Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats.
Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.
Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende. Die Auszahlungen für die ASV erfolgt mit Restzahlungs- bzw. Honorarauszahlung.
Abschlagszahlungen
Dezember 2023 | Montag, den 15.01.2024 |
Januar 2024 | Donnerstag, den 15.02.2024 |
Februar 2024 | Freitag, den 15.03.2024 |
März 2024 | Montag, den 15.04.2024 |
April 2024 | Mittwoch, den 15.05.2024 |
Mai 2024 | Freitag, den 14.06.2024 |
Juni 2024 | Montag, den 15.07.2024 |
Juli 2024 | Donnerstag, den 15.08.2024 |
August 2024 | Freitag, den 13.09.2024 |
September 2024 | Dienstag, den 15.10.2024 |
Oktober 2024 | Freitag, den 15.11.2024 |
November 2024 | Freitag, den 13.12.2024 |
Dezember 2024 | Mittwoch, den 15.01.2025 |
Restzahlungen
Quartal III/2023 | Donnerstag, den 25.01.2024 |
Quartal IV/2023 | Donnerstag, den 25.04.2024 |
Quartal I/2024 | Donnerstag, den 25.07.2024 |
Quartal II/2024 | Freitag, den 25.10.2024 |
Quartal III/2024: | Freitag, den 24.01.2025 |
Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.
Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende. Die Auszahlungen für die ASV erfolgt mit Restzahlungs- bzw. Honorarauszahlung.
Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.
Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2024 erfolgt Ende Januar 2024, erstmalige Zahlung am 15.02.2024 für Januar 2024.
Werden der zuständigen KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle besondere Umstände bekannt (z.B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.
Ihre Ansprechpartner
Landesgeschäftsstelle
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig