Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.

Die fallbezogene Dokumentation unterliegt folgenden Datenlieferfristen:

  • Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai (1. Quartal),  15. August (2. Quartal) , 15. November (3. Quartals) und zum 28. Februar (4. Quartal des Vorjahres)

  • Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar (Folgejahr) über das Mitgliederportal eingereicht werden.

Der jährliche Jahresrückmeldebericht wird zum 31. Mai (Folgejahr) im Mitgliederportal bereitgestellt.

Seit dem 01.07.2022 ist die Patientenbefragung im Verfahren gestartet und der Versand der verschlüsselten Adressdaten von allen Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die im Vormonat entlassen wurden und bei denen eine Koronarangiographie oder eine perkutane Koronarintervention durchgeführt wurde, bis spätestens zum 12. des Folgemonats an die Datenannahmestelle der KVS zu übermitteln. Die Datenübermittlung erfolgt hierbei analog zur Datenübermittlung QS PCI.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens - hier PCI - zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

Digitale Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ der KBV und des Kompetenzzentrums für Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) mit dem Deutschen Ärzteblatt:

https://www.aerzteblatt.de/cme

Workshop „Externe stationäre und ambulante Qualitätssicherung - Update 2026“ der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Sachsen am 7. Januar 2026

Flyer zum Workshop