Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats.

Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.

Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende.

Abschlagszahlungen

Dezember 2022Freitag, den 13.01.2023
Januar 2023Mittwoch, den 15.02.2023
Februar 2023Mittwoch, den 15.03.2023
März 2023Freitag, den 14.04.2023
April 2023Montag, den 15.05.2023
Mai 2023Donnerstag, den 15.06.2023
Juni 2023Freitag, den 14.07.2023
Juli 2023Dienstag, den 15.08.2023
August 2023Freitag, den 15.09.2023
September 2023Freitag, den 13.10.2023
Oktober 2023Mittwoch, den 15.11.2023
November 2023Freitag, den 15.12.2023
Dezember 2023Montag, den 15.01.2024

Restzahlungen

Quartal III/2022Mittwoch, den 25.01.2023
Quartal IV/2022Dienstag, den 25.04.2023
Quartal I/2023Dienstag, den 25.07.2023
Quartal II/2023Mittwoch, den 25.10.2023
Quartal III/2023:Donnerstag, den 25.01.2024

Bei den angegebenen Terminen handelt es sich jeweils um den spätesten Wertstellungstermin zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit, die in der Regel einen Arbeitstag beträgt.

Die Neuberechnung der Abschlagszahlungen für 2022 erfolgt Ende Januar 2022, erstmalige Zahlung am 15.02.2022 für Januar 2022.

Werden der zuständigen KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle besondere Umstände bekannt (z.B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KV Sachsen-Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.

Ihre Ansprechpartner

Landesgeschäftsstelle