Notfalldatenmanagement (NFDM)

Eine der ersten medizinischen Anwendungen, die der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz in der TI vorgesehen hat, ist das NFDM. Hierbei geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte in einem medizinischen Notfall wichtige, notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen können. Dies sind beispielsweise Informationen zu Diagnosen oder zur Medikation.

Damit das NFDM in den Praxen zum Einsatz kommen kann, muss die Industrie in sogenannten Feldtests die Funktionsfähigkeit und Einhaltung der Vorschriften der nach technischen Vorgaben der gematik entwickelten Technik durchführen. Nach der Entwicklung und Zertifizierung dieser Anwendungen sind entsprechende Updates für den Konnektor und das Praxisverwaltungssystem notwendig. Die Updates werden von den Praxisverwaltungssystemanbietern zur Verfügung gestellt, sofern die Zertifizierung durch die gematik und die notwendigen Tests im Vorfeld der Zertifizierung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich abgeschlossen wurden.

Bevor ein Arzt künftig einen Notfalldatensatz erstellt, muss er prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist, den Patienten darüber aufklären und seine Einwilligung einholen.

Den Notfalldatensatz lesen dürfen bei einem medizinischen Notfall Ärzte, Notfallsanitäter oder andere Personen, die einen elektronischen Heilberufsausweis besitzen – auch ohne Zustimmung des Patienten. Anders ist es bei einem normalen Arztbesuch: Der Arzt darf die Notfalldaten nur lesen oder bearbeiten, wenn der Patient dem ausdrücklich zustimmt. Auf der eGK wird genau protokolliert, wer wann wo auf den Notfalldatensatz zugegriffen hat.

Die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der eGK ist für den Versicherten freiwillig, jedoch muss der Arzt alle Voraussetzungen schaffen, sofern der Patient das Anlegen wünscht.

  • aktiver TI-Anschluss an jedem Leistungsort der Praxis

  • jeweils ein Update des Konnektor- und Praxisverwaltungssystems (für NFDM/eMP)

  • eHBA der Generation 2  zum Signieren von NFDM und eMP

  • Erklärung der Betriebsbereitschaft je Leistungsort für die Fachanwendung NFDM und/ oder eMP im Mitgliederportal der KV Sachsen

  • Auszahlung der TI-Pauschalen NFDM/eMP automatisch nach Erklärung der Betriebsbereitschaft

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich bereits im September 2019 auf neue Eckpunkte, u.a. zur Fachanwendung Notfalldatenmanagement (NFDM), in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) geeinigt.

Um das NFDM nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte folgende über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur hinausgehende Komponenten und Dienste:

  • Ab der Konnektor-Version eHealth-Konnektor, welche mittels Update der aktuell im Einsatz befindlichen Konnektoren erreicht wird, ist die Erstellung und Speicherung der NFDM-Datensätze auf der eGK möglich.

  • eHBA der Generation 2 (Arztausweis mit elektronisch auslesbarer Signatur für die elektronische Signatur des NFDM)

  • Update des Praxisverwaltungssystems für NFDM sowie

  • optional können weitere Kartenlesegeräte in den Sprechzimmern eingesetzt werden.

Für die Umsetzung der neuen Fachanwendung ist ein aktiver TI-Anschluss am jeweiligen Leistungsort notwendig. Es werden jedoch keine neuen Kartenlesegeräte sowie keine zusätzlichen Praxisausweise (SMC-B Karten) und auch kein neuer Konnektor benötigt. Alle Anpassungen erfolgen mittels Update der bereits vorhandenen Komponenten. Die aktuell im Einsatz befindlichen Konnektoren werden durch das Update auf das Modul NFDM zu sogenannten eHealth-Konnektoren. Es können jedoch weitere Kartenlesegeräte für die Ausstattung der Sprechzimmer im  Rahmen der Bearbeitung und Speicherung der NFDM auf der eGK des Patienten notwendig werden. Für diese zusätzlichen Kartenlesegeräte werden in Abhängigkeit von der Zahl der Betriebsstättenfälle des jeweiligen Leistungsortes weitere TI-Pauschalen ausgezahlt.

  • je 625 Betriebsstättenfälle entsteht ein Anspruch auf eine weitere TI-Pauschale für ein stationäres Kartenlesegerät

  • die Zahl der Betriebsstättenfälle wird durch die KV Sachsen aus den Abrechnungsdaten gemäß den Vorgaben der TI-Finanzierungsvereinbarung ermittelt

Für die Abrechnung der im EBM verankerten GOP und der in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen, muss gegenüber der KV die sogenannte Betriebsbereitschaft NFDM erklärt werden.

Hierfür kann ab der Verfügbarkeit des eHealth-Konnektor-Updates und des NFDM-Updates für das Praxisverwaltungssystem im Mitgliederportal der KV Sachsen die Betriebsbereitschaft der jeweiligen Fachanwendung gegenüber der KV Sachsen online erklärt werden. Dafür loggen Sie sich im Mitgliederportal mit Ihren Zugangsdaten ein, wählen die Rubrik Weitere Dienste und dort das Thema Betriebsbereitschaft NFDM aus, um für den jeweiligen Leistungsort die Betriebsbereitschaft anzuzeigen.

Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt nach der Anzeige automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal der Erklärung der Betriebsbereitschaft. Für die Auszahlung ist allein die Schaffung und Anzeige der Betriebsbereitschaft ausschlaggebend, eine Abrechnung einer in diesem Zusammenhang möglichen GOP wird nicht vorausgesetzt.