Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung.
Rechtliche Vorgaben: QM-Richtlinie des G-BA
Seit 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Darauf basierend hat der G-BA grundsätzliche Anforderungen in der QM-Richtlinie festgelegt.
Die QM-Richtlinie legt für den vertragsärztlichen Sektor fest, dass sich die Qualitätsmanagement-Anforderungen auf die Praxis/Einrichtung beziehen und nicht auf den einzelnen Vertragsarzt. In Praxen/Einrichtungen, in denen mehrere Vertragsärzte tätig sind, soll ein zuständiger Arzt benannt werden, der für die Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verantwortlich ist.
Praxen haben nach Tätigkeitsbeginn drei Jahre Zeit, um die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements einzuführen. Danach sollen sie diese kontinuierlich weiterentwickeln.
Die Praxen können frei wählen, mit welchem QM-System sie arbeiten möchten. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In der QM-Richtlinie sind jedoch die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagement aufgeführt, die verpflichtend umzusetzen sind. Diese können an die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Praxis angepasst werden. So kann auf die Anwendung einzelner Methoden und Instrumente verzichtet werden, wenn besondere individuelle Rahmenbedingungen dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen.
Obligatorisch für alle sind jedoch ein Risiko- und Fehlermanagement. Wenn in der Praxis Operationen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung erfolgen, dann ist die Nutzung von OP-Checklisten verpflichtend.
Die folgenden Methoden und Instrumente sind in der QM-Richtlinie vorgeben:
Messen und Bewerten von Qualitätszielen
Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
TIPPMein PraxisCheck. Die verschiedenen Selbstbewertungstools der KBV zu QM, Hygiene, Datenschutz, Impfen etc. können als Ausgangspunkt genutzt werden, um den Ist-Zustand der Praxisorganisation und -qualität zu ermitteln und hieraus konkrete Qualitätsziele zu entwickeln.
TIPPErhebungsbogen zu Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in Praxen/Einrichtungen. Mit dem Erhebungsinstrument kann ein Überblick gewonnen werden, welche Bereiche des QM bereits umgesetzt werden und wo Verbesserungspotential besteht.
Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Prozess- und Ablaufbeschreibungen
Schnittstellenmanagement
TIPPChecklisten für das ärztliche Schnittstellenmanagement zwischen den Versorgungssektoren. Die vom ÄZQ entwickelten Checklisten geben Anregungen, um die Patientenversorgung z.B. bei der Einweisung ins Krankenhaus sicherzustellen.
Checklisten
Teambesprechungen
Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
Patientenbefragungen
TIPPeZAP – Das Online-Tool der KBV zur Patientenbefragung bietet die Möglichkeit, mit wenigen Schritten eine eigene Patientenbefragung anzulegen und auszuwerten.
Mitarbeiterbefragungen
Beschwerdemanagement
Patienteninformation und –aufklärung
TIPPPortal Patienten-Information. Das ÄZQ stellt laienverständliche und wissenschaftlich fundierte Informationen zu einer Vielzahl von Erkrankungen zur Verfügung.
Risikomanagement
Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
TIPPCIRS medical - Fehlerberichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft. CIRS ermöglicht anonym und sicher aus Fehlern und kritischen Ereignissen gegenseitig zu lernen.
TIPPJeder-Fehler-zählt – Fehlerberichts- und Lernsystem für Hausarztpraxen. In dem Fehlerberichtssystem werden Fehlerberichte gesammelt und Anderen zur Verfügung gestellt, um so ein gegenseitiges Lernen zu ermöglichen.
Die folgenden Anwendungsbereiche sind in der QM-Richtlinie vorgegeben:
Notfallmanagement
Hygienemanagement
TIPPHygiene und Medizinprodukte. Auf der Informationsseite der KV Sachsen befinden sich u.a. Leitfäden zur Umsetzung von Hygienestandards.
Arzneimitteltherapiesicherheit
TIPPPraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Die Broschüre der KBV und der Universität Frankfurt ermöglicht einen schnellen Einstieg mit praxisnahen Informationen.
TIPP Arzneimittel A-Z. Die Sammlung der KV Sachsen enthält Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln. Ergänzend sind hier auch die dazugehörigen Rote Hand Briefe und Ausgaben von WirkstoffAktuell der KBV zu finden.
Schmerzmanagement
Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
TIPPPraxisWissen: Barrieren abbauen. In der KBV Broschüre befinden sich Anregungen, wie die Praxis besser auf Patienten mit speziellen Bedürfnissen ausgerichtet werden kann.
NEU Prävention und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt
TIPPKein Raum für Missbrauch. In der Broschüre des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. können Personalverantwortliche Handlungsempfehlungen zur Prävention finden.
TIPPInterventionen bei Gewalt. Auf der Themenseite der KBV befinden sich Informationen sowie Arbeitsmaterialien für ein Schutzkonzept für die Praxis.
Die QM-Richtlinie gibt vor, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Sinne einer Selbstbewertung regelmäßig zu überprüfen ist. Die Ergebnisse sollen für interne Zwecke dokumentiert werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, in Stichproben die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in den Praxen zu überprüfen. Dazu werden zweijährlich 4 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten angeschrieben und in Form eines Fragebogens um schriftliche Darlegung des QM-Umsetzungsstandes gebeten. Die Ergebnisse werden mit der Qualitätsmanagement-Kommission der KV Sachsen ausgewertet.
Anschließend wird das Resultat an die KBV weitergeleitet, welche dem G-BA über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements berichtet.
Die letzte Stichprobenprüfung wurde 2021 für das Jahr 2019 durchgeführt und belegt eine insgesamt gute Umsetzung der Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements und der entsprechenden Anwendungsbereiche. Im Rahmen dieser Stichprobe wurde erstmalig ein von der KBV entwickeltes Webportal verwendet, in dem die Datenerfassung elektronisch erfolgte und so zu Aufwandseinsparungen führte. Die nächste Stichprobenziehung steht für das Jahr 2021 an und wird im Winter 2022 durchgeführt.
QisA® – Das QM-System der KV Sachsen
Die KV Sachsen hat zur Umsetzung der QM-Richtlinie ein eigenes QM-System entwickelt, QisA®-Qualitätsmananagement in sächsischen Arztpraxen. Bei QisA® handelt es sich um ein spezifisches Angebot für sächsische Vertragsärzte und Psychotherapeuten, welches einen mit überschaubarem Aufwand verbundenen Einstieg in das Qualitätsmanagement ermöglicht. QisA® ist dabei ein speziell auf ambulante Praxen zugeschnittenes QM-System, das für alle Fachrichtungen geeignet ist und alle gesetzlichen Vorgaben der QM-Richtlinie erfüllt.
Bei Bedarf kann das auf Grundlage von QisA® eingeführte Qualitätsmanagement ausgebaut und weiterentwickelt werden. QisA® ist zudem mit dem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelten QM-System QEP® kompatibel.
Seit 2005 bietet die KV Sachsen für alle interessierten Ärzte und Psychotherapeuten Seminare zur Einführung des QM-Systems QisA® an. In diesen Seminaren werden die einzelnen QisA®-Praxisziele erläutert sowie Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet.
Die Praxisziele beziehen sich auf die vielfältigen qualitätsrelevanten Bereiche einer Arzt- und Psychotherapeutenpraxis, wie z.B.:
Patientensicherheit,
Notfallmanagement,
Terminvergabe,
Mitarbeiterinformation und -kommunikation sowie
Instandhaltung und Wartung.
Jede Praxis erhält ein entsprechendes Musterhandbuch, das in den Seminaren so aufbereitet und durch zahlreiche Musterdokumente, wie z.B. Standardformulare, Prozessbeschreibungen, Checklisten ergänzt wird, dass es den Ärzten und Psychotherapeuten ermöglicht wird, das QM-System QisA® gemeinsam mit dem Praxisteam für die eigene Praxis umzusetzen. Die Seminare bilden somit die Grundlage für die Erstellung eines eigenen, auf die Praxis zugeschnittenen QM-Handbuches, durch das letztendlich die routinemäßige Arbeit in der Praxis erleichtert werden soll.
Nach der erfolgreichen Teilnahme an allen Seminaren können insgesamt 20 Fortbildungspunkte erzielt werden.
Die Seminare sowie die Bereitstellung des Materials für das QM-System QisA® sind für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Sachsen kostenfrei.
Die KV Sachsen bietet auch weiterhin allen Interessenten Seminare zur Einführung des QM-Systems QisA® in der Praxis an.
Ihr Ansprechpartner
Qualitätsmanagement-Richtlinie:
Landesgeschäftsstelle
Frau Hanna Marieke Waldert
QisA
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Frau Kerstin Langer