Leistungen delegieren – Patienten gut versorgen – Teilnehmer des Projektes werden

Sie betreuen bereits stationäre Pflegeeinrichtungen und möchten die Betreuung der Patienten durch den Einsatz von Telemedizin effizienter gestalten?

Als Teilnehmer des Projekts haben Sie die Möglichkeit, Visiten mit Ihren Pflegeeinrichtungen mit Hilfe eines Videodienstes elektronisch durchzuführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ärztliche Leistungen – wie z. B. Wundversorgung, Blutentnahmen, Impfungen, Katheterwechsel und Quick-/INR-Wert-Bestimmungen – an qualifizierte Pflegefachkräfte der stationären Einrichtungen zu delegieren.

Im Einzelnen bietet Ihnen das Projekt folgende Vorteile:

  • Verbesserte Versorgungsqualität für Pflegeheimbewohner durch kontinuierliche und koordinierte Behandlung

  • Effiziente Nutzung Ihrer persönlichen Ressourcen durch Delegation von ärztlichen Leistungen an qualifiziertes Pflegepersonal

  • Kurzfristige Abstimmungen zwischen Ihnen und den Pflegefachkräften der Einrichtung

  • Wegfall langer Anfahrtswege durch elektronische und standortunabhängige Visiten

  • Mehr Zeit für die Versorgung weiterer Patienten in der Praxis

Voraussetzungen

Teilnahme am Vertrag nach § 140a SGB V

Darauf aufbauend können Sie im Rahmen des mit den Krankenkassen abgeschlossenen Vertrages nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung, Delegation ärztlicher Leistungen und Videokonsil in stationären Pflegeeinrichtungen teilnehmen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der teilnehmenden Pflegeeinrichtung mit der Anlage Delegation ärztlicher Leistungen und der Anlage Videokonsil nach § 140a SGB V ausbauen und gestalten.

Die dazu benötigten Vereinbarungen, Dokumente, Antragsformulare und Unterlagen finden Sie hier zum Download.