Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) war einer der ersten große Meilensteine der Telematikinfrastruktur (TI) im Praxisalltag. Ziel war es, den „gelben Schein“/das Muster 1 durch einen rein digitalgestützten Prozess zu ersetzen. Heute ist die eAU in der Versorgung angekommen und gilt somit als Standard.

Ärztinnen und Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber rufen sie dort elektronisch ab.

Die elektronische Übermittlung der für die Krankenkassen bestimmten AU-Daten erfolgt mit Hilfe des Kommunikationsdienstes in der Medizin (KIM). Papier- und Blankoformulare wurden – soweit noch erforderlich – durch einfache Ausdrucke ersetzt. Patienten erhalten weiterhin einen Papierausdruck für sich. Dieser dient der Information über die Dauer der Krankschreibung und muss ausschließlich auf Wunsch des Patienten unterschrieben werden.

Die Bereitstellung der eAU in der elektronischen Patientenakte ersetzt den Papierausdruck.

Seit dem 1. Januar 2023 sollen auch die Arbeitgeber die AU-Daten digital erhalten. Der Arbeitgeber ist somit dazu angehalten, diese bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers – nicht bei den Praxen – abzurufen. Voraussetzung dafür ist die verpflichtende Information des Arbeitnehmers über die Krankschreibung gegenüber dem Arbeitgeber. 

Stand 01/2025 – Sonderregelung AU-Bescheinigung für Arbeitgeber

Ärzte müssen die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen (auf Wunsch des Patienten) ausdrucken. Dies gilt insbesondere für Arbeitslose und Minijobber in Privathaushalten. 

Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten elektronisch zu verschicken:

  • AU-Vordruck im PVS aufrufen und befüllen

  • Verordnungsvordruck elektronisch signieren und bei Bedarf den Patienten-Ausdruck bereitstellen 

  • durch das PVS erfolgt die elektronische Übermittlung automatisch an die zuständige Krankenkasse

Ärzte können unbefüllte Ausdrucke des AU-Formulars aus dem PVS erstellen und diese im Rahmen von Haus-/Pflegeheimbesuchen händisch ausfüllen sowie unterschreiben. Die AU-Daten übertragen sie später in der Praxis in das PVS und übertragen die eAU an die Krankenkasse. Alternativ kann die eAU erst nach dem Haus-/Pflegeheimbesuch in der Praxis erstellt und die Papierausfertigungen* an den Patienten zugesandt oder in der ePA bereitgestellt werden.

Bei einer eAU, die im Besuchsdienst ausgestellt wird, ist die digitale Übermittlung bis zum Ende des nachfolgenden Werktages möglich.

*Abrechnung GOP 40130 für Versand möglich.

Im Fall einer technischen Störung gelten folgende Regelungen:

Technische Störungen des Versandes

  • Im Falles einer Störung des digitalen Versandes aus der Praxis an die Krankenkasse speichert das PVS die AU-Daten und versendet die eAU erneut, sobald dies technisch wieder möglich ist.

Technische Störung beim Erstellen der eAU

  • In diesem Fall händigt die Praxis dem Patienten neben dem Patientenausdruck zwei weitere unterschriebene Ausfertigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus, die der Patient entsprechend weiterleitet.

Feststellung technische Störung zum späteren Zeitpunkt

  • Stellen Ärzte erst später fest, dass eine Störung der TI vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkasse übertragen werden kann, versendet die Praxis selbst die Papierbescheinigung* an die zuständige Krankenkasse.

*Abrechnung GOP 40130 für Versand möglich.

Die eAU muss rechtssicher elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist dafür eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit sehr hohen Sicherheitsniveau vorgesehen.

Komfortsignatur

Bei diesem Verfahren können Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll eine eAU signiert werden, muss der Arzt dies im PVS nur noch bestätigen.

Stapelsignatur

Ärztinnen und Ärzte können mit diesem Signaturverfahren mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel.

Voraussetzung für die eAU ist neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur:

  • Konnektor-Update (Version PTV4+ zur Nutzung der Komfortsignatur)

  • Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) als sicherer Versandweg

  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

    • bis Juni 2026 mindestens der Generation 2.0 und

    • ab Juli 2026 mindestens der Generation 2.1

      für die qualifizierte elektronische Signatur

  • Praxisverwaltungssystem-Update für eAU

Möglicherweise ist ein weiteres eHealth-Kartenterminal für die Nutzung der Komfortsignatur notwendig.