Abrechnungsfähige Leistung

Siehe Vertrag oder Abrechnungshinweise der KV Sachsen


Antragsberechtigung

  • Diabetologen für Erwachsene im koordinierenden Versorgungssektor

  • Diabetologische Kinder- und Jugendärzte für Kinder im koordinierenden Versorgungssektor

  • Hausärzte im Einzelfall für Erwachsene im koordinierenden Versorgungssektor


Voraussetzungen

Koordinierender Versorgungssektor Erwachsene

  • Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin

  • Facharzt/-ärztin für Innere und Allgemeinmedizin

    UND

    •  Anerkennung als Diabetologe DDG oder
    •  Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder
    •  Ärzte, die am 31.12.2006 die Genehmigung zum Führen einer Schwerpunktpraxis Diabetes in Sachsen hatten

  • Facharzt/-ärztin für Innere Medizin

    UND

    •  Anerkennung als Diabetologe DDG oder
    •  Subspezialisierung Endokrinologie oder
    •  Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder
    •  Ärzte, die am 31.12.2006 die Genehmigung zum Führen einer Schwerpunktpraxis Diabetes in Sachsen hatten

Bei Patienten mit Insulinpumpentherapie:

  • dauerhafte Behandlung (mindestens seit 12 Monaten) von Patienten mit Insulinpumpentherapie unabhängig vom Diabetestyp

Bei der Behandlung von schwangeren Frauen mit Diabtes mellitus Typ 1:

  • regelmäßige Betreuung (mindestens in 2 Quartalen je Kalenderjahr) von schwangeren Patientinnen

  • Zusammenarbeit mit einem geburtshilflichen Zentrum mit angeschlossener Neonatologie

Bei Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms:

  • ausreichende Erfahrung in der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms

  • Zusammenarbeit mit entsprechenden qualifizierten Fachdisziplinen und -berufen

Koordinierender Versorgungssektor Kinder und Jugendliche

  • diabetologisch qualifizierter Pädiater/pädiatrische Einrichtung
    •  mindestens ein diabetologisch qualifizierter Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde mit der Anerkennung als Diabetologe DDG oder vergleichbarer Ausbildung (Schwerpunktbezeichnung Kinderdiabetologe/-endokrinologie nach Sächsischer Landesärztekammer)
    •  in begründeten Einzelfällen mindestens ein diabetologisch besonders qualifizierter Facharzt für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin mit ausreichender Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 (Diabetologe DDG oder Ausbildung gemäß Anlage 1 des Vertrages)
    •  Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie

  • ausreichende Erfahrung in der Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabtes mellitus Typ 1

  • Information der Vertragsunterlagen über Veröffentlichungen im Internet der KV Sachsen

  • regelmäßige Teilnahme an DPV (Diabetespatientenverlaufsdokumentation und landesweites Benchmarkinginstrument)

Koordinierender Hausarztbereich (in Einzelfällen)

  • Facharzt/-ärztin für Allgemeinmedizin

  • Facharzt/-ärztin Innere und Allgemeinmedizin

  • Facharzt/-ärztin Innere Medizin (hausärztlich tätig)

  • Facharzt/-ärztin Praktische Ärzte

  • die enge Kooperation mit einem diabetologisch besonders qualifizierten Arzt ist beim Antrag auf Teilnahme gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen

Die Schulung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 soll in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen. Die Qualifikation der Leistungserbringer muss der Anlage „Patientenschulung“ entsprechen.

Welche Schulungen vereinbart sind finden Sie im Vertrag (Anlage 13).

Koordinierend Erwachsene

  • Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards

  • 24-Stunden-Blutdruckmessung

  • Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung im venösen Plasma mit verfügbarer Labormethode zur Blutglukosebestimmung und HbA1c-Messung

  • EKG, Belastungs-EKG

  • Sonographie (Doppler- oder Duplexsonographie)

  • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament)

  • Schulungsraum

Bei Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms:

  • geeignete Räumlichkeiten (z. B. mit Behandlungsstuhl oder -liege und ausreichender Lichtquelle)

  • Voraussetzungen für erforderliche therapeutische Maßnahmen (z. B. steriles Instrumentarium)

  • Fotodokumentation

Koordinierend Kinder und Jugendliche (wie Erwachsene, nur Abweichung aufgeführt)

  • nur EKG

  • Verbandsmaterial und Möglichkeiten zur sterilen Wundversorgung

  • 24-Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Ersteinstellungsphase

Es müssen geeignete Räumlichkeiten für die Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms sowie für die Durchführung von Schulungen vorhanden sein.

Koordinierender Versorgungssektor Erwachsene/Kinder und Jugendliche

  • Mindestens eine/n Diabetesberater/in DDG (oder eine vergleichbare DDG-Ausbildung) in Festanstellung und Vollzeitstelle bzw. entsprechende Teilzeitstellen

Des Weiteren Zusammenarbeit mit:

  • Ökotrophologen/Diätassistenten (bei Kindern mit Erfahrung in der Kinderernährung)

  • med. Fußpflegern/Podologen sowie geschultem medizinischem Assistenzpersonal insbesondere mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung (nicht bei Kindern)


Hinweise

Quartalsweise oder halbjährlich sind indikationsbezogene eDokumentationen zu erstellen.

Ausfüllen des elektronischen Dokumentationsbogens und fristgerechte Übermittlung (jeweils spätestens 52 Tage nach Quartalsende) an die DMP-Datenstelle

per E-Mail: DMP-Sachsen@dmpservices.de
  
ODER

per KV-Connect

Telefonische Erreichbarkeit der DMP-Datenstelle:
Hotline: 0951 3093961

Die Daten werden halbjährlich ausgewertet und in Form von Arzfeedbackberichten im Mitgliederportal der KV Sachsen zur Verfügung gestellt.

Für die Beantragung müssen sowohl eine Teilnahmeerklärung und ein Antragsformular für den entsprechenden Versorgungssektor eingereicht werden.

Nachweise für die Aufrechterhaltung der Genehmigung

Koordinierender Versorgungssektor Erwachsene/Kinder und Jugendliche

  • regelmäßige diabetesspezifische Fortbildung, z. B. durch die Deutsche Diabetes-Gesellschaft oder die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien,

  • mindestens einmal jährlich Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetesspezifischen Fortbildungen
    → Nachweis gegenüber der KV Sachsen bis spätestens 31.01. des Folgejahres ab Vertragsteilnahme

Qualifizierter Versorgungssektor

  • mindestens einmal jährlich Teilnahme an einer diabetesspezifischen Fortbildungsveranstaltung (z. B. durch die DDG oder die Sächsische Gesellschaft für Stoffwechselkrankheiten und Endokrinopathien


Grundsätzliche Einschränkungen

Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung zulässig. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.

Hinweis

Die DMP Datenstelle bietet außerhalb des Praxissystems eine Internetplattform für die Erstellung der DMP-Dokumentationen an. Diese ist kostenfrei. Der Zugang muss direkt bei der Datenstelle angefordert werden. Ein Patientenstammdatensatz wird einmalig angelegt und kann fortan zum Dokumentieren und Versenden an die Datenstelle genutzt werden. Eine Beschreibung zum genauen Verfahren innerhalb des Online-Portals finden Sie unter:

https://dmpsysonline.sps-prien.de