Qualitätsverbesserung, hohe Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Praktikabilität – auf diesen vier Säulen fußt das Modell der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen „ARMIN“ seit seinem Start im Jahr 2014. Ein Modell, das Wirkung zeigt und ein positives Beispiel für die Verbesserung der Versorgung von Patienten ist, die fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen.
Falsche Medikamenteneinnahme, Wechselwirkungen von Arzneien untereinander und unzulängliche Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Gesundheitspartnern im Sinne der Patienten haben massive Folgen für das Gesundheitssystem. So basiert beispielsweise jede zwanzigste Notfalleinweisung in ein Krankenhaus auf Medikamentenwirkungen. Die AOK PLUS, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Apothekerverbände Sachsen und Thüringen führten mit der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen – ARMIN bis zum 30. Juni 2022 ein Modellvorhaben durch, was genau hier ansetzt.
Statements der Podiumsgäste
Frau Dr. med. Annette Rommel (1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen)
Vorstellung der Evaluationsergebnisse
Präsentation Frau Prof. Dr. sc. hum. Hanna Seidling
Videomitschnitt zur Pressekonferenz
Hintergrundinformationen zum Projekt
ARMIN basiert auf den folgenden drei Modulen, die stufenweise umgesetzt wurden:
1. Wirkstoffverordnung
2. Medikationskatalog
3. Medikationsmanagement
1. Wirkstoffverordnung
Die Wirkstoffverordnung sieht eine produktneutrale Verordnung von Wirkstoffen durch den Arzt vor. Die konkrete Präparateauswahl erfolgt in der Apotheke. Bestehende Rabattverträge werden berücksichtigt.
Mit der Wirkstoffverordnung werden Einsparpotentiale erschlossen ohne die Therapiequalität zu gefährden. Dies kommt der Versorgung von Patienten als Beitrag zur Beitragssatzstabilität der Krankenkassen zugute.
Bislang war es mit Hilfe der meisten Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht möglich, eine für den Apotheker eindeutig belieferbare Wirkstoffverordnung auf das Rezept zu drucken.
Mit der technischen Unterstützung im Modellvorhaben:
wählt der Arzt wie gewohnt ein Fertigarzneimittel aus,
leitet das PVS daraus Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße ab
und druckt eine entsprechende Wirkstoffverordnung auf das Rezept.
2. Medikationskatalog
Der für ARMIN verwendete Medikationskatalog wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Er enthält für versorgungsrelevante Indikationen zugelassene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die nach definierten Kriterien in Kategorien eingeordnet wurden. Ziel ist es, eine leitliniengerechte, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen.
Arbeitsgrundlage für die Einstufung der Wirkstoffe waren:
Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Abschlussberichte des Instituts für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Empfehlungen aus den Disease Management Programmen (DMP)
Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung
Wirkstoff AKTUELL
Bewertungen des Arzneimittelkursbuchs
Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie
Nach folgender Systematik wurde die Einteilung der Wirkstoffe vorgenommen:
Standard: Wirkstoffe, die für den überwiegenden Anteil der Patienten zur Behandlung der Erkrankung in Frage kommen.
Reserve: Kategorie bezieht sich auf den Einsatz bei relevanten Patientengruppen, für die eine Behandlung mit den Standardwirkstoffen nicht in Frage kommt
Nachrangig: Die übrigen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoffe, die nicht unter die Definition „Standard“ oder „Reserve“ fallen. Wirkstoffe, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber in der Gesamtschau als „Nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.
Folgende Indikationen waren Gegenstand des Medikationskataloges:
Hypertonie
Koronare Herzkrankheit
Fettstoffwechselstörung
Osteoporose
Herzinsuffizienz
Vorhofflimmern
Alzheimer-Demenz
Depression
Diabetes mellitus Typ 2
Antibiotikatherapie der oberen Atemwege
Antibiotikatherapie der unteren Atemwege
Antibiotikatherapie der Harnwege
COPD
Asthma
3. Medikationsmanagement
Die Schritte zum Medikationsplan:
Der Apotheker erfasst die Gesamtmedikation
Der Apotheker erstellt einen vorläufigen Medikationsplan
Der Arzt bewertet die Medikation und ergänzt den Medikationsplan
Der Apotheker komplettiert den Medikationsplan
Kontinuierliche Pflege des Medikationsplans
Hintergrund
Arzneimittel gehören, richtig angewendet, zu den wirksamsten Instrumenten medizinischer Hilfe. Wegen der höheren Lebenserwartung steigt die Behandlungsdauer chronischer Erkrankungen und die Zahl multimorbider Patienten. Arzneimittel werden damit häufig zu jahrelangen Begleitern von Patienten.
Eine Arzneimitteltherapie ist dabei oft nicht frei von Risiken. Die gleichzeitige Gabe von mehr als 5 Wirkstoffen mit systemischer Wirkung in der Dauermedikation (Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten) erhöht das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen, aber auch die fehlende Therapietreue des Patienten kann ein maßgeblicher Risikofaktor darstellen.
Um diese Probleme bewältigen zu können, sind innovative Versorgungskonzepte gefragt, die dem erhöhten Betreuungsbedarf multimorbider Patienten gerecht werden.
Zielstellung
Optimierung der Versorgung des multimorbiden Patienten durch bessere Betreuung und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Verbesserung der Arzneitherapie durch medizinische und pharmazeutische Überprüfung der Polymedikation der Patienten
Die Therapietreue der Patienten soll durch ein zwischen Arzt und Apotheker abgestimmtes Medikationsmanagement gefördert werden.
Die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker soll gefördert werden.
Der Arzt soll bei der evidenzbasierten und wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln unterstützt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) haben im Jahr 2011 ein Konzept zur Arzneimittelversorgung entwickelt. Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber über den neu geschaffenen § 64a SGB V die Möglichkeit eröffnet, das Konzept in einem Modellversuch für gesetzlich versicherte Patienten zu verwirklichen.
Der Sächsische und Thüringer Landesapothekerverband sowie die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen und die AOK PLUS haben sich zu einer Umsetzung dieses Konzeptes entschlossen und einen „Vertrag zu einem Modellvorhaben nach § 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung in Sachsen und Thüringen (ARMIN)“ geschlossen.
Dieser ist am 1. April 2014 in Kraft getreten und wurde stufenweise umgesetzt.
Pressemitteilung vom 18. April 2023
Arzneimittelinitiative ARMIN - verringerte Mortalität in Evaluation zu beobachten
Pressemitteilung vom 11. Juli 2022
Vorreiterrolle im Medikationsmanagement: Was die Arzneimittelinitiative ARMIN geleistet hat
Pressemitteilung vom 12. September 2018
ARMIN erhält ersten Deutschen Patientenpreis 2018
Pressemitteilung vom 18. Juni 2018
ARMIN-Projektpartner ziehen Zwischenbilanz und suchen das Gespräch mit der Politik
Pressemitteilung vom 07.06.2018
AOK PLUS erhält wichtiges Datenschutz-Gütesiegel für die Arzneimittelinitiative ARMIN
Pressemitteilung vom 27. September 2017
Arzneimittelinitiative ARMIN wird fortgesetzt
Pressemitteilung vom 29. September 2016
ARMIN bietet mehr als einen Medikationsplan
Pressemitteilung vom 28. Juni 2016
ARMIN startet Medikationsmanagement
Pressemitteilung vom 14. August 2015
ARMIN - Server für Medikationspläne zertifiziert und in Betrieb
Pressemitteilung vom 23. Juni 2015
ARMIN - erfolgreich bei ersten Praxistests
Pressemitteilung vom 10. Dezember 2014
Bereits rund 1.000 Ärzte und Apotheker im Modellprojekt ARMIN
Pressemitteilung vom 27. März 2014
Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen „ARMIN“ startet
Ihre Ansprechpartnerin
KV Sachsen
Frau Katharina Bachmann-Bux
Pressesprecherin KV Sachsen
0351 8290-9170 presse@arzneimittelinitiative.de presse@arzneimittelinitiative.de