Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
Eine Übersicht zum Thema Videosprechstunde finden Sie auf der Internetseite der KBV:
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/videosprechstunde
Antragsberechtigt
Alle Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, außer Laborärzte, Pathologen und Radiologen
Voraussetzungen
Erfüllung der technischen Anforderungen an die apparative Ausstattung der Praxis gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä (Anlage 1)
Grundsätzliche Einschränkungen
Genehmigungspflichtige Leistung
Hinweise
Zertifizierte Videodienstanbieter finden Sie auf der Seite der KBV unter:
KBV: Zertifizierte Videodienstanbieter
Die Videosprechstunde ist eine Praxisgenehmigung. Die Antragstellung erfolgt für alle in der Praxis/dem MVZ tätigen Ärzte und Psychotherapeuten, denen entsprechend den Vorgaben in den Präambeln ihrer fachgruppenspezifischen Kapitel des jeweils geltenden EBM eine diesbezügliche Abrechnungsmöglichkeit eröffnet ist.
Antragsformulare
Ihr Ansprechpartner
Team sonstige Verträge/sonstige QSV
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig
