Am 11. Mai 2019 trat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll vor allem die Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten beschleunigt werden. Diesbezüglich ist es erforderlich die Terminservicestelle auszubauen.
Durch die KV Sachsen wird bereits seit November 2014 die TSS betrieben und auf Basis der Bestimmungen des §75 SGB V sowie der Anlage 28 des Bundesmantelvertrages-Ärzte fortgeführt.
Im Rahmen der Terminvermittlung durch die TSS sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Insbesondere Fachärzte für Augenheilkunde, Fachärzte für Neurologie, Fachärzte für Psychiatrie, Haus- und Kinderärzte sowie Psychotherapeuten bitten wir aufgrund der zahlreichen Terminanfragen um Unterstützung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Bitte prüfen Sie, ob zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten in Ihrer Praxis bestehen und melden uns diese freien Termine über die Plattform eTerminservice (eTS).
Bitte prüfen Sie zudem, ob Sie der TSS kurzfristige Termine für dringende Patientenkontakte bereitstellen können – unberührt vom regulären Terminmanagement Ihrer Praxis. Die für Patienten im Rahmen einer Terminvermittlung erbrachten Leistungen werden Ihnen, bei Kennzeichnung durch Ihr Praxisverwaltungssystem extrabudgetär vergütet. Zu beachten ist, dass dies mit einer gleichzeitigen Bereinigung einhergeht.
Ab dem 01.09.2019 erhalten Sie außerdem gemäß TSVG Zuschläge auf die Grund- bzw. Versichertenpauschalen von bis zu 50 Prozent in Abhängigkeit des Zeitraumes zwischen Vermittlungsanfrage und Realisierung des vermittelten Termins.
Für eine möglichst einfache Bereitstellung und Koordinierung von Terminen empfehlen wir Ihnen, den eTS zu nutzen. Über einen Link im Mitgliederportal erhalten Sie direkten Zugang zum dortigen Profil- und Terminbereich Ihrer Betriebsstätte(n). Durch das Anlegen von Terminserien und Praxisprofilen gestaltet sich das Terminmanagement effizient und übersichtlich.
Die „eTerminservice – Anleitung zur Nutzung und Anwendungsbeispiele“ unterstützt Sie und Ihre Mitarbeiter detailliert und anschaulich bei der Nutzung des eTS.
Ergänzend erläutert Ihnen die „eTerminservice – Kurzanleitung“ den schnellen Zugang zum eTerminserviceS aus dem Mitgliederportal sowie das Einstellen Ihres ersten Termins.
Beides steht Ihnen ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei fachlichen Fragen rund um die Themen eTerminservice, Vermittlungscode und Terminmeldung wenden Sie sich bitte an den eTS-Support:
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 14:00 Uhr |
Telefonnummer | 0351 8290-6790 |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Versicherte keinen Anspruch haben, auf Verlangen eine als medizinisch dringlich eingestufte Überweisung zu erhalten – auch wenn dies im Einzelfall schwierig ist. Bitte kennzeichnen Sie diese nur bei medizinisch indizierter Notwendigkeit.
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits für Ihre Unterstützung bedanken; eine separate Bestätigung/Antwort auf Ihre Terminmitteilung erhalten Sie zweimal täglich automatisiert per E-Mail, sobald ein Termin vergeben oder abgesagt wurde.
Sofern Sie den eTS nicht verwenden, bitten wir Sie, alle nicht wahrgenommenen und nicht abgesagten Termine per E-Mail zu melden.
Unter folgenden Links stellt Ihnen die KBV einige Videos mit einer detaillierten Erläuterung einzelner Funktionen des eTerminservice zur Verfügung:
Tutorial zum eTerminservice Teil 1: erste Schritte
Videoanleitung zur Anmeldung und Profilbearbeitung
Ihre Ansprechpartner
Landesgeschäftsstelle
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig