Elektronisches Rezept (eRezept)

Verordnungen digital erstellen, übermitteln und einlösen – dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem elektronischen Rezept (eRezept). Es wird dabei helfen, Fehler bei der Arzneimittelausgabe zu verhindern.

Seit dem 1. Januar 2022 können Vertragsärztinnen und -ärzte einerseits sowie deren Patientinnen und Patienten andererseits das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Elektronische Verordnungen für freiwillig GKV-Versicherte sind auf freiwilliger Basis auch als eRezept möglich, sofern die Verordnungssoftware die Funktion anbietet.

Start:

Das eRezept ist für alle Ärztinnen und Ärzte ab dem 01.01.2024 verpflichtend.

Voraussetzungen: TI-Anbindung mit ePA-Konnektor, eHBA 2.0, PVS-Update
Ersatzverfahren:In Fällen technischer Unmöglichkeit, die nicht in der Verantwortung der Praxen liegen, ist die Verwendung des Muster 16 zulässig.

Die Verordnungssoftware unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, ein Rezept elektronisch auszustellen. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars.

  1. Komfortsignatur aktivieren

    Der Arzt steckt den Heilberufsausweis in das Kartenterminal und gibt die PIN ein. Die Komfortsignatur wird aktiviert, solange der eHBA gesteckt bleibt. Nun kann er – je nach Konfiguration – bis zu 250 eRezepte innerhalb von 24 Stunden signieren. Der eHBA muss dafür in einem der an den Konnektor angebundenen Kartenlesegeräten eingesteckt sein. Dieses muss nicht das Gerät sein, in das die SMC-B Karte gesteckt wurde.
     

  2. eRezept erstellen

    Der Arzt verschreibt wie gewohnt ein Medikament im Praxisverwaltungssystem. Dabei wird das eRezept direkt auf Vollständigkeit geprüft. 
     

  3. eRezept signieren und in der Telematikinfrastruktur speichern

    Durch einen Klick im Praxisverwaltungssystem löst der Arzt die qualifizierte elektronische Signatur aus.

    Hinweis: Jede Rezeptzeile wird einzeln als eRezept gespeichert und bekommt eine eigene Signatur. Das passiert jedoch in einem Vorgang, also gleichzeitig über mehrere Rezeptzeilen. Mit der Signatur wird das eRezept direkt in der Telematikinfrastruktur (auf dem eRezept-Server) verschlüsselt gespeichert. Die Rezeptdaten können später in der Apotheke über den Code, den der Patient in der eRezept-App oder per Papierausdruck erhält, abgerufen werden.
     

  4. eRezept dem Patienten übergeben

    Der Patient kann die Verordnung in der eRezept-App der gematik oder bei Bedarf als Papierausdruck, jeweils zum Einlösen in der Apotheke seiner Wahl, zur Verfügung gestellt bekommen. In der App und auf dem Papierausdruck sind ein scannbarer QR-Code für alle Verordnungen und zusätzlich ein QR-Code je Rezeptzeile enthalten. So kann der Patient entweder alle Verordnungen in einer Apotheke oder – bei fehlender Verfügbarkeit – jede Rezeptzeile in unterschiedlichen Apotheken einlösen. Eine Unterschrift des zusätzlichen Ausdrucks des eRezepts ist nicht notwendig.

Ersatzverfahren: bei Haus- und Heimbesuchen sowie bei technischen Problemen

In einigen Fällen sehen die gesetzlichen und bundesmantelvertraglichen Regelungen vor, dass das Papierrezept statt des eRezepts zum Einsatz kommt:

  • bei Haus- und Heimbesuchen

  • wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar)

  • wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren nach Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte nicht bekannt ist.

Anders als bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine nachträgliche elektronische Übermittlung der Verordnungsdaten bei Nutzung des Papierrezepts (Muster 16) nicht erforderlich.

Das eRezept muss mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden; die Signatur per Praxisausweis (SMC-B) ist nicht vorgesehen. Die QES hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärzte und Psychotherapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da die Einzelsignatur im normalen Praxisalltag viel Zeit kosten würde, gibt es dafür praxistaugliche Lösungen:

  • Komfortsignatur:

    Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Sollen ein oder mehrere Dokumente signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Im Gegensatz zur Stapelsignatur ist die Komfortsignatur frühestens mit einer weiteren Ausbaustufe des Konnektors, dem sogenannten ePA-Konnektor, möglich; zum jetzigen Stand ist mit einer Verfügbarkeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen. Aus Sicht der KBV ist für die Massenanwendung eRezept nur die Komfortsignatur im Praxisalltag geeignet.    

  • Stapelsignatur

    Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Ärztinnen und Ärzte können dabei mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Das eRezept wäre damit grundsätzlich möglich. Es dürfte jedoch im Praxisalltag nicht leicht umzusetzen sein, Patienen ihr Rezept erst verzögert zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzung für das eRezept ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mindestens mit dem sogenannten E-Health-Konnektor. Um aber die für das eRezept sinnvolle Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PTV4+) notwendig. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet. Weitere Informationen zu den Updates erhalten Praxen bei ihrem PVS-Hersteller oder Systembetreuer.

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) mindestens der Generation 2.0 für die qualifizierte elektronische Signatur: Inzwischen sind alle Landesärztekammern für die Ausgabe vorbereitet; die Ausgabe erfolgt jedoch mit mehreren Wochen Verzögerung. 

  • Praxisverwaltungssystem-Update für das eRezept: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit mit der Umsetzung der technischen Vorgaben der gematik. Für weitere Informationen sollten Praxen sich an ihren PVS-Hersteller wenden.

  • Möglicherweise ist ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer notwendig, um dort mittels Komfortsignatur eRezepte ausstellen und elektronisch signieren zu können.     

  • Für einen Tokenausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300dpi erforderlich. Dazu sind die meisten modernen Drucker in der Lage, bei Nadeldruckern ist das jedoch mitunter nicht wirtschaftlich. Wichtig ist ein sauberer Ausdruck, um Probleme beim Scannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarten-PIN, die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen.

Für die Auszahlung der TI-Pauschalen zum eRezept muss:

  • gegenüber der KV Sachsen die sogenannte Betriebsbereitschaft eRezept erklärt  werden.

  • Hierfür kann ab der Installation der für das eRezept notwendigen Komponenten im Mitgliederportal der KV Sachsen die Betriebsbereitschaft am jeweiligen Leistungsort erklärt werden.

  • Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung für das Quartal der Anzeige der Betriebsbereitschaft.

Um Ihnen einen umfassen Einblick in diese neue digitale Gesundheitsanwendung der Telematikinfrastruktur zu geben, hatte der Vorstand der KV Sachsen mit Unterstützung der gematik einen eRezept-Dialog am 6. Oktober 2021 durchgeführt.

Hier gelangen Sie zur Aufzeichnung der Veranstaltung.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 gesetzlich verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Für Sie wäre es daher von Vorteil, wenn Sie sich schon im Vorfeld intensiv mit der Thematik beschäftigen und gemeinsam im Team die Prozesse und Abläufe erproben würden.

Für eine gute Vorbereitung bietet die KV Sachsen Webinare zum eRezept an.

Zur Teilnahme an diesen Veranstaltung nutzen Sie bitte nachfolgenden Link/ nachfolgende Zugangsdaten:

https://kvsachsen-de.zoom.us/j/81425109227?pwd=zDqVj8yu4X6UWZOBmZiu8NoWOWMqlQ.lF1EtNF3F_43ulmt

Webinar-ID:  814 2510 9227
Kenncode:    406206

Mit diesen Webinaren, welche wir gemeinsam mit Herstellern von Praxisverwaltungssystemen veranstalten, möchten wir Sie mittels einer Demonstration der eRezepterstellung an Ihrem speziellen PVS-System möglichst praxisnah auf die Umsetzung in Ihrer Praxis vorbereiten.

Nach erfolgter Veranstaltung werden hier die Präsentationen, Fragen und Antworten aus den Schulungen sowie zur Verfügung gestellte Links zu den Schulungsvideos der Systemhersteller hinterlegt.

01.12.202315:00 - 17:00 UhrTurbomed (CGM)Präsentation, Materialien
06.12.202315:00 - 17:00 UhrMedistar (CGM) 
13.12.202316:30 - 18:30 UhrAlbis (CGM) 
15.12.202313:00 - 15:00 UhrM1 Pro (CGM) 
22.12.202313:00 - 14:00 UhrMedatixxPräsentation, Materialien
02.02.202413:00 - 15:00 UhrMedical OfficePräsentation, Materialien
17.04.202415:00 - 17:00 Uhrtomedo 

Webinare mit weiteren Systemherstellern sind in Vorbereitung und werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.

Informationen für PVS-Anbieter

Falls auch Sie als Hersteller eines PVS-Systems Interesse an einer gemeinsamen Veranstaltung mit der KV Sachsen haben, Sie die Etablierung und Anwendung des eRezepts innerhalb Ihres PVS-Systems den sächsischen Ärzten demonstrieren und sich somit aktiv an der Einbindung aller Mitwirkenden beteiligen wollen, dann kontaktieren Sie uns unter digitalisierung@kvsachsen.de.