Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats.

Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.

Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende. Die Auszahlungen für die ASV erfolgt mit Restzahlungs- bzw. Honorarauszahlung.

Abschlagszahlungen

Dezember 2023Montag, den 15.01.2024
Januar 2024Donnerstag, den 15.02.2024
Februar 2024Freitag, den 15.03.2024
März 2024Montag, den 15.04.2024
April 2024Mittwoch, den 15.05.2024
Mai 2024Freitag, den 14.06.2024
Juni 2024Montag, den 15.07.2024
Juli 2024Donnerstag, den 15.08.2024
August 2024Freitag, den 13.09.2024
September 2024Dienstag, den 15.10.2024
Oktober 2024Freitag, den 15.11.2024
November 2024Freitag, den 13.12.2024
Dezember 2024Mittwoch, den 15.01.2025

Restzahlungen

Quartal III/2023Donnerstag, den 25.01.2024
Quartal IV/2023Donnerstag, den 25.04.2024
Quartal I/2024Donnerstag, den 25.07.2024
Quartal II/2024Freitag, den 25.10.2024
Quartal III/2024:Freitag, den 24.01.2025

Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.

Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende. Die Auszahlungen für die ASV erfolgt mit Restzahlungs- bzw. Honorarauszahlung.

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.

Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2024 erfolgt Ende Januar 2024, erstmalige Zahlung am 15.02.2024 für Januar 2024.

Werden der zuständigen KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle besondere Umstände bekannt (z.B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.