Qualitätszirkel in der ambulanten Versorgung

Qualitätszirkel, kurz QZ, sind fester Bestandteil ärztlicher und psychotherapeutischer Fortbildung und anerkannter Baustein der Qualitätsförderung. Der erfahrungsbezogene, kollegiale Austausch in kleinen Gruppen zu selbst bestimmten Themen begleitet einen großen Teil der Ärzte und Psychotherapeuten in Ihrem Praxisalltag.

Aktuell sind fast 400 Qualitätszirkel von der KV Sachsen anerkannt. Sie beschäftigen sich mit krankheitsbezogenen Fragestellungen, Fällen aus der Praxis, dem Qualitätsmanagement oder der Praxisorganisation.

Qualitätszirkelarbeit als Maßnahme zur Sicherung und Verbesserung der Qualität in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung wird als Fortbildung im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V anerkannt.

Die Teilnahme an einem Qualitätszirkel kann gleichzeitig als Nachweis für spezifische Fortbildungsanforderungen genehmigungspflichtiger Leistungen im Rahmen von Verträgen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen dienen.

Sie möchten an einem Qualitätszirkel mitwirken, sich fortbilden und gleichzeitig regional vernetzen, Erfahrungen mit Kollegen teilen und dabei Fortbildungspunkte sammeln? Unter Dokumente finden Sie anerkannte Qualitätszirkel in Ihrer Region.

Sie möchten selbst einen Qualitätszirkel gründen? Informieren Sie sich nachfolgend, wie die KV Sachsen Sie hierbei unterstützt und von welchen Vorteilen ein Qualitätszirkel mit einer Anerkennung durch die KV Sachsen profitiert.

 

Auf Basis der Qualitätssicherungs-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind die Grundsätze zur Anerkennung und Förderung der Qualitätszirkel im Bereich der KV Sachsen in der Leitlinie „Qualitätszirkel in Sachsen“ zusammengefasst.

Die Leitlinie „Qualitätszirkel in Sachsen“ wurde aktualisiert (z.B. digitale Angebote, Online-Sitzungen) und ist ab 01.01.2025 gültig. Zudem wurde als zielführend angesehen, Inhalte der neuen (gültig ab 01.01.2025) Fortbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) und der aktuell gültigen der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK) in der Leitlinie zu berücksichtigen.

Qualitätszirkel werden von der KV Sachsen anerkannt und gefördert, wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Leitung durch einen ausgebildeten, anerkannten Moderator, der Mitglied der KV Sachsen ist

  • Sitzungsort des Qualitätszirkel innerhalb der Grenzen von Sachsen

  • feste Gruppengröße von mindestens 5 Mitgliedern der KV Sachsen (aus mehreren Einrichtungen) und maximal 25 Teilnehmern

  • kontinuierlicher Austausch unter den Teilnehmern

  • kollegiale Diskussion und Anwendung von Methoden der Qualitätszirkelarbeit

  • Auswahl von Themen aus der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien

  • Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften

  • Gewährleistung von Unabhängigkeit, inhaltlicher Autonomie des QZ, Firmen- und Produktneutralität

Für die Gründung eines Qualitätszirkels ist die Anerkennung durch die KV Sachsen erforderlich.

Erst nach erfolgter Anerkennung eines Qualitätszirkels kann die erste Sitzung durchgeführt werden.

Ausbildung als Moderator

Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines QZ ist die Erfüllung der Anforderung an die Qualifikation als Qualitätszirkel-Moderator.

Für Ärzte und Psychotherapeuten, die beabsichtigen, einen Qualitätszirkel zu gründen, bietet die KV Sachsen eine Moderatorengrundausbildung an.

Inhalt der Schulung sind das Qualitätszirkelkonzept, Grundlagen der Gruppenleitung und Moderationstechniken sowie Empfehlungen zur strukturierten Bearbeitung von Themen, wie z. B. die Patientenfallkonferenz. Gruppenarbeit und Übungen stehen bei der Ausbildung im Vordergrund.

Anerkennung beantragen

Die Anerkennung eines Qualitätszirkels beantragen Sie mit dem entsprechenden Formular „Antrag auf Anerkennung“ unter Dokumente mit Angaben zu dem geplanten Vorhaben und senden es rechtzeitig vor dem geplanten Termin der ersten QZ-Sitzung an qualitaetszirkel@kvsachsen.de.

Ihre Vorteile:

  • Anmeldung der Qualitätszirkelsitzung als Fortbildung bei den Kammern und Übermittlung der Fortbildungspunkte

  • für die Teilnehmer durch die KV Sachsen

  • Bekanntgabe des Qualitätszirkel-Angebots im Internetauftritt der KV Sachsen

  • finanzielle Förderung (von bis zu 10 Sitzungen des Qualitätszirkels pro Jahr)

Dokumentation des Qualitätszirkels

Über die einzelnen Qualitätszirkel-Treffen müssen Protokolle angefertigt werden. Dokumentiert werden dabei insbesondere Inhalte und Themen der Sitzung, ggf. verwendete Daten und Leitlinien, aber auch Ergebnisse der Zirkelarbeit. Das Protokoll bildet die Grundlage für die finanzielle Förderung des Moderators eines Qualitätszirkels und die Anmeldung als Fortbildungsveranstaltung durch die KV Sachsen.

Zusammen mit der Teilnehmerliste muss das elektronisch ausgefüllte Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Veranstaltung bei der KV Sachsen per E-Mail an qualitaetszirkel@kvsachsen.de eingereicht werden.

Das elektronisch beschreibbare Protokollformular und die Teilnehmerliste können unter Dokumente heruntergeladen werden.

Tutoren als Ansprechpartner für Qualitätszirkelmoderatoren

In der KV Sachsen tätige Tutoren sind erfahrene QZ-Moderatoren und gleichzeitig Mitglieder der QZ-Kommission, die eine Tutorenausbildung bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) absolviert haben.

Sie begleiten nach dem Konzept der KBV im Rahmen des Train-the-Trainer-Prinzips ihre Moderatorenkollegen methodisch sowie fachlich. Sie bilden Moderatoren aus und wirken an ihrer Weiterbildung in den entsprechenden Modulen des Qualitätszirkel-Handbuchs der KBV mit. Darüber hinaus sind die Tutoren fachliche Ansprechpartner für die KV Sachsen und arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung der Qualitätszirkelarbeit mit.

Die Tutoren der KV Sachsen stehen den Moderatoren von Qualitätszirkeln als fachliche Ansprechpartner unter der folgenden E-Mail-Adresse gern für Fragen zur Verfügung:

qz-tutoren@kvsachsen.de

Fortbildungspunkte für Veranstaltungen anerkannter Qualitätszirkel

Als Maßnahme zur Sicherung der Qualität in der Medizin wird die Qualitätszirkelarbeit als Fortbildung im Rahmen der Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V anerkannt.

Die KV Sachsen übernimmt als Service für die von ihr anerkannten Qualitätszirkel die Anmeldung der Fortbildungsveranstaltung bei der zuständigen Kammer sowie die Punkteübermittlung für die teilnehmenden Mitglieder.

Gleichzeitig kann die Qualitätszirkel-Teilnahme als Nachweis für spezifische Fortbildungsanforderungen im Rahmen von Verträgen oder Qualitätssicherungsvereinbarungen dienen.

 

Ihre Ansprechpartner

Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig