Aktuelle Informationen
Die KV Sachsen informiert an dieser Stelle über aktuelle, durch die verantwortlichen Organisationen verifizierte Statusinformation zur Telematikinfrastruktur. Die Verifizierung kann hierbei zu einem gewissen zeitlichen Versatz zwischen dem Auftreten einer Störung und deren Veröffentlichung führen.
Die ab dem 01.07.2023 geltende Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) liegt nun vor. Sie enthält keine Übergangsfrist zur Zahlung der bisherigen Pauschalen über den 30.06.2023 hinaus. Nur Ansprüche, die bis zum 30.06.2023 entstanden sind, werden nach der alten Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.12.2023 gezahlt. Die Regelungen sowie die geltenden Pauschalen der neuen Finanzierungsvereinbarung, welche per Rechtsverordnung seitens des BMG festgelegt wurden, hat die KBV unter veröffentlicht:
KBV – BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest https://www.kbv.de/html/1150_64198.php
Wir bitten daher alle Praxen, die die Telematikinfrastruktur sowie die TI-Fachanwendungen bis zum 30.06.2023 installiert haben, hierfür, falls noch nicht geschehen, auch die Anzeige/Betriebsbereitschaftserklärung der TI-Fachanwendungen im Mitgliederportal der KV Sachsen vorzunehmen:
TI-Anschluss > Mitgliederportal der KV Sachsen > Reiter „Weitere Dienste“ > Betriebsbereitschaftsmeldung je TI Anwendung
Für die Anwendung ePA 2.0 wird die Anzeigen auf Grundlage der Abrechnungsdaten von uns automatisch für Sie gestellt.
Bitte beachten Sie
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Betriebsbereitschaft für jede Fachanwendung bereits angezeigt haben, überprüfen Sie den Status der bisher abgegebenen Meldungen unter dem zuvor genannten Pfad im Mitgliederportal der KV Sachsen.
Wichtig zu wissen
Nach Prüfung der Anforderungen der neuen TI-Finanzierungsregelung des Bundesministeriums für Gesundheit wird die KV Sachsen zeitnah eine umfassende Information zu den konkreten Regelungen veröffentlichen.
Bitte sehen Sie von der Übermittlung von jeglichen Bestell- oder Auftragsbestätigungen an die KV Sachsen im Rahmen der Bestellung der Komponenten für die elektronischen Patientenakte (ePA) ab, diese werden weder benötigt noch verarbeitet.
Es wird lediglich eine elektronische Betriebsbereitschaftserklärung zur ePA im Mitgliederportal der KV Sachsen im Reiter Weitere Dienste für die jeweilige Betriebsstätte erwartet.
Konnektortausch
Die TI-Konnektoren wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten produziert und erreichen deshalb nach und nach das Ende ihrer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Dabei ist zu beachten, dass die Laufzeit der Sicherheitszertifikate ab Herstellung und nicht ab Installationsdatum auf die Laufzeit von fünf Jahren begrenzt ist.
Das gilt sowohl für die seit Herbst 2017 ausgelieferten Konnektoren der CompuGroup Medical (CGM), als auch für die seit Herbst 2018 ausgelieferten Konnektoren der Firmen Secunet und RISE.
Praxen mit einer Sicherheitszertifikatrestlaufzeit des Konnektors von maximal sechs Monaten haben Anspruch auf Erstattung der Pauschalen für den Konnektortausch.
Diese Regelung gilt für alle bis zum 30.06.2023 getauschten Konnektoren. Ab dem 01.07.2023 ist der Konnektortausch Bestandteil der neuen TI-Gesamtpauschale.
Konnektortausch
Beinhaltet den Austausch des Konnektors, inklusive der Entsorgung des Altgerätes, sowie die Installation einer neuen SMC-B-Karte (Praxisausweis) in den Konnektor. Auch der Austausch einer Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) in einem stationären Kartenterminal ist Teil der Pauschale.
gSMC-KT-Tauschpauschale
Diese Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn mit dem Austausch des Konnektors die Sicherheitsmodulkarten weiterer Kartenterminals aktualisiert werden müssen, weil sie innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen.
Pauschale | Höhe | Erläuterung |
---|---|---|
Konnektortausch-Pauschale inkl. einer gSMC-KT* | 2.300 Euro | einmalig je Vertragsarztpraxis inkl. Installation |
gSMC-KT*-Tausch-Pauschale | 100 Euro | einmalig je stationären Kartenterminal inkl. Installation |
* gSMC-KT = Sicherheitsmodulkarte stat. Kartenterminals
Hinweis
Die Praxis hat auch Anspruch auf die Tausch-Pauschale, wenn sie sich im Rahmen des Konnektortauschs für einen Anschluss über einen Rechenzentrums-Konnektor entscheidet.
Die Information, dass in der Praxis ein neuer Konnektor installiert worden ist und dass über diesen ein Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) eines Patienten erfolgt ist, wird seit dem vierten Quartal 2022 automatisch durch das Praxisverwaltungssystem, ohne dass es einer Aktivität der Praxis bedarf, in deren Abrechnungsdatei registriert.
Mit der Abrechnung desjenigen Quartals, in dem die Abrechnungsdatei den Wechsel des Konnektors anzeigt, erstmalig mit der Abrechnung des Quartals 4/2023, erhalten Praxen automatisch die Konnektortauschpauschale durch die KV Sachsen ausgezahlt. Analog dazu erfolgt die Auszahlung der Pauschale für die Sicherheitsmodulkarten (gSMC-KT) der stationären Kartenlesegeräte.
Hinweise
es ist kein Antrag (weder schriftlich noch elektronisch) bzw. keine Betriebsbereitschaftserklärung über das Mitgliederportal der KV Sachsen zu stellen
keine Zusendung von Rechnungen oder Installationsprotokollen
Konnektortausch wird automatisch durch die KV Sachsen aus der Honorarabrechnung erfasst
Auszahlung erfolgt automatisch durch die KV Sachsen
Aufgrund der komplexen Datenauswertung konnten mit der Abrechnung des Quartals 4/2022 die Konnektortauschpauschale zunächst nur an Praxen ausgezahlt werden, deren Konnektor im Quartal 3 bzw. 4/2022 getauscht wurde.
Mit der Quartalsabrechnung 1/2023 erhalten alle anspruchsberechtigten Praxen, die im aktuellen Quartal oder vor dem Quartal 3/2022 ihren Konnektor tauschen mussten, die Konnektortauschpauschale ausgezahlt.
Mit der Abrechnung des Quartals 2/2023 endet die aktuelle Fassung der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä). Das bedeutet, dass alle Praxen, die bis Ende des Quartals 2/2023 ihren Konnektor tauschen müssen, Anspruch auf die aktuelle Konnektortauschpauschale in Höhe von 2.300 Euro haben.
Hinweis
Sofern bereits ein Konnektorwechsel aufgrund Zertifikatsablaufs vor dem Quartal 3/2022 notwendig gewesen sein sollte und Sie mit der Abrechnung des Quartals 1/2023 keine Konnektortauschpauschale erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Überprüfung Ihrer Ansprüche an unseren IT-Support:
ServiceTelefon für EDV-Support und Online-Dienste
Umstellung der Finanzierung ab Juli 2023
Ab dem Quartal 3/2023 erhalten Praxen nur noch monatliche TI-Pauschalen und keine Einmalpauschalen wie die aktuelle Konnektortauschpauschale mehr. So hat es der Gesetzgeber im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz festgelegt. Weder die Höhe, die genaue Ausgestaltung, noch die Abrechnung der neuen Pauschale sind bislang bekannt. Dies legt das Bundesministerium für Gesundheit fest. Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband waren zuvor gescheitert.
Sobald die neue Vereinbarung vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wird, werden die neuen Regelungen auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Nach Ablauf der Zertifikate der einzelnen TI-Komponenten ist ein Verbindungsaufbau zur TI nicht mehr möglich.
Das heißt, das Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGKs), der Versand von KIM-Nachrichten (z.B. eArztbriefe und die eAU), der Zugriff auf die Anwendungen (elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement, elektronische Patientenakte) und die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) funktionieren dann nicht mehr. Ein Einlesen der eGKs ist nur solange möglich, bis auch das Zertifikat der Sicherheitsmodulkarte des stationären Kartenlesegerätes (gSMC-KT) abgelaufen ist.
Die Konnektoren, die die sichere Verbindung zur TI aufbauen, müssen rechtzeitig vor dem Ablauf der Sicherheitszertifikate ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden.
Hinweis
Für die künftige Möglichkeit der Laufzeitverlängerung via Software-Update wird derzeit von der gematik eine Spezifikation erarbeitet, die den Praxen voraussichtlich frühestens ab Herbst 2023 als Alternative zum Hardwaretausch zur Verfügung steht.
Übersicht der weiteren TI-Komponenten
SMC-B: Der Praxisausweis (auch SMC-B-Karte genannt) ist in Ihrem stationären Kartenterminal eingesteckt und versiegelt, dieser wird zur Authentifizierung Ihrer Praxis gegenüber der TI benötigt.
gSMC-KT: Die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte ist eine kleine Karte, die seitlich in Ihr stationäres eHealth-Kartenterminal gesteckt wird. Diese beinhaltet elektronische Zertifikate, um die stationären Kartenlesegeräte gegenüber dem Konnektor zu authentisieren.
Ihr Ansprechpartner
ServiceTelefon für EDV-Support und Online-Dienste