Die Abrechnung vertragsärztlicher oder psychotherapeutischer Leistungen erfordert die Einhaltung entsprechender Vorgaben und ein hohes Sicherheitsniveau.
So muss die Abrechnung gemäß der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mittels EDV leitungsgebunden elektronisch (online) erfolgen.
Bei der Erstellung der Abrechnung ist zudem die Richtlinie der KV Sachsen zur Erstellung der Quartalsabrechnung einzuhalten.
Das Praxisverwaltungssystem ist ein wichtiger Bestandteil bei der Arbeit in der Praxis. Es ist Vorrausetzung für die Teilnahme an der IT-gestützten vertragsärztlichen Abrechnung und unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Organisation, Durchführung und Dokumentation der Praxisaufgaben. Alle Praxisabläufe können damit fast vollständig digital abgebildet werden.
Das zur Abrechnung verwendete PVS muss von der KBV geprüft sein und über eine entsprechende gültige Prüfnummer verfügen. Vor Quartalsbeginn ist das PVS mit dem vom Softwarehersteller bereitgestellten Update zu aktualisieren.
Blankoformularbedruckung (BFB) ist die Formularerzeugung auf unbedrucktem Spezialpapier in der Arztpraxis, wobei durch die Praxis-Software und einem Laserdrucker sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert werden.
Dabei können alle bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formulare und Psychotherapieformulare mit Ausnahme des Musters 16 (Rezept) generell mittels Blankoformularbedruckung erzeugt werden. Das Rezept (Muster 16) wird aus Sicherheitsgründen nicht im Blankoverfahren erstellt, sondern als Originalvordruck bedruckt.
Voraussetzung für die Nutzung der Blankoformularbedruckung ist, dass die verwendete Praxis-Software von der KBV für die Blankoformularbedruckung zertifiziert wurde.
Die Vorschriften zur Blankoformularbedruckung sind im § 42 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) verankert. Weitere Regelungen, die beim Verfahren der Blankoformularbedruckung zu beachten sind, finden Sie in der "Vordruck-Vereinbarung Blankoformularbedruckung" (Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Des Weiteren gelten die verbindlichen Hinweise der Vordruckerläuterungen zum Ausfüllen der einzelnen Felder.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen bei der Inanspruchnahme eines Arztes oder Psychotherapeuten die eGK vorlegen. Beachten Sie dazu auch die Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf der Internetpräsenz der KBV.
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Fachbereich Leistungsabrechnung