Das QS-Verfahren Nierenersatztherapie wird für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt.

Weitere Informationen zum Thema können Sie nachfolgend verlinkter Bekanntmachung vom 07.01.2026 entnehmen:

www.kvsachsen.de > Für Praxen > Aktuelle Informationen > Bekanntmachungen

Seit 1. Januar 2020 wurde das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET) in die datengestützte einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-Richtlinie) überführt.

Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wurde damit abgelöst.

Dieses Verfahren zur Qualitätssicherung der Nierenersatztherapie enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie sowie zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation.

Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.

Die fallbezogene Dokumentation unterliegt folgenden Datenlieferfristen:

  • Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai (1. Quartal),  15. August (2. Quartal) , 15. November (3. Quartals) und zum 28. Februar (4. Quartal des Vorjahres)

  • Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar (Folgejahr) über das Mitgliederportal eingereicht werden.

Der jährliche Jahresrückmeldebericht wird zum 31. Mai (Folgejahr) im Mitgliederportal bereitgestellt.

Patientenbefragung QS NET befindet sich in der Planung (voraussichtlich 2024)

Der Abschlussbericht wurde vom IQTIG veröffentlicht.


Dialyse: Abrechnung der GOP 13602 bei Apheresen

Die Gebührenordnungsposition 13602 ist eine Zusatzpauschale für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten.

Bei der Apherese kann diese Pauschale nur unter der Voraussetzung abgerechnet werden, wenn der Patient zusätzlich dialysepflichtig ist und kontinuierlich betreut wird.

Für Patientinnen und Patienten, die ausschließlich eine Apherese-Behandlung erhalten, darf die GOP 13602 nicht zur Abrechnung gebracht werden. Es erfolgt ggf. eine sachlich rechnerische-Richtigstellung.

Digitale Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der KBV und des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) mit dem Deutschen Ärzteblatt:

https://www.aerzteblatt.de/cme

Workshop „Externe stationäre und ambulante Qualitätssicherung - Update 2026“ der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sachsen am 7. Januar 2026

Flyer zum Workshop