem Toilettengang
nach Verschmutzung, von der keine Infektionsgefahr ausgeht
Handwaschplatz:
Für eine optimale Händehygiene sollen leicht erreichbare Handwaschplätze mit warmen und kalten Wasser aus der Hebelarmatur, Spendern mit Handwaschpräparat (keine Stückseife), Einmalhandtüchern und Abwurfbehälter zur Verfügung stehen.
Händedesinfektion
vor Kontakt mit besonders gefährdeten Patienten (z. B. immungeschwächt, krebskrank oder chronisch krank)
nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen
nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer hy-gienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B. MRSA)
VAH-gelistetes Desinfektionsmittel (Einmalgebinde) aus handkontaktlosem Spender
Anbruch- oder Ablaufdatum der Flaschen ist auf diesen zu dokumentieren
Hautpflege
mehrmals täglich
am Arbeitsende
Handschuhe (i. d. R. eher im Ausnahmefall oder bei Reinigungstätigkeiten)
Einmalhandschuhe zum Schutz vor Infektionen
chemikalienbeständige Handschuhe zum Schutz vor Chemikalien
Die Reinigung und Desinfektion von Flächen dient neben der Sauberkeit vor allem zur Infektionsverhütung von Mitarbeiter und Patient. Ob eine Reinigung oder Desinfektion notwendig ist, hängt vom individuellen Infektionsrisiko ab. Die KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ teilt Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Risikobereiche ein und dient als Orientierung.
Reinigung: Entfernen von Verunreinigungen (z. B. Staub oder chemische Substanzen...) unter Verwendung von Wasser mit Reinigungsmitteln, keine Inaktivierung von Mikroorganismen
Desinfektion: Reduzierung der Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen infolge Abtötung/Inaktivierung unter Verwendung eines geeigneten Flächendesinfektionsmittels
Bei einem höheren Risiko, wie bei vermuteter oder erkennbarer Kontamination durch Blut, Körperausscheidungen oder in tiergestützter Therapie, aber auch in Infektionswellen sind Desinfektionsmaßnahmen patientennaher Flächen notwendig.
Was ist im Umgang mit Praxiswäsche zu beachten?
Folgende Wäsche muss aus Gründen des Infektions- und Arbeitsschutzes desinfiziert aufbereitet werden:
Schutzkleidung (Kittel, Schürze…)
Tücher und Wischbezüge (welche zur Desinfektion genutzt werden),
kontaminierte Wäsche/ Textilien
An die Reinigung nicht kontaminierter Praxiswäsche sind keine besonderen Anforderungen gestellt.
Im Einzelfall kann sich die Notwendigkeit des desinfizierenden Waschverfahrens ergeben. Daher ist jede Maßnahme zur Aufbereitung der Wäsche im Hygieneplan anhand der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Aufbereitungsintervall, Notwendigkeit der Desinfektion, Wäschemenge und Praktikabilität festzulegen.
Folgende Wäsche muss aus Gründen des Infektions- und Arbeitsschutzes desinfiziert aufbereitet werden:
Schutzkleidung (Kittel, Schürtze…)
Tücher und Wischbezüge (welche zur Desinfektion genutzt werden),
kontaminierte Wäsche/ Textilien
An die Reinigung nicht kontaminierter Praxiswäsche sind keine besonderen Anforderungen gestellt.
Im Einzelfall kann sich die Notwendigkeit des desinfizierenden Waschverfahrens ergeben. Daher ist jede Maßnahme zur Aufbereitung der Wäsche im Hygieneplan anhand der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Aufbereitungsintervall, Notwendigkeit der Desinfektion, Wäschemenge und Praktikabilität festzulegen.
Berücksichtigung baulich-funktionaler Aspekte, sowie Infektionsschutz und Arbeitsschutz
Beachtung hygienerelevanter Vorgaben:
getrennte Toiletten für Personal und Patienten
Oberflächen und Fußböden leicht zu reinigen und desinfizieren
gextile Flächen sind möglich, erfordern bei Kontamination eine Reinigung/Desinfektion oder Austausch
Stoffauflagen für bspw. Liegen sollten vermieden oder zumindest regelmäßig gewaschen werden
Handwaschplatz:
leicht erreichbare Handwaschplätze mit warmem und kaltem Wasser aus der Hebelarmatur
wandmontierte berührungslose Spender mit Handwaschpräparat, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern sowie Abwurfmöglichkeit
Spielsachen, Therapiegegenstände
Hier gilt der Grundsatz: „Die Hygienemaßnahme orientiert sich an der Infektionsgefahr“
Generell sollte bei der Anschaffung von Therapiegegenständen darauf geachtet werden, dass:
• die Materialien leicht zu reinigen sind und ggf. in der Waschmaschine gewaschen werden können
• Plüschtiere wegen ihrer schlechten Aufbereitungsmöglichkeit eher ungeeignet sind
• textile Gegenstände (Decken etc.) bei mindestens 60°C gewaschen werden könnenbei sichtbarer Verschmutzung ist eine sofortige Reinigung notwendig
bei Kontamination muss eine Desinfektion erfolgen
Ausführliche Informationen finden Sie im Hygieneleitfaden für Psychotherapeuten auf Seite 22.
Grundsätzlich ist gegen tiergestützte Therapie nichts einzuwenden. Das Robert Koch-Institut empfiehlt folgende Broschüren zur Abwägung der Infektionsrisiken:
„Heimtierhaltung – Chancen und Risiken für die Gesundheit“
Aber auch die Empfehlung der DGKH gibt Hinweise zur Einführung von Therapietieren
Neben der Abwägung der Risiken und Gefahren beispielsweise durch Allergien, Bisse, welche im Hygiene- und Notfallmanagement Berücksichtigung finden, sind auch die nachstehenden Maßnahmen zu befolgen:
veterinärmedizinische Eingangsuntersuchung und jährliche Folgeuntersuchungen
regelmäßige Impfungen, Entwurmungskuren, Verhalten bei Erkrankungen sowie deren Dokumentation
jährliches MRE-Screening
kein Füttern von Rohfleisch oder Einsatz läufiger Hündinnen
kein Einsatz des Tieres bei Infektionsanzeichen
Voraussetzung: gesäubert, gekämmt, kurze Krallen
Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis - Ein Leitfaden
FAQ Hygiene in der Psychotherapeutischen Praxis
Fachbereich Qualitätsförderung/Hygiene
Fachlich fundierte Auskünfte zur Thematik Hygiene und Medizinprodukte erhalten Sie über die unter 'Ansprechpartner' benannten Kontaktmöglichkeiten.
Beratungsangebot:
Hygienemanagement in der Arztpraxis
Umsetzung des Hygieneplans in der Arztpraxis
Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufbereitung von Medizinprodukten
Haut- und Händedesinfektion
Personalschutz
Umgang mit übertragbaren Krankheiten
Vermeidung nosokomialer Infektionen und Multiresistenzen
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch unsere Fortbildungsangebote.
Ihr Ansprechpartner
FB Qualitätsförderung
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
Dokumente
Prävention postoperativer Wundinfektion
Download "Behördliche Überwachung von Arztpraxen“ - Neuauflage
Weiterführende Informationen
Bundesebene
Aktion Saubere Hände – Modul Ambulante Medizin
Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V.
Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV
Verbund für angewandte Hygiene e.V.
Landesebene
Hygiene in der Arztpraxis - Ein Leitfaden
Gesundheitsämter (Kontaktübersicht)
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
Sächsisches Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz