Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM

Eine Übersicht zum Thema Videosprechstunde finden Sie auf der Internetseite der KBV:

https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/videosprechstunde


Antragsberechtigt

  • Alle Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, außer Laborärzte, Pathologen und Radiologen


Voraussetzungen

  • Erfüllung der technischen Anforderungen an die apparative Ausstattung der Praxis gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä (Anlage 1)


Grundsätzliche Einschränkungen

Genehmigungspflichtige Leistung


Hinweise

Zertifizierte Videodienstanbieter finden Sie auf der Seite der KBV unter:

KBV: Zertifizierte Videodienstanbieter

Die Videosprechstunde ist eine Praxisgenehmigung. Die Antragstellung erfolgt für alle in der Praxis/dem MVZ tätigen Ärzte und Psychotherapeuten, denen entsprechend den Vorgaben in den Präambeln ihrer fachgruppenspezifischen Kapitel des jeweils geltenden EBM eine diesbezügliche Abrechnungsmöglichkeit eröffnet ist.


Antragsformulare

Antrag Videosprechstunde