Jeder Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung ist verpflichtet, an seinem Vertragsarztsitz sowie weiteren Tätigkeitsorten Sprechstunden entsprechend dem Bedürfnis der Patienten nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung festzusetzen und bekannt zu geben. Als Sprechstunden gelten die Zeiten, in denen der Vertragsarzt für die Versorgung der Versicherten unmittelbar zur Verfügung steht. Hiervon sind sämtliche Tätigkeiten des Vertragsarztes umfasst, die er im Rahmen einer Behandlung eines Versicherten erbringt. Dazu zählen auch operative Tätigkeiten und Besuchszeiten.

Vorgaben hinsichtlich der Sprechzeiten sind im § 17 Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt. Die Sprechstunden sind grundsätzlich mit festen Uhrzeiten auf dem Praxisschild anzugeben. Sprechstunden „nach Vereinbarung“ oder die Ankündigung einer Vorbestellpraxis dürfen zusätzlich angegeben werden (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 BMV-Ärzte).

Die Sprechzeiten sind beim jeweiligen Arzt bzw. Psychotherapeuten im Arztregister hinterlegt und werden zugleich in der Arztsuche veröffentlicht.

Wenn Sie Ihre Sprechzeiten ändern, müssen Sie dies der KV Sachsen mitteilen. Bitte informieren Sie Ihre zuständige Bezirksgeschäftsstelle mit dem Formular „Änderungsmitteilung für Ärzte oder für Psychotherapeuten“ darüber.

Bei einer Zulassung mit einem vollem Versorgungsauftrag müssen Sie an allen zugelassenen Tätigkeitsorten persönlich insgesamt mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung stehen. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gilt die Sprechstundenverpflichtung jeweils anteilig. 

Für angestellte Ärzte kommt eine ergänzende Sprechstundenverpflichtung entsprechend dem Anstellungsumfang im jeweiligen Fachgebiet des Angestellten hinzu.

Es gelten folgende Mindestsprechstundenverpflichtungen für zugelassene und angestellte Ärzte bzw. Therapiezeiten bei Psychotherapeuten:

Umfang des VersorgungsauftragsMindestangebot Sprechzeiten
voller Versorgungsauftrag25 Std./Woche
3/4 Versorgungsauftrag
 
18,75 Std./Woche
(= 18 Stunden und 45 Minuten)
1/2 Versorgungsauftrag
 
12,5 Std./Woche
(= 12 Stunden und 30 Minuten)
1/4 Versorgungsauftrag
(nur für Angestellte möglich)

 
6,25 Std./Woche
(= 6 Stunden und 15 Minuten)
 

Bei Job-Sharing-Verhältnissen gelten der Job-Sharing Senior und der Job-Sharing Junior zusammen als ein Vertragsarzt und der jeweilige Versorgungsauftrag ist von beiden zusammen zu erfüllen.

Gemäß § 17 Abs. 1c BMV-Ärzte müssen die nachfolgend benannten Arztgruppen innerhalb der Sprechstundenzeiten offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten und der KV Sachsen auch mitteilen:

  • Augenärzte

  • Chirurgen (FÄ f. Chirurgie; FÄ f. Kinderchirurgie; FÄ f. Plastische u. Ästhetische Chirurgie)

  • Frauenärzte

  • HNO-Ärzte

  • Hautärzte

  • Kinder- und Jugendpsychiater (FÄ f. Kinder- und Jugendpsychiatrie; FÄ f. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)

  • FÄ f. Neurologie, FÄ f. Nervenheilkunde; FÄ f. Neurologie und Psychiatrie

  • Neurochirurgen

  • FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie

  • Orthopäden (FÄ f. Orthopädie; FÄ f. Orthopädie u. Unfallchirurgie)

  • Urologen

Die vorgenannten Arztgruppen haben entsprechend ihres Versorgungsauftrages (Zulassung und Anstellung) folgende offene Sprechstunden wöchentlich vorzuhalten.

Umfang des Versorgungsauftrags  Mindestangebot Sprechzeiten 
 voller Versorgungsauftrag 5 Std./Woche 
 3/4 Versorgungsauftrag3,75 Std./Woche
(= 3 Stunden und 45 Minuten) 
1/2 Versorgungsauftrag2,5 Std./Woche
(= 2 Stunden und 30 Minuten) 
 1/4 Versorgungsauftrag
(nur für Angestellte möglich)
 1,25 Std./Woche
(= 1 Stunden und 15 Minuten)

 

Jeder Arzt und Psychotherapeut mit einem vollen Versorgungsauftrag, der eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie hat, muss im Rahmen seiner generellen Sprechstundenverpflichtung 100 Minuten pro Woche in Form einer Psychotherapeutischen Sprechstunden vorhalten. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten folgende Mindestvorgaben:

  • 3/4 bis 1,0 Versorgungsauftrag:    100 Minuten

  • 1/4 bis 1/2 Versorgungsauftrag:    50 Minuten

Die Psychotherapeutischen Sprechstunden können entweder im Rahmen von offenen Sprechstunden oder im Rahmen von Sprechstunden mit Terminvergabe erfolgen. Dies bleibt dem Psychotherapeuten überlassen.

Sie können Sprechzeiten auch in Form einer Videosprechstunde anbieten. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Alle wichtigen Infomationen finden dazu finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

Ressort Vertragsärztliche Versorgung

Die Übersicht der regionalen Ansprechpartner finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Ärzte-ZV

SGB V