Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung.
In den Arbeitsabläufen kann Qualitätsmanagement als Führungsinstrument viele Dinge vereinfachen und die Verantwortlichen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und der Qualitätsmanagementrichtlinie unterstützen. Beim Qualitätsmanagement geht es nicht um neue Vorschriften und noch mehr bürokratischen Ballast, sondern um eine strukturierte Organisation von Arbeitsabläufen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch unsere Fortbildungsangebote.
Seit 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Darauf basierend hat der G-BA grundsätzliche Anforderungen in der QM-Richtlinie festgelegt.
Die QM-Richtlinie legt für den vertragsärztlichen Sektor fest, dass sich die Qualitätsmanagement-Anforderungen auf die Einrichtungen beziehen und nicht auf den einzelnen Vertragsarzt. In Praxen/MVZ, in denen mehrere Vertragsärzte tätig sind, soll ein zuständiger Arzt benannt werden, der für die Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verantwortlich ist.
Praxen/MVZ haben nach Tätigkeitsbeginn drei Jahre Zeit, um die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements einzuführen. Danach sollen sie diese kontinuierlich weiterentwickeln.
Die Praxen/MVZ können frei wählen, mit welchem QM-System sie arbeiten möchten. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In der QM-Richtlinie sind jedoch die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements aufgeführt, die verpflichtend umzusetzen sind. Diese können an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden. So kann auf die Anwendung einzelner Methoden und Instrumente verzichtet werden, wenn besondere individuelle Rahmenbedingungen dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen.
Obligatorisch für alle Praxen/MVZ sind jedoch ein Risiko- und Fehlermanagement. Werden Operationen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung durchgeführt, dann ist zudem die Nutzung von OP-Checklisten verpflichtend.
Die QM-Richtlinie gibt vor, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Sinne einer Selbstbewertung regelmäßig zu überprüfen ist. Die Ergebnisse sind für interne Zwecke zu dokumentiert.
Die folgenden Methoden und Instrumente sind in der QM-Richtlinie vorgeben:
Messen und Bewerten von Qualitätszielen
Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
TIPPMein PraxisCheck. Die verschiedenen Selbstbewertungstools der KBV zu QM, Hygiene, Datenschutz, Impfen etc. können als Ausgangspunkt genutzt werden, um den Ist-Zustand der Praxisorganisation und -qualität zu ermitteln und hieraus konkrete Qualitätsziele zu entwickeln.
TIPPErhebungsbogen zu Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in Praxen/Einrichtungen. Mit dem Erhebungsinstrument kann ein Überblick gewonnen werden, welche Bereiche des QM bereits umgesetzt werden und wo Verbesserungspotential besteht.
Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Prozess- und Ablaufbeschreibungen
Schnittstellenmanagement
Checklisten
Teambesprechungen
Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
Patientenbefragungen
TIPPeZAP – Das Online-Tool der KBV zur Patientenbefragung bietet die Möglichkeit, mit wenigen Schritten eine eigene Patientenbefragung anzulegen und auszuwerten.
Mitarbeiterbefragungen
Beschwerdemanagement
Patienteninformation und –aufklärung
Risikomanagement
Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
TIPPCIRS medical - Fehlerberichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft. CIRS ermöglicht anonym und sicher aus Fehlern und kritischen Ereignissen gegenseitig zu lernen.
TIPPJeder-Fehler-zählt – Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen. In dem Fehlerberichtssystem werden Fehlerberichte gesammelt und Anderen zur Verfügung gestellt, um so ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.
Die folgenden Anwendungsbereiche sind in der QM-Richtlinie vorgegeben:
Notfallmanagement
Hygienemanagement
TIPPHygiene und Medizinprodukte. Auf der Informationsseite der KV Sachsen befinden sich u.a. Leitfäden zur Umsetzung von Hygienestandards.
Arzneimitteltherapiesicherheit
TIPPPraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Die Broschüre der KBV und der Universität Frankfurt ermöglicht einen schnellen Einstieg mit praxisnahen Informationen.
TIPPArzneimittel A-Z. Die Sammlung der KV Sachsen enthält Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln.
Schmerzmanagement
Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
TIPPPraxisWissen: Barrieren abbauen. In der KBV Broschüre befinden sich Anregungen, wie die Praxis besser auf Patienten mit speziellen Bedürfnissen ausgerichtet werden kann.
NEU Prävention und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt
TIPPKein Raum für Missbrauch. In der Broschüre des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. können Personalverantwortliche Handlungsempfehlungen zur Prävention finden.
TIPPInterventionen bei Gewalt. Auf der Themenseite der KBV befinden sich Informationen sowie Arbeitsmaterialien für ein Schutzkonzept für die Praxis.
Die QM-Richtlinie gibt vor, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Sinne einer Selbstbewertung regelmäßig zu überprüfen ist. Die Ergebnisse sollen für interne Zwecke dokumentiert werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, in Stichproben die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in den vertragsärztlichen Einrichtungen zu überprüfen. Dazu werden zweijährlich 4 Prozent der Einrichtungen zufällig ausgewählt und durch die KV Sachsen angeschrieben. Im Rahmen dieser Stichprobe wird ein von der KBV entwickeltes Webportal verwendet, in dem die Datenerfassung des Ist-Zustandes elektronisch durch die betroffenen Einrichtungen und die Auswertung der Ergebnisse erfolgt. Diese Ergebnisse bilden die Basis für die Berichterstattung der KBV an den G-BA über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den vertragsärztlichen Einrichtungen.
Seit dem Start der QM-Richtlinie im Jahr 2006 unterstützt die KV Sachsen alle Praxen und MVZ bei der Umsetzung ihres Qualitätsmanagements durch umfangreiche Beratungs- und Schulungsangebote. Bis zum Jahr 2023 basierten diese auf dem von der KV Sachsen entwickelten QM-System QisA®. Im Jahr 2024 erfolgte im Rahmen der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes ein Umstieg auf das QM-System QEP- Qualität und Entwicklung in Praxen® der KBV.
Für QisA®-geschulte Praxen/MVZ ergeben sich durch die Umstellung keine Nachteile. Es besteht keine Notwendigkeit, jedoch die Möglichkeit, auf QEP umzusteigen.
QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®
QEP ist ein eigens von der KBV mit den KV´n entwickeltes Qualitätsmanagementsystem speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Einrichtungen. Mittlerweile nutzen mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten QEP. Dieses System ist konsequent praxisorientiert, einfach in der Anwendung und für unterschiedliche Einrichtungsgrößen anwendbar. QEP erfüllt die Vorgaben der QM-Richtlinie vollumfänglich und es besteht die Möglichkeit der Zertifizierung. QEP bietet zudem eine Vielzahl an Musterdokumenten und weiterführenden Informationen, die kontinuierlich aktualisiert werden.
Zum QEP-System gehören der QEP-Qualitätszielkatalog® und das QEP-ManualPlus®. Diese Materialien können im Buchhandel oder beim Deutschen Ärzteverlag erworben werden.
Schulungsangebote
Für Ärzte und Psychotherapeuten, welche an einem Umstieg von QisA auf QEP interessiert sind, wird aktuell ein Workshop entwickelt, welcher voraussichtlich Ende des Jahres bzw. Anfang 2026 angeboten werden kann.
Für Praxen/MVZ, die bisher kein QM-System eingeführt haben bzw. ihr Qualitätsmanagement grundlegend auf neue Füße stellen wollen, empfiehlt sich der Besuch des Grundlagenseminars QEP der KV Sachsen. Qualitätsmanagement ist eine Teamleistung. Deshalb besteht für alle Praxisinhaber die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Mitglied des Praxisteams (wie z.B. QM-Beauftragte/r) die Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Diese wird im Blended-Learning-Format angeboten und besteht aus zwei Teilen:
Teil 1 - Selbststudium
→ Selbständige Erarbeitung der Grundlagen des Qualitätsmanagements anhand des von der KV Sachsen bereitgestellten Studienmaterials
→ Umfang ca. 2 Unterrichtseinheiten
→ freie Zeiteinteilung und individuelles LerntempoTeil 2 - Eintägige Präsenzveranstaltung
→ Planung konkreter Schritte anhand einer Vielzahl von praktischen Übungen für die erfolgreiche Einführung von Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis mit QEP
→ Umfang 9 Unterrichtseinheiten
→ Kostenfreie Bereitstellung eines QEP-Qualitätsziel-Katalog® und eines QEP-Manual® (jeweils ein Exemplar pro Praxis) für die Nutzung im Seminar und anschließend in der Praxis
→ Kostenfreie Bereitstellung individuell anpassbaren Musterdokumenten, Checklisten, ...
Ihre Ansprechpartner
FB Qualitätsförderung
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig