Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung.

Rechtliche Vorgaben: QM-Richtlinie des G-BA

Seit 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Darauf basierend hat der G-BA grundsätzliche Anforderungen in der QM-Richtlinie festgelegt.

Die QM-Richtlinie legt für den vertragsärztlichen Sektor fest, dass sich die Qualitätsmanagement-Anforderungen auf die Praxis/Einrichtung beziehen und nicht auf den einzelnen Vertragsarzt. In Praxen/Einrichtungen, in denen mehrere Vertragsärzte tätig sind, soll ein zuständiger Arzt benannt werden, der für die Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements verantwortlich ist.

Praxen haben nach Tätigkeitsbeginn drei Jahre Zeit, um die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements einzuführen. Danach sollen sie diese kontinuierlich weiterentwickeln.

Die Praxen können frei wählen, mit welchem QM-System sie arbeiten möchten. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. In der QM-Richtlinie sind jedoch die Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagement aufgeführt, die verpflichtend umzusetzen sind. Diese können an die individuellen Gegebenheiten der einzelnen Praxis angepasst werden. So kann auf die Anwendung einzelner Methoden und Instrumente verzichtet werden, wenn besondere individuelle Rahmenbedingungen dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen.

Obligatorisch für alle sind jedoch ein Risiko- und Fehlermanagement. Wenn in der Praxis Operationen unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten oder unter Sedierung erfolgen, dann ist die Nutzung von OP-Checklisten verpflichtend.

Die folgenden Methoden und Instrumente sind in der QM-Richtlinie vorgeben:

Die folgenden Anwendungsbereiche sind in der QM-Richtlinie vorgegeben:

  • Notfallmanagement

  • Hygienemanagement

    • TIPPHygiene und Medizinprodukte. Auf der Informationsseite der KV Sachsen befinden sich u.a. Leitfäden zur Umsetzung von Hygienestandards.

  • Arzneimitteltherapiesicherheit

    • TIPPPraxisWissen: Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Die Broschüre der KBV und der Universität Frankfurt ermöglicht einen schnellen Einstieg mit praxisnahen Informationen.

    • TIPP Arzneimittel A-Z. Die Sammlung der KV Sachsen enthält Hinweise zur Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln. Ergänzend sind hier auch die dazugehörigen Rote Hand Briefe und Ausgaben von WirkstoffAktuell der KBV zu finden.

  • Schmerzmanagement

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen

    • TIPPPraxisWissen: Barrieren abbauen. In der KBV Broschüre befinden sich Anregungen, wie die Praxis besser auf Patienten mit speziellen Bedürfnissen ausgerichtet werden kann.

  • NEU Prävention und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt

    • TIPPKein Raum für Missbrauch. In der Broschüre des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. können Personalverantwortliche  Handlungsempfehlungen zur Prävention finden.

    • TIPPInterventionen bei Gewalt. Auf der Themenseite der KBV befinden sich Informationen sowie Arbeitsmaterialien für ein Schutzkonzept für die Praxis.

Die QM-Richtlinie gibt vor, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements im Sinne einer Selbstbewertung regelmäßig zu überprüfen ist. Die Ergebnisse sollen für interne Zwecke dokumentiert werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, in Stichproben die Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement in den Praxen zu überprüfen. Dazu werden zweijährlich 4 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten angeschrieben und in Form eines Fragebogens um schriftliche Darlegung des QM-Umsetzungsstandes gebeten. Die Ergebnisse werden mit der Qualitätsmanagement-Kommission der KV Sachsen ausgewertet.

Anschließend wird das Resultat an die KBV weitergeleitet, welche dem G-BA über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements berichtet.

Die letzte Stichprobenprüfung wurde 2021 für das Jahr 2019 durchgeführt und belegt eine insgesamt gute Umsetzung der Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements und der entsprechenden Anwendungsbereiche. Im Rahmen dieser Stichprobe wurde erstmalig ein von der KBV entwickeltes Webportal verwendet, in dem die Datenerfassung elektronisch erfolgte und so zu Aufwandseinsparungen führte. Die nächste Stichprobenziehung steht für das Jahr 2021 an und wird im Winter 2022 durchgeführt.

Schulungsangebot zum Qualitätsmanagement: Wechsel von QisA® zu QEP

Bisher wurde für Schulungen und Beratungen das von der KV Sachsen entwickelte QM-System QisA® verwendet. Hierfür soll in Zukunft das QM-System QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® genutzt werden. Für QisA®-geschulte Praxen ergeben sich durch die Umstellung keine Nachteile. Es besteht keine Notwendigkeit, jedoch die Möglichkeit, auf QEP umzusteigen.

Seit vielen Jahren bietet die KV Sachsen ihren Mitgliedern Schulungen zum Thema Qualitätsmanagement an, die mittels des eigens von der KV Sachsen entwickelten QM-Systems QisA® durchgeführt wurden. Die Veranstaltungsreihe umfasste 6 Seminare á 3 Stunden sowie ein Seminar für die Medizinischen Fachangestellten der jeweilgen Praxis. Parallel zu der besuchten Veranstaltung konnte das QisA®-Handbuch erstellt und dieses im Rahmen einer Handbuch-Kontrolle im Anschluss von der KV Sachsen überprüft werden. Es bestand des Weiteren die Möglichkeit einer Überprüfung der Praxisabläufe und im Ergebnis dessen einer Ausstellung einer QisA®-Urkunde für die Praxis.

Im Rahmen der derzeitigen Umstrukturierung der KV Sachsen stand die Frage im Raum, ob QisA® umfassend akualisiert und moderinisiert werden soll oder ob die KV Sachsen ihr Angebot zum Qualitätsmanagement auf das QEP umstellt. Das QM-System QEP, das die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der KBV entwickelt haben, nutzen bundesweit mittlerweile mehr als die Hälfte der Niedergelassenen.

Für eine Umstellung auf QEP spricht, dass für dieses System 2022 umfangreiche Überarbeitungen und Aktualisierungen erfolgten. QEP ist anwenderfreundlich und bietet eine Vielzahl an Musterdokumenten und weiterführenden Informationen, die kontinuierlich aktualisiert werden. Für die KV Sachsen wäre es ein erheblicher Aufwand gewesen, das QisA® auf diesen Stand zu bringen – ein Aufwand, der im KV-System zu Doppelaufwendungen geführt hätte, da sowohl QEP als auch QisA® durch die Beiträge der Mitglieder finanziert werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der KV Sachsen entschieden, das QM-Angebot auf QEP umzustellen, um so auch von den regelmäßigen Aktualisierungen des QEP-Systems durch die KBV zu profitieren.

Im Zuge der Umstellung von QisA® auf QEP stand auch die bisherige Seminarreihe zur Debatte, da sie aufgrund der Anzahl der Veranstaltungen zeitlich mit hohem Aufwand verbunden war. Zukünftig ist das Schulungsangebot derart konzipiert, dass eine Einführungs- und eine Folgeveranstaltung für die Mitglieder sowie eine Veranstaltung für die Medizinischen Fachangestellten angeboten werden. Das neue Veranstaltungsformat wird voraussichtlich Mitte 2024 starten, bis dahin werden alle bereits begonnenen QisA®-Seminarreihen abgeschlossen.

Zum QEP-System gibt es die folgenden Unterlagen: den QEP-Qualitätsziel-Katalog® und das QEP-Manual®. Diese Materialien können im Buchhandel oder beim Deutschen Ärzteverlag erworben werden. Die KV Sachsen wird ihren Mitgliedern bei Besuch der Veranstaltungsreihe die Unterlagen jedoch kostenlos als Service zur Verfügung stellen.

Des Weiteren hatte sich die KV Sachsen das Ziel gesetzt, die Aufwendungen der Mitglieder und der Verwaltung auf gesetzliche Anforderungen zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund wird zukünftig die Handbuchkontrolle und die Möglichkeit der Begehung entfallen, da hierzu keine gesetzlichen Verpflichtungen bestehen. Für die Durchführung und Auswertung der Patientenbefragungen steht den Praxen eZAP – das Online-Tool der KBV zur Patientenbefragung zur Verfügung.

Zusammengefasst hat die Umstellung des QM-Angebotes von QisA® auf QEP für Sie als Mitglieder der KV Sachsen folgende – durchweg positive – Auswirkungen:

  1. Praxen, die bisher kein QM-System eingeführt haben, können das Angebot der KV Sachsen nutzen und QEP einführen. Weitere Informationen hierzu folgen.

  2. Praxen die bisher mit QisA gearbeitet haben, können dies weiterhin tun. Wichtig: Es besteht keine Notwendigkeit, aber die Möglichkeit, auf QEP umzusteigen.

  3. Bei Besuch der QEP-Veranstaltungen: erhalten die Teilnehmer kostenlos den QEP-Qualitätsziel-Katalog und das QEP-Manual.

  4. Es besteht keine Verpflichtung zur Zertifizierung.

Ihre Ansprechpartner

Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig

Weiterführende Informationen

QM-Richtlinie