Strukturierte Behandlungsprogramme sollen die medizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen verbessern und helfen, ihre Lebensqualität zu optimieren. Diese sogenannten Disease Management Programme (DMP) folgen medizinischen Leitlinien, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen und in Studien überprüft werden.

Um an DMP teilnehmen zu können, müssen Ärzte besondere Qualifikationen nachweisen, um von der KV Sachsen eine Genehmigung zu erhalten. Bislang gibt es in Sachsen DMP für

Diabetes mellitus Typ 1
Diabetes mellitus Typ 2
Brustkrebs
Koronare Herzkrankheit (KHK)
Asthma bronchiale
COPD

Disease Management Programme:

  • erfordern eine Gesamtbetrachtung von Krankheitsprozessen vom Stadium der Prävalenz über Prävention bis zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hinsichtlich des Ergebnisses und der Kosten

  • sollen eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung bewirken

  • sollen der Vermeidung akuter (kostenintensiver) Stadien chronischer Erkrankungen dienen

  • sollen der Vermeidung von Langzeitkomplikationen, bezogen auf das Risikopotential der jeweiligen Erkrankung dienen

  • sollen der Unterstützung der Eigenaktivität und der Gesundheitskompetenzen des Patienten dienen

Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist sowohl für den Arzt als auch für den Patienten freiwillig und kann jederzeit unter Beachtung der vertraglichen Fristen widerrufen werden. Die regelmäßige Dokumentation des Behandlungsverlaufs dient der Qualitätssicherung. Dadurch erhalten die Ärzte in Form der Arztfeedbackberichte die notwendigen Informationen, um Ihre Behandlungserfolge mit anderen teilnehmenden Ärzten vergleichen zu können und zu optimieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions) zu den derzeit bestehenden DMP-Verträgen wurden als Katalog zusammengefasst.

FAQs zu den DMP in Sachsen
    (Stand: 03/2023)

 

  • 4. Quartal 2024: 21.02.2025

  • 1. Quartal 2025: 22.05.2025

  • 2. Quartal 2025: 21.08.2025

  • 3. Quartal 2025: 21.11.2025

  • 4. Quartal 2025: 21.02.2026

Der Termin für die Verfristung fällt jeweils auf den 52. Tag nach Quartalsende und gilt für Erst- und Folge(Verlaufs-)dokumentationen.

0951 3093961 - mit Passwortidentifizierung

dmp-sachsen@dmpservices.de

 

Dokumente

FAQs zu den DMP in Sachsen
    (Stand: 03/2023)