Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als gestandener oder frischer Vertragsarzt für den ärztlichen Nachwuchs zu engagieren und vom Austausch und Interesse ebenfalls zu profitieren.

Haben Sie Lust, als Mentor Ihr Wissen an den ärztlichen Nachwuchs weiterzugeben?

In den letzten Jahren sind viele verschiedene Ansätze zur Unterstützung und Gewinnung von ärztlichen Nachwuchs entwickelt worden. Erfolgreich können diese nur sein, wenn bereits im Studium der Humanmedizin die ersten Kontakte zur Praxis geknüpft werden können, um frühzeitig praktische Erfahrungen zu erwerben und erworbenes Wissen anwenden zu können. Dazu braucht es Praxen, die diese Möglichkeiten anbieten.

Seit 2013 werden in den Förderprogrammen „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ und „Sächsisches Hausarztstipendium“ Studierende mit dem Ziel, hausärztlich im ländlichen Raum Sachsens außerhalb der Städte Dresden/Radebeul und Leipzig/Markkleeberg tätig zu werden, gefördert. Im  Modellprojekt „Studieren in Europa“ sind pro Studienjahr insgesamt 40 Studienplätze, davon werden 20 Plätze vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gefördert, an der Universität Pécs zu vergeben. Das „Sächsische Hausarztstipendium“ unterstützt pro Studienjahr 20 Studierende an deutschen Universitäten mit einer monatlichen Zahlung von 1.000 Euro.

Das frühzeitige Kennenlernen von Patenpraxis, -mitarbeitenden, -abläufen und der frühe Kontakt zu Patienten soll den Studierenden schon während des Studiums alle Perspektiven eines Hausarztes eröffnen. In den Förderprogrammen lernen die Studierenden ab dem ersten Studienjahr die hausärztliche Tätigkeit näher kennen, indem sie während des Studiums eine Patenschaft mit einer Hausarztpraxis in Sachsen eingehen, bei der sie bis zu 24 Tage (im Modellprojekt „Studieren in Europa“ 12 Tage) im Jahr hospitieren. Im Idealfall lassen sich dabei sogar potentielle Nachfolger für Praxen finden.

Die Patenschaftspraxen erhalten pro Tag der Betreuung eine Aufwandsentschädigung.

Die Voraussetzungen zur Anerkennung als Patenschaftspraxis sind u.a., dass

  • der Antragsteller seit mindestens zwei Jahren in eigener Verantwortung hausärztlich tätig ist,

  • die Praxis eine geeignete Struktur aufweist und

  • eine typische allgemein-medizinische Grundausrichtung besitzt.

Der ausführliche Kriterienkatalog ist auf Nachfrage über nachwuchsfoerderung@kvsachsen.de erhältlich.

Studierende der Humanmedizin müssen nach Bestehen des ersten Abschnitts und vor Absolvierung des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung eine in der Regel vierwöchige Famulatur absolvieren. Die KV Sachsen unterstützt Studierende, wenn sie sich für eine hausärztliche oder fachärztliche Famulatur in sächsischen Vertragsarztpraxen außerhalb des Stadtbereichs (Dresden, Radebeul, Leipzig) entscheiden.

Zu den geförderten Fachgebieten gehören:

  • Allgemeinmedizin

  • Kinder- und Jugendmedizin

  • Augenheilkunde

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

  • Neurologie

  • Psychiatrie und Psychotherapie

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie

  • Urologie

  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Weitere Informationen zur Absolvierung der Famulatur sowie eine Vorlage des Famulaturzeugnisses finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Landesprüfungsamtes für akademische Heilberufe.

Wenn Sie Famulaturpraxis werden wollen, können Sie Ihre Praxis in unserer Famulaturbörse inserieren lassen.

Akkreditierte akademische Lehrpraxen der TU Dresden und der Universität Leipzig, die Studierende im Wahltertial Allgemeinmedizin ausbilden, erhalten für die Lehrleistung pro betreuten Studierenden/pro Wahltertial eine Förderung in Höhe von 800 Euro. Die Auswahl und Koordinierung der geförderten akademischen Lehrpraxen und Studierenden obliegt den Medizinischen Fakultäten der TU Dresden und der Universität Leipzig.

Weitere Informationen zur akademischen Lehrpraxis und Antragsstellung erhalten Sie unter:

TU Dresden
Uni Leipzig

Hinweis:

Weitere Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie unter Nachwuchsärzte Sachsen.

Kontakdaten

Ressort Vertragsärztliche Versorgung