Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bietet die Möglichkeit, den Medikationsplan in elektronischer Form auf der eGK zu speichern und damit die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Datenmanagement) zu unterstützen.
Der eMP umfasst Patientenstammdaten wie Name und Geburtsdatum, medikationsrelevante Daten bspw. zu Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Medikation des Patienten (sowohl verordnete als auch rezeptfreie Medikamente) und Informationen zur Einnahme (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Ebenfalls aufgeführt sind Arzneimittel, die aktuell nicht mehr eingenommen werden, jedoch in die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt einbezogen werden. Ziel ist es, das Risiko von arzneimitteltherapiebezogenen Problemen für den Patienten zu verringern.
Das Speichern des Medikationsplans auf der eGK ist für den Versicherten freiwillig. Er hat aber ab einer regelmäßigen Einnahme von mindestens drei Medikamenten einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Pflege des Medikationsplans durch den Arzt.
aktiver TI-Anschluss an jedem Leistungsort der Praxis
jeweils ein Update des Konnektor- und Praxisverwaltungssystems (für eMP)
eHBA der Generation 2 zum Signieren von eMP
Erklärung der Betriebsbereitschaft je Leistungsort für die Fachanwendung eMP im Mitgliederportal der KV Sachsen
Auszahlung der TI-Pauschalen eMP automatisch nach Erklärung der Betriebsbereitschaft
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich bereits im September 2019 auf neue Eckpunkte, u.a. zur Fachanwendung elektronischer Medikationsplan (eMP), in der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) geeinigt.
Um eMP nutzen zu können, benötigen Vertragsärzte folgende über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur hinausgehende Komponenten und Dienste:
Update des Praxisverwaltungssystems für eMP sowie
optional können weitere Kartenlesegeräte in den Sprechzimmern eingesetzt werden.
Für die Umsetzung der neuen Fachanwendungen ist ein aktiver TI-Anschluss am jeweiligen Leistungsort notwendig. Es werden jedoch keine neuen Kartenlesegeräte sowie keine zusätzlichen Praxisausweise (SMC-B Karten) und auch kein neuer Konnektor benötigt. Alle Anpassungen erfolgen mittels Update der bereits vorhandenen Komponenten. Die aktuell im Einsatz befindlichen Konnektoren werden durch das Update auf das Modul eMP zu sogenannten eHealth-Konnektoren. Es können jedoch weitere Kartenlesegeräte für die Ausstattung der Sprechzimmer im Rahmen der Bearbeitung und Speicherung der eMP auf der eGK des Patienten notwendig werden. Für diese zusätzlichen Kartenlesegeräte werden in Abhängigkeit von der Zahl der Betriebsstättenfälle des jeweiligen Leistungsortes weitere TI-Pauschalen ausgezahlt.je 625 Betriebsstättenfälle entsteht ein Anspruch auf eine weitere TI-Pauschale für ein stationäres Kartenlesegerät
die Zahl der Betriebsstättenfälle wird durch die KV Sachsen aus den Abrechnungsdaten gemäß den Vorgaben der TI-Finanzierungsvereinbarung ermittelt
Für die Abrechnung der im EBM verankerten GOP und der in der Anlage 32 BMV-Ä vereinbarten TI-Pauschalen, muss gegenüber der KV die sogenannte Betriebsbereitschaft eMP erklärt werden.
Hierfür kann ab der Verfügbarkeit des eHealth-Konnektor-Updates und des eMP-Updates für das Praxisverwaltungssystem im Mitgliederportal der KV Sachsen die Betriebsbereitschaft der jeweiligen Fachanwendung gegenüber der KV Sachsen online erklärt werden. Dafür loggen Sie sich im Mitgliederportal mit Ihren Zugangsdaten ein, wählen die Rubrik Weitere Dienste und dort das Thema Betriebsbereitschaft eMP aus, um für den jeweiligen Leistungsort die Betriebsbereitschaft anzuzeigen.
Die Auszahlung der TI-Pauschalen erfolgt nach der Anzeige automatisch mit der Honorarzahlung für das Quartal der Erklärung der Betriebsbereitschaft. Für die Auszahlung ist allein die Schaffung und Anzeige der Betriebsbereitschaft ausschlaggebend, eine Abrechnung einer in diesem Zusammenhang möglichen GOP wird nicht vorausgesetzt.
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Fachbereich Digitalisierung