Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen überprüft regelmäßig den Stand der vertragsärztlichen Versorgung und weist die aktuellen Zulassungsmöglichkeiten und -beschränkungen aller Arztgruppen und Psychotherapeuten im Freistaat Sachsen aus. Die Zulassungsmöglichkeiten werden quartalsweise veröffentlicht.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen (Landesausschuss) beschließt auf Grundlage des Sächsischen Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Stellt der Landesausschuss für eine Arztgruppe in einem bestimmten Planungsbereich eine Überversorgung fest, so hat er Zulassungsbeschränkungen anzuordnen. Der Landesausschuss überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die Überversorgung weiterhin bestehen. Wenn nicht, sind die Zulassungsbeschränkungen aufzuheben.

Der aktuelle Beschluss über die Zulassungsmöglichkeiten und gleichzeitig über die Zulassungsbeschränkungen wird quartalsweise an dieser Stelle (auch in Kartenform) veröffentlicht. Die veröffentlichten Zulassungsmöglichkeiten stellen jedoch nur eine Momentaufnahme des Versorgungsstandes zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Landesausschusses dar. Daher können sich unter anderem durch zwischenzeitliche Entscheidungen der Zulassungsausschüsse Änderungen ergeben haben. Die aktuellen Zulassungsmöglichkeiten erfragen Sie daher bitte bei Ihrem zuständigen Zulassungsausschuss.

Die aktuelle Anordnung von Zulassungsbeschränkungen des Landesausschusses vom 30.10.2024 wurde mit Veröffentlichung im Internet am 01.11.2024 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Stellen endet somit am 27.12.2024.

Ist der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich einer Arztgruppe größer als 110 Prozent, so besteht Überversorgung. Der Planungsbereich wird für Neuzulassungen gesperrt. Eine Niederlassung ist nur im Rahmen einer Praxisübernahme (Nachbesetzungsverfahren) möglich.

In einem offenen Planungsbereich dürfen sich Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen der veröffentlichten Zulassungsmöglichkeiten niederlassen. Dabei sind unter anderem Praxisneugründungen und -übernahmen oder auch Anstellungen möglich.

Ihre Ansprechpartner

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Geschäftsstelle des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

0351 8290-6320