Impfstoffe richtig verordnen - als Sprechstundenbedarf
Impfstoffeinzelverordnungen können – wenn Sprechstundenbedarf vereinbart wurde - zu Regressen führen!
In sehr vielen Arztpraxen gehört das Impfen zum Alltag dazu. Daher möchten wir noch einmal auf die richtige Verordnungsweise von Impfstoffen hinweisen. Alle Impfstoffe sowohl für Pflichtleistungen (STIKO-Empfehlungen) als auch für Satzungsleistungen (SIKO-Empfehlungen) werden als Sprechstundenbedarf, ohne Namensnennung des Versicherten, zu Lasten der AOK PLUS mit der Kennzeichnung „8“ und „9“ verordnet.
Nur in wenigen Ausnahmefällen werden die Impfstoffe patientenkonkret zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse verordnet. Zu diesen Ausnahmen zählen ausschließlich: Cholera, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus, Haemophilus influenzae Typ b, Gelbfieber (Impfung nur in zugelassenen Gelbfieber-Impfstellen) sowie die als Satzungsleistung mit einzelnen Kassen geregelten Impfungen gegen Humane Papillomviren und bei privater Auslandsreise.
Alle Regelungen zum Impfen haben wir Ihnen in der Gesamtübersicht Schutzimpfungen zusammengestellt. Diese finden Sie unter
https://www.kvsachsen.de/fuer-praxen/verordnungen/impfen/gesamtuebersicht-schutzimpfungen
Die KV Sachsen wird die Übersicht ständig auf dem aktuellen Stand halten. Da doch nicht so ganz selten mit Änderungen zu rechnen ist (z. B. demnächst zum Thema RSV-Impfung), empfiehlt es sich hier ab und an einmal nachzuschauen und in den Praxisalltag zu integrieren.
Bitte beachten Sie, dass die Impfstoffe für Impfungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (mit vorhandenem Abrechnungsschein) unverändert patientenkonkret (Muster 16) zu Lasten des jeweiligen Kostenträgers verordnet werden. Alle Impfungen nach Schutzimpfungs-Richtlinie (Pflichtleistungen) können in diesen Fällen ohne Kostenzusage durchgeführt werden. Abgerechnet werden sie nach den Gebührenordnungspositionen der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen. Satzungsleistungen dürfen nicht erbracht werden.
Neben der korrekten Verordnungsweise der Impfstoffe beachten Sie bitte grundsätzlich, dass die verordneten Impfstoffdosen den abgerechneten Impfleistungen Ihrer Praxis entsprechen.
Veröffentlichung vom 15.02.2024
Fachbereich Arzneimittel Impfstoffe/Man
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