Im Mitgliederportal steht Ihnen die „Vorabprüfung der Quartalsabrechnung“ als Anwendung zur Verfügung. Die Vorabprüfung der Quartalsabrechnung durch das Regelwerk soll Ihnen die Möglichkeit eröffnen, Abrechnungsfehler, fehlende oder implausible Leistungseintragungen sowie -begründungen frühzeitig zu erkennen, um diese vor Abgabe der Quartalsabrechnung korrigieren zu können.
Im Rahmen der Vorabprüfung werden Ihre Daten mit dem zum Zeitpunkt der Vorabprüfung vorhandenen aktuellen Stand des Regelwerks geprüft. Dieses enthält Regeln zu EBM-Bestimmungen sowie regionalen und bundesweiten Verträgen.
Nach Abschluss der Vorabprüfung erhalten Sie Ergebnislisten, in denen Fehler und Hinweise zu Ihrer Abrechnung ausgegeben werden, mit deren Hilfe Sie Korrekturen an Ihrer Abrechnung vornehmen können.
Hinweis
Die Nutzung der Vorabprüfung stellt keine Abgabe der Abrechnung dar, d. h. die Abrechnung ist nach erfolgter Vorabprüfung wie gewohnt über das Mitgliederportal bei der KV Sachsen einzureichen.
Des Weiteren bitten wir Sie zu beachten, dass die Vorabprüfung die Ergebnislisten nicht sofort bereitstellen kann, da die Prüfung einer Abrechnung in Abhängigkeit von Dateigröße sowie der Anzahl parallel zu prüfender Abrechnungen eine gewisse Zeit benötigt.
Wir empfehlen daher, nach dem Start der Vorabprüfung das Portal zu verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt die Ergebnislisten abzurufen.
Nähere Informationen zur Vorabprüfung der Quartalsabrechnung und zum Support entnehmen Sie bitte den Bedienungshinweisen sowie dem FAQ-Katalog.
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