Die Krankenkassen zahlen für die ambulante ärztliche Behandlung ihrer Versicherten eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Grundlage für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ist der mit der Zahl und der Morbiditätsstruktur der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse verbundene Behandlungsbedarf und der vereinbarte regionale Punktwert.

Die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wird mit den Landesverbänden bzw. –vertretungen der Krankenkassen in Sachsen und der KV Sachsen gemeinsam und einheitlich vereinbart. Auch Gegenstände dieser Vereinbarung können die Vergütung von ambulanten ärztlichen Leistungen außerhalb der MGV oder die Vergütung von Zuschlägen für besonders förderungswürdige Leistungen sowie für besonders zu fördernde Leistungserbringer sein.